Mitglied inaktiv
Hallo, ich hoffe, es kann mir hier jemand Informationen darüber geben. Unsere große Tochter geht in einen Gemeinde-Kindergarten und unser Sohn geht seit letzter Woche in einen ev. Kindergarten in der gleichen Gemeinde. Müssen wir für ihn auch den vollen Beitrag zahlen, oder gilt für ihn der ermäßtigte für das "2te Kind"? Oder gilt diese Ermäßigung nur, wenn sie im selben KiGa sind, bzw. beide im Gemeinde-KiGa oder beide in einem ev. KiGa? Bin sehr dankbar für hilfreiche Infos. Beide gehen übrigens nur halbtags dorthin und wir wohnen in Hessen. Vielen Dank! xanilux
Das kommt auf die Gemeinde an. Die Ermässigung ist in der Kindergartensatzung geregelt, also in jeder Stadt anders. Bei uns gäbe es einen Ermässigung nur, wenn beide in einem städtischen sind.... bei den kirchlichen, weiss ich es nicht.
Bei uns im gilt eine Ermäßigung nur wenn beide Kinder den selben Kindergarten besuchen. Frag einfach mal nach.
Hallo, soweit ich weiss, ist es unerheblich, ob die Kinder in die gleiche oder unterschiedliche Kita´s gehen. Der Kitabeitrag errechnet sich ja aus dem Betreuungsumfang und dem Einkommen der Eltern. Schau doch mal im I-Net bei der Homepage der Landesverwaltung Hessen nach. Vielleicht findest du dort was. Ansonsten kann ich dir nur raten, beim zuständigen Jugendamt anzurufen, die können dir mit Sicherheit die richtige Auskunft erteilen. Liebe Grüße Andrea
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