Julia.....
Hey ihr lieben
Ich weiß es gehört nicht hier rein aber vlt könnt ihr mir ja trotzdem helfen.
Es geht darum
Habe von 2014 bis 2018 gearbeitet. Vollzeit
2018 bis 2021 in elternzeit. Ende Oktober EZ vorbei.
2021 Oktober musste ich leider kündigen bei meinem Arbeitgeber weil ich keinen habe der auf meinen kleinen Sohn aufpassen kann.
Großes Kind geht aktuel in den Kindergarten.
Und mein jüngeres Kind würde nächstes Jahr in September in den Kindergarten kommen.
Meine Frage ist
Bekomme ich Alg1 (für ein Jahr) auch wen ich den Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehe. Kennt sich da jemand aus.
Danke
nein. für alg1 muss man dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. dir steht ein betreuungsplatz am dem 1. geburtstag zu. du hättest druck machen und notfalls mit einer schadensersatzklage drohen müssen.
Von mir auch ein Nein...
Nein. Du hast ja freiwillig auf dein Recht auf einen Betreuungsplatz verzichtet und gekündigt. Besser wäre es gewesen da bei der Gemeinde Druck zu machen mit der Aussage, daß sie sonst für den Verdienstausfall haften.
Die letzten 10 Beiträge
- Toilettenthema - Tochter 4,5 will nicht auf Klo in KiGa (absolute Verweigerung, Angst?)
- Kindergarten Kind wieder rausnehmen oder pausieren?
- Entwicklungsstörung
- Kindergarten
- 4 jähriger Sohn schwitzt auf einmal?
- Kindergarten macht wegen Windel Druck
- Kita
- Polypen Op
- Laut Erzieherin 2 jähriges kind auffällig oft krank
- Tochter meiner Freundin piesackt meine Tochter..