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Kennt sich jemand aus. Alg1

Kennt sich jemand aus. Alg1

Julia.....

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Hey ihr lieben Ich weiß es gehört nicht hier rein aber vlt könnt ihr mir ja trotzdem helfen. Es geht darum Habe von 2014 bis 2018 gearbeitet. Vollzeit 2018 bis 2021 in elternzeit. Ende Oktober EZ vorbei. 2021 Oktober musste ich leider kündigen bei meinem Arbeitgeber weil ich keinen habe der auf meinen kleinen Sohn aufpassen kann. Großes Kind geht aktuel in den Kindergarten. Und mein jüngeres Kind würde nächstes Jahr in September in den Kindergarten kommen. Meine Frage ist Bekomme ich Alg1 (für ein Jahr) auch wen ich den Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehe. Kennt sich da jemand aus. Danke


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Julia.....

nein. für alg1 muss man dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. dir steht ein betreuungsplatz am dem 1. geburtstag zu. du hättest druck machen und notfalls mit einer schadensersatzklage drohen müssen.


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Von mir auch ein Nein...


Felica

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Antwort auf Beitrag von Julia.....

Nein. Du hast ja freiwillig auf dein Recht auf einen Betreuungsplatz verzichtet und gekündigt. Besser wäre es gewesen da bei der Gemeinde Druck zu machen mit der Aussage, daß sie sonst für den Verdienstausfall haften.