eilatan76
Hallo, ich habe eine Frage: eine Freundin von mir hat eine Tochter, die tut sich im Kindergarten doch eher schwer. Sie schlägt jeden Tag Kinder, eines der Kinder ging schon mit einer Quetschung nach Hause. Kann der Kindergarten meiner Freundin den Platz einfach kündigen? Muss man ihr nicht einen Ersatzplatz zur Verfügung (in einem anderen Kindergarten) stellen? Hat man da eine Handhabe? Kann man sich da wehren? Wir wohnen übrigens in Bayern, vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden.... Sie tut mir echt leid, ich würde ihr wirklich gerne helfen. Vielen Dank für Eure Antworten.
naja, das muß ja in weniger schwerwiegender art auch schon vorher pasiert sein. aber grundsätzlich ja, hat der träger das recht, verträge z ukündigen. gab es vorherige gespräche, ermahnungen, hilfe von aussen? frühförderung, jugendamt, etc? wenn ein kind so extrem neben der spur ist dass es andere gefährdet und quasi eine 1:1 betreuung braucht, dann MUSS der kindergarten im sinne des kindswohls (der anderen) sogar kündigen. in diesem fall würde aber in jedem fall das JA informiert und der ASD (allgemeine sozialdienst) oder so informiert. im ersten kindergarten meines sohnes (damals noch mitten in der innenstadt, da waren wir nur ein jahr, ich war im elternbeirat) gab es einen solchen fall, da war der junge um den es ging dann an fasching weg, die eltern zeigten bei gesprächen keine einsicht (bzw: "nix verstehen", schulterzucken) und die anderen eltern sind massiv mit beschwerden bei der leiterin auf der matte gewesen. würde mich interessieren was aus dem wurde...
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