Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich brauch heute mal Eure Hilfe, weil ich mometan keinen klaren Gedanken fassen kann ... Mein Junge (1,5 Jahre) geht in eine städtische Kindertageseinrichtung. Als ich ihn heute Nachmittag abgeholt habe, teilte man mir mit, dass er heute Mittag vornüber mit dem Hochstuhl umgekippt ist und mit dem Kopf auf den Fliesenboden gefallen ist. Er hatte eine riesige Beule auf der Stirn. Sonst wäre er nicht weiter auffällig, hätte normal gegessen und auch geschlafen. Als es passiert ist, haben sie mich nicht angerufen, wo sie sonst bei jeder laufenden Nase anrufen. Ich bin gleich mit ihm zum Arzt gefahren, der ihn untersucht hat. Der sagte, ich solle ihn beobachten. Am Abend hat er sich mehrmals übergeben und liegt jetzt mit einer Gehirnerschütterung im Krankenhaus. Hat das denn jetzt irgendwelche Konsequenzen für die KiTa? Verletzung der Aufsichtspflicht oder so? Der Notdienst sagte, er regelt alles mit der KiTa in Sachen Unfallmeldung. Was muss / kann ich denn jetzt noch machen? Am Montag werde ich sicherlich nochmal mit der Leiterin sprechen ... Was würdet Ihr machen??? Danke Euch schonmal. Ich bin mit der Situation etwas überfordert.
Guten Morgen! Ich arbeite in einer Krabbelstube. Wir rufen immer ganz schnell an. Bei einem Sturz auf dem Kopf hätten wir dich sofort geholt. Muss aber sagen, das viele eine Gehirnerschütterung unterschätzen- ich auch, bis Nik eine hatte. Warum gibts bei euch denn Hochstühle? Wir haben quasi Puppenmöbel, ganz kleine Stühle (Sitzhöhe ca 23cm) und die passenden Tische dazu. Wie gehts denn deinem Kleinen? Meiner lag drei Tage im KH. Zu deinen Fragen, den Unfallbericht schreibt der Kiga. Du solltest am Mo anrufen (ich glaub nicht das dein Kleinere am Mo wieder in den Kiga kann, Nik sollte noch min drei Tage zH bleiben) und alles loswerden. Ansonsten sitzt du neben deinem Kind und bespielst es erstmal. LG Becky
hallo, ich hoff, deinem kleinen geht es wieder besser und er ist bald zu hause. zu deiner frage: die unfallmeldung macht die kita-leitung, viel mehr wirst du nicht unternehmen können. nach fynns unfall haben wir auch so ein theater durchgemacht. ich würd aber an deiner stelle mal ansprechen, warum es hochstühle gibt und warum er darin unbeaufsichtigt war und warum nicht angerufen wurde ... ruhig auch erwähnen, dass sonst wegen jeder kleinigkeit angerufen wird. du kannst auch ein gespräch mit der erzieherin verlangen, wenn die leitung nicht bescheid weiss, aber klären würd ich es wollen an deiner stelle. lg doreen
Hallo, bin Erziehrin und jetzt Mami. In unserer Kita gibt es auch Hochstühle allerdings sitzen die Kinder immer nur am Esstisch mit einer Erzieherin. Muss ehrlich sagen das ich es seltsam finde das dein Kleiner da einfach so mit umkippt und keiner anruft. Bei solch einem Unfalll rufen wir gleich an weil man ja mit den Kids zum Arzt muss. Wir sind dann auf der sicheren Seite. Aber die Unfallmeldung schreibt die Kita leitung. Würde es an deiner Stelle auf jeden Fall ansprechen und wenn du Unterstützung brauchst wende dich an euren Elternrat dafür ist er ja da. Wünsche eurem Kleinem gute Besserung und das er bald wieder fit ist. Lg Nadine
was haben die den da für nen Hochstuhl? Also meine Kids sind mit ihrem noch ist der Hochstuhl dort dann so nie vornübergekippt, ist der so wackelig, dann sollte er gar nicht mehr benutz werde. Aufjedenfall würde ich mit der Leitung nochmal reden, wie das überhaupt passieren konnte. Verletzung der Aufsichtspflicht ist da wohl eher nicht zugange, wenn sie deinen Sohn nicht ewig alleine im Zimmer im Hochstuhl gelassen haben. Wünsche Deinem Sohn gute Besserung! viele grüße tine
Selbst in der Grundschule ist es so, dass wir die Eltern bei Kopfverletzungen SOFORT verständigen MÜSSEN! Früher sind wir mit den Kindern auch selbst gleich zum Arzt gefahren - auch wenn es nur eine Minibeule war - aber das wird nun nicht mehr gemacht, da die Ärzte eh auf die Eltern warten müssen, bevor irgendwas unternommen wird. Insofern hat die Kita aus meiner Sicht nicht richtig gehandelt, indem sie Dich nicht gleich benachrichtigt haben. was die Fürsoge- und Aufsichtspflicht betrifft, das kann man kaum nachvollziehen,wenn man nicht anwesen war. LG platschi
Ich danke Euch für Eure Antworten.
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