Elternforum Kigakids

hilfe, finde kein kita platz

hilfe, finde kein kita platz

coolekatze

Beitrag melden

Hallo! Ich hab gedacht vlt. Könnt ihr mir weiter helfen, was ich nun machen kann. Ich bin im April 2013 von NRW, nach Rheinland -pfalz gezogen, in der Stadt wo auch meine Eltern leben. Dort hab ich 5 Monate auf ein kita platz warten müssen. Nun bin ich wieder doch zurück nach NRW. Und hier sagen alle kitas, erst für Sommer 2014. Mein Sohn ist 4 und ich möchte das erst unter Kinder kommt. Ich muss unbedingt ein kita platz für ihn bekommen. Erst ist jetzt schon 7 Monate daheim. Hab beim Jugendamt angerufen. Aber ich hab bis jetzt keine Antwort bekommen. Was kann ich tun? Bitte, hilft mir ich bin total verzweifelt.:(


anouschka78

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von coolekatze

Hallo 2 Gedanken hierzu - hat man nicht einen Rechtsanspruch auf eine Kitaplatz? - diese "Umzieherei" ist natürlich nicht gerade günstig. Da kann schon mal ne Wartezeit entstehen! A.


coolekatze

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von anouschka78

Ich war echt gezwungen wieder umzuziehen, dass hab ich nicht einfach so gemacht. Hatte familiäre Probleme, deswegen. Ich war gezwungen wieder umzuziehen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von anouschka78

Der Rechtsanspruch besteht, aber ich glaube auch, das es da solche Dinge gibt wie mindestens 4 Stunden und kann auch nachmittags sein und kann auch sein, das es NICHT der Wunschkindergarten wird. Trotz Umzieherei muss es einen Platz geben, ist nur die Frage, wo und wie lange


sabine.sami

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es muss keinen platz geben wenn man nicht Grad in der Innenstadt wohnt. Wenn es keinen platz gibt gibt es keinen. Vielleicht hättest du ihn frühzeitig in vielen kigas anmelden sollen. Wenn nicht jemand Abspringt wirst du wohl auf nächstes Jahr warten können. Oder du nimmst ne Tages Mutter in Anspruch. Dann kommt er auch unter Kinder.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von sabine.sami

Verstehe das jetzt nicht. Es gibt ein Rechtsanspruch. PUNKT Und die Kommune hat diesen Rechtsanspruch zu erfüllen. Es ist Aufgabe der Kommune, diesen Platz zu schaffen, auch wenn jemand umzieht. Es kann nur sein, das es nicht der Wunschkindergarten wird und nicht die Wunschzeiten.


Fuchsina

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Haue denen den Rechtsanspruch um den Ohren und zwar JETZT! Sie KÖNNEN sich nicht mit "es gibt keinen Platz" ausreden, GENAU das ist Sinn und Zweck vom Rechtsanspruch. Rufe den zuständigen Jugendamt an und sage ihnen klipp und klar, dass Du den Rechtsanspruch geltend machst und sie auf Erfüllung oder Schadenersatz verklagst. Mach richtig Druck! Denn DANN springt meist sonderbarer Weise doch irgendwie ein Platz aus dem Himmel.


Fuchsina

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von sabine.sami

Ganz falsch: Es ist GERADE Sinn und Zweck des Rechtsanspruches, dass sich die Gemeinden NICHT ausreden können mit "es gibt kein Platz" Sie MÜSSEN genügend Plätze zur Verfügung stellen. Tun sie dies nicht, kann man sie auf Schadenersatz verklagen (wenn z.B. eine deutlich teuere private Betreuung in Anspruch genommen werden oder man den Arbeitseintritt verschoben musste). Ich finde es wirklich wichtig dass alle diesen Punkt verstehen und den Rechtsanspruch den Gemeinden SOFORT um den Ohren hauen, wenn diese nicht genügend Plätze zur Verfügung stellen. Denn nur durch diesen Druck kann man erreichen, dass sich mal endlich wirklich in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf tut.


celmin

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von coolekatze

Warum ist das jetzt denn so wichtig? Gehst Du arbeiten? War Dein Sohn schon vor April in Deinem jetzigen Wohnort im KiGa?


coolekatze

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von celmin

Erst mal danke für jede Antwort. Mein Sohn war vor April im kiga. Dr hat mit 2jahren7monaten ein platz bekommen. Nein, ich arbeite nicht. Aber trotzdem möchte ich das mein Sohn ein kiga platz bekommt Und das es nicht mein Wunschkiga wird, ist mir bekannt. Und kein Problem. Hab alle kiga angerufen. Ob in der nähe oder weit weg Es muss doch platz da sein. Wie ist das mit der Tages Mutter?


schnuff1974

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von coolekatze

denn genau das passiert immer wieder. Da gibt es Kigas mit Platz für 100 Kinder und es springen 120 herum. Und das mit der Erzieherinnenanzahl für 100 Kinder. Nur um den gesetzlichen Anspruch zu erfüllen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von schnuff1974

sondern das Problem des Trägers (bzw. der jeweiligen Kindergartengesetzgebung)


Oceansongs

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von coolekatze

Bei einer TaMu können Kinder bis 3 betreut werden, meine ich. Hat dein Sohn wenig Kontakt zu anderen Kindern? Warum kann es nicht bis zum Sommer 2014 warten mit dem Platz?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Oceansongs

Bis 5 Kinder gleichzeitig, wenn es der Platz her gibt und keine eigenen Kinder im Haushalt sind. Das wäre eine Alternative, wenn die Kosten für die Tagesmutter nicht höher liegen, als für den Kita-Platz


Birds-of-prey

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von coolekatze

Da du nicht arbeitest finde ich es ziemlich dreist. Weisst du wie viele BERUFSTÄTIGE Eltern dieses Jahr keinen Platz bekommen haben? (lebe auch in NRW). Ist das so schwer sich selbst darum zu kümmern das das eigen Kind genug Kontakt zu den anderen hat? Und was den Rest betrifft: das was im KiGa gemacht wird schaffst du als Mutter sicherlich auch.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Birds-of-prey

Wieso ist es dreist, ein Kind in den Kindergarten zu schicken, wenn man nicht arbeitet? Wie soll die Arbeitsaufnahme funktionieren, wenn die Betreuung des Kindes nicht sicher gestellt ist? ich finde den Begriff "dreist" in diesem Fall sehr dreist. Rechtsanspruch bleibt Rechtsanspruch und wenn die berufstätigen Eltern sich da nicht notfalls einklagen, sind sie schön blöd


Birds-of-prey

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Eingeklagt habe auch manche. Nur gebracht hat es nichts. Viele KiTas in NRW sind schon überfüllt. Warum soll man das Kind in den KiGa schicken wenn man sowieso zu Hause ist? Weiss ich nicht. Wenn ich die Möglichkeit hätte würde ich meinen Sohn zu Hause lassen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Birds-of-prey

Aber doch nicht mehr in dem Alter, wenn es in die Schulvorbereitung geht! Ich kann das bei Krippenkindern schon eher verstehen, also Deine Haltung, aber nicht beim Kindergartenkind. Es hat einen Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz und sollte auch schnellstens in den Kiga kommen, weil die Schulvorbereitung (Bildungsauftrag) beginnt. Und dann ist es für manche Familien besser, wenn die Kinder in den Kindergarten oder gar auch schon früh in die Krippe gehen. natürlich muss man wissen, das einem die Kommune einen anderen Platz in einer anderen Kita anbieten kann, das es Tricks bei den Zeiten gibt etc.pp oder auch die Sache mit der Tagesmutter (wobei dann der Differenzbetrag eingeklagt werden sollte) Ich würde gern die Urteile der Ablehnungen lesen. Zumal der Rechtsanspruch für Ü3 ja nun schon einige Jahre besteht.


coolekatze

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Es ist doch nicht dreist von mir ein kita platz zu verlangen, nur weil ich arbeitslos bin. Ich hab noch ein 2 jährigen Sohn. Und klar schaff ich es auch, ohne Hilfe von der kita. Schließlich ist mein Sohn seit 7 Monaten nicht mehr in der kita gewesen. Und er hat auch Kontakt zu anderen Kindern.


Birds-of-prey

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von coolekatze

Dann versuche es mit der TaMu. Wenn in einem der Postings es steht das auch Kinder die älter als 3 sind von einer TaMu betreut werden können. Wende dich an das zuständige JA und mache dich parallel selbst auf die Suche.


Fuchsina

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Birds-of-prey

Da ist nichts dreistes dran. Rechtsanspruch ist Rechtsanspruch und wird geradeerst nicht an der Arbeitstätigkeit der Eltern geknüpft. Ich kenne kein einziges Urteil wo der Rechtsanspruch "abgelehnt" wurde, dass kann auch nicht sein, da dies an keine Voraussetzungen geknüpft wird. Der Rechtsanspruch kann natürlich keine Plätze aus dem Nichts zaubern, das ist richtig. Wenn man aber bei einem öffentlichen Einrichtung keinen Platz bekommt und deswegen a. auf teurerer, private Einrichtungen ausweichen muss b. ihre Arbeit nicht wieder aufnhemne kann bekommt man Schadenersatz (Kosten über städtischen Gebühren hinaus bzw.entfallener Arbeitslohn)


Johanna3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Hallo! In den meisten Fällen dürfte die Ankündigung einen Rechtsanwalt einzuschalten bereits ausreichen um einen Platz zu bekommen. Allerdings würde ich mir überlegen ob ich das wirklich in jedem Fall durchsetzen wollte. Heute werden die Gruppen bis zum Geht-nicht-mehr vollgestopft, es gibt Einrichtungen ohne Außengelände und Konzeptionen die auf den Personalmangel zugeschnitten sind. Immer mehr Kinder werden in Kindergartencontainern betreut, was einen nicht unerheblichen Mangel darstellt aber zulässig ist. Wenn du nicht arbeitest kannst du deinem Sohn doch auch andersweitig ermöglichen soziale Kontakte zu knüpfen. Freundliche Grüße Johanna


Fuchsina

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Johanna3

Sorry Johanna, aber auch hier muss ich Dich ganz klar widersprechen. Es ist elementar wichtig, dass sich so viele Eltern wie möglich wehren bzw. den Rechtsanspruch wenn nötig einklagen. Das Gesetz zur U3 Rechtsanspruch wurde 2007 verabschiedet. Die Gemeinden und Städte hatten 6 Jahre (!!) Zeit genügend Plätze zu schaffen. Was ist passiert? Nichts! Siehe bei uns: nicht mal das Gebäude für eine Kita für EInähirge wurde gebaut, es gibt zwischen 1 und 2 hier nichts, vielleicht ab nächsten Sommer. Es geht leider scheinbar nichts ohne Zwang in diesem Gebiet voran.


Johanna3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Hallo! Klar können Eltern auf einen Betreungsplatz klagen. Da habe ich persönlich überhaupt nichts gegen. Die Plätze sind auch weniger das Problem, als auch nur annähernd das erforderliche Personal aufzutreiben. Mit Ausnahmeregelungen betriebene Gruppen, Krippencontainer usw. Leider sagt der Rechtanspruch nichts über die Qualität aus. Wenn es Eltern ausreicht, dass ihr Kind einfach nur untergebracht ist.....nur zu. Freundliche Grüße Johanna