Sonja1608
Hallo, letzte Woche war in der Gruppe meines großen Sohnes Vertretung angesagt, Gruppenleitung im Urlaub, 2.Erzieherin langzeiterkrankt. Also die 1:1-Betruungspersonen (2) und ein Erzieher aus einer noch nicht eröffneten Kita. Als ich Freitag zum abholen kam, war die Tür zum Gruppenraum von innen abgeschlossen. Die hatten wohl troubble im Nebenraum. Hab dann ganz vergessen zu fragen, warum abgeschlossen war. Jetzt wollte ich mich mal umhören, wie das woanders so läuft, bevor ich da wg. Brandschutz etc. ein Fass aufmache. Es gibt in dem Raum eine Terassentür nach draußen. Vielen Dank, vg Sonja
Es wird wohl einen Grund gehabt haben, warum die Tür abgeschlossen war. Da kannst du einfach nachfragen. Oder du fragst anders herum: "Wie wird hier denn gehandelt, wenn der Feuermelder los geht?" Spätestens dann werden sie dir auch den Fluchtweg miterklären und du wirst sehen, ob dieser durch die Gruppentür geht oder nicht. Wenn ja, dann würde ich andeuten, dass diese Tür am Tag XY verschlossen war, als du dein Kind abgeholt hast. Eine Andeutung reicht oftmals aus um später das Gespräch der Erzieher untereinander zu finden (wenn sie unter sich sind) und dann werden sie eine andere Lösung finden. Wenn nein, und es dich trotzdem stört, dann spreche es an.
Ich finde es nicht so schlimm (wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Klogänge, etc.). Würde vielleicht nachfragen, aber kein Fass aufmachen. Wenn nur ein Erzieher da war, muss der ja einen riesen Spagat machen zwischen Aufsichtspflicht und individuellen Bedürfnissen der Kinder. Ein Kind muss aufs Klo? - Dann muss die Aufsichtspflicht bei den anderen 20 Kindern vernachlässigt werden. Ich finde es sicherlich nicht gut, wenn man sich einschließt, kann es aber in diesem Fall nachvollziehen (Abholzeit, Trouble im Nachbarraum, Kinder unbekannt, neu in der Einrichtung, etc.) Bei uns sind alle Türen nach draussen abgeschlossen sind, also Eingangs- und Terassentüren. Innerhalb der Kita können sich die Kinder frei bewegen, aber bei einem Brand kämen sie (vermutlich) nicht alleine raus. Ist ja im Prinzip die gleiche Situation.
Soviel ich weiß, ist das verboten. Wenn eine Erzieherin angibt, anders die Aufsichtspflicht nicht einhalten zu können, muss sie dringend eine Überlastungsanzeige schreiben!
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