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Grundschule

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Roxylady

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Hallo wenn man ein sogenanntes Kann-Kind hat, wird man dann von der Schule angeschrieben oder muss man sein Kind selber melden? Wer weiß das? LG Roxy


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Roxylady

ertsmal laäuft das anmeldeverfahren in jedem bundesland anders ich kann nur sagen wie es hier in MV, ist, hier müssen die eltern ihr kinder ob muss oder kann kind im oktober vor der einschulung im stadthaus anmelden im januar-März darauf sind dann die schuluntersuchungen, bei denen entschieden wird schulfähig ja oder nein frage doch in der kITA nach wie es bei euch läuft, die kennen sich doch bestimmt aus


Nase

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Bei uns bekommst Du einen Brief zur Einschulungsuntersuchung, und dann einen Brief von der Schule zur Schulanmeldung und zwar für die Muss Kinder. Kann Kinder "können " bei uns angemeldet werden. Aber da gehts dann von den Eltern aus. Da kann Dir aber auf alle Fälle der Kindergarten weiter helfen. Du solltest Dich aber grundsätzlich auch mit dem Kindergarten unterhalten, ob Du ein Kann Kind wirklich einschulen möchtest. Vor und Nachteile sollten da genau abgewägt werden.


ccat

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Antwort auf Beitrag von Nase

Als Kann-Kind müssen die Eltern ihr Kind in der Schule anmelden. Für die Vorschuluntersuchung müssen die Eltern ebenfalls einen Termin machen. Auf die Liste der Schule stehen nur die Muss-Kinder. lg


liha

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Antwort auf Beitrag von Roxylady

Von der Schule wird man nie angeschrieben, weil man die Schule ja wählen kann. Es gibt einen Termin beim Schulamt (bei uns im herbst für das Folgejahr), bis dahin muß man sein Kind dort angemeldet haben. dann geht alles seinen Weg. Bei uns gibt es die Anmeldezettel im Kindergarten.


20012006

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Antwort auf Beitrag von liha

Hi, bei uns wird man von der zuständigen Schule angeschrieben..Da scheint es auch Unterschiede zu geben.. Kann Kinder allerdings muss man als Eltern selber anmelden.. LG Yvonne


glückskinder

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Antwort auf Beitrag von liha

Bei uns darf man nicht wählen. Wir werden einer GS zugeordnet. Wollen wir eine andere haben, müssen wir einen Gastschulantrag stellen.


dieElle

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Antwort auf Beitrag von glückskinder

Schulen sind eine Landesangelegenheit und dann können die Feinheiten in den einzelnen Städten und Gemeinden auch nochmal variieren. Ich würde Dir empfehlen, mal das für Euch zuständige Schulamt anzurufen. Dort gibt es im Regelfall immer jemanden, der Dir genau Auskunft geben kann, wie es in Eurem Bundesland und Eurem Schulamtsbezirk abläuft!


PhiSa

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Antwort auf Beitrag von Roxylady

also meine große war das schuljahr 2012/2013 kann kind. da kam nichts von irgendwem. das schuljahr 2013/2014 ist sie muss-kind. da haben wir jetzt (hängt im kiga aus), die termine für die schulanmeldung bekommen. zu uns gekommen ist da auch niemand. ich denke mal, dass du das selber machen mußt, denn sie muß ja noch nicht...


Tanja30

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Antwort auf Beitrag von PhiSa

Bei uns ist es wie bei PhiSa, unsere Tochter ist Schuljahr 13/14 Muss-Kind. Letztes Frühjahr haben wir einen Brief bekommen, dass wir uns bei der Schule melden sollen, wenn sie schon in 12 eingeschult werden soll. Dieses Frühjahr bekamen wir einen Brief mit dem genauen Termin zur Schulanmeldung. Dort wurde auch gleich ein Sprachtest mit ihr gemacht um ggf. Frühförderungen zu machen. Wir wohnen in Hessen. Dort ist meines Wissens die Schule in Wohnortnähe vorgegeben. Auf jeden Fall bei der Schule oder Schulamt nachfragen.