Elternforum Kigakids

Frage bei der Kiga-Anmeldung

Frage bei der Kiga-Anmeldung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, bei dem Kiga-Vertrag war ein extra Blatt beigefügt, in dem drei Fragen zu beantworten waren. Bei einer davon waren wir ein bisschen ratlos. Die lautete in ungefähr "Sind sie damit einverstanden, das sich der Kiga mit der Schule austauscht bei einem späteren Übertritt vom Kiga in die Schule". Wie bitteschön ist denn das gemeint? Hat der Kiga einen direkten Einfluss auf den Übertritt? Ist geeignet, oder nicht? Ist auffällig, oder nicht? Die Schule kann sich doch da gar kein objektives Bild von dem Schulanfänger bilden, oder sehe ich das falsch? Viele Grüsse Kerstin


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich kann Dir nur sagen, wie das bei uns geregelt ist. Da werden mit den Kindern im letzten KiGa- / KiTajahr Schulbesuche gemacht, gelegentlich einer Unterrichtsstunde beigewohnt und die Lehrer kommen auch mal in die Gruppe. Bei uns hat sich das die letzten Jahre bewährt, denn manche Kinder hatten regelrechte Panik vor der Schule. Und so haben die Kinder schon im Vorfeld einen kleinen Einblick bekommen und kennen auch schon den einen oder anderen Lehrer. Wie / ob das bei Euch auch so ist, kann ich nicht sagen, aber zur Not frag doch einfach mal im Kiga nach. LG, Prinz


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Unser Großer wird in diesem Jahr als Kann-Kind eingeschult, in solchen Fällen holt sich unsere Grundschulrektorin gerne auch die Meinung der Erzieherinnen! Dadurch mußten wir sowohl im KiGa, als auch in der Schule diese Frage beantworten, was wir aber nicht unbedingt als Probelm sehen, im Gegenteil! Ich finde es eher gewissenhaft von Schule und KiGa, das sie sich austauschen, finde nicht, das die schule dann evtl. voreingenommen sein könnte! LG Antje


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland ihr wohnt. In Niedersachsen ist es jedenfalls lt. Landes-Schulgesetz so, dass die Schule verpflichtet ist, sich bezüglich der Schulfähigkeit der einzelnen Kinder mit den betreffenden Kindergärten auszutauschen. Eine entsprechende Einwilligung der Eltern ist nicht mehr erforderlich ! (Datenschutz war gestern...) LG Astilbe


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, danke für die Antworten. Ich werde mal im Kiga nachfragen, was es mit der Frage auf sich hat. Viele Grüsse Kerstin P.S. Wir wohnen in Bayern