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Einschulung Untersuchung

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Einschulung Untersuchung

lu19

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Hallo, ich will die Einwilligung für die Erzieher Beobachtungsbogen nicht geben. Was passiert , wenn ich nicht gebe? Danke 


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von lu19

Warum willst du nicht zustimmen? Es ist ein freiwilliges Angebot, du musst nicht zustimmen. Hast dann aber auch kein Feedback aus der Einschulungsuntersuchung im Kita. Bei der  Schuleingangsuntersuchung kann ein Zwangsgeld erhoben werden; aber das steht ja auch auf der Einladung.  


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von lu19

Du musst vielleicht etwas mehr schreiben. Welches Bundesland? Wer will die Einwilligung und wofür? Am besten ist, du liest als erstes genau, was in dem Formular steht. Oft gibt es eine Erklärung, wofür die Einwilligung benötigt wird, und was passiert, wenn diese fehlt. Wenn dir die Infos nicht ausreichen, kannst du dich an die Stelle wenden, die das Formular erstellt hat. Ich vermute, es geht darum, dass der Kindergarten vor der Untersuchung eine Bewertung an die Schulbehörde/Amtsarzt abgibt, da sie ein besseres Bild vom Kind haben, als eine kurze einmalige Untersuchung? Oder du sollst einwilligen, dass das Ergebnis der Untersuchung dem Kindergarten mitgeteilt wird, damit sie dein Kind besser unterstützen können? In beiden Fällen ist der Austausch zwischen Behörde und Kindergarten sinnvoll, damit der beste Weg für dein Kind gefunden wird. Wenn du das nicht möchtest, dann fehlen die Infos halt und im besten Fall passiert gar nichts, und im schlimmsten Fall gibt es eine falsche Entscheidung über dein Kind getroffen oder dein Kind nicht so gefördert, wie es das braucht. Es könnte auch sein, dass ihr zu einer zusätzlichen Untersuchung müsst, wenn dem Amtsarzt die Infos aus den Kindergarten fehlen.  


kia-ora

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Antwort auf Beitrag von lu19

Nix passiert da.    Wenn etwas Pflicht ist, braucht es keine Unterschrift.  Dann wird es einfach gemacht.    Wenn mich jemand nach der Unterschrift fragt, habe ich auch das Recht diese zu verweigern.    Ich damals in die Schuluntersuchung und habe gleich gesagt, dass ich nur mache wozu mich das Gesetz zwingt. Alles andere habe ich verweigert. Ist legitim und kürzt die Sache ab  


BabyBoy20

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Antwort auf Beitrag von kia-ora

Ja, kann man so machen. V.a. wenn man sein Kind für das großartigste Wesen der Welt hält und alle anderen Menschen für unfähig. Oder man sieht es als Chance, von jemand mit fachlicher Ahnung eine Einschätzung zu bekommen. Kostet ein bisschen Zeit. Und bringt dem Kind, falls nötig, Unterstützungsangebote. Findet man das Ergebnis falsch, kann man die Empfehlung immer noch ignorieren. Dann hat man etwas Zeit verloren. Oder es war sinnvoll, dann hat das Kind ggf. viel gewonnen.


kea2

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Antwort auf Beitrag von BabyBoy20

Oder man möchte, dass die Schule sich vorurteilsfrei selbst ein Bild von dem Kind macht. Es gibt genug "Fachleute", die sich den Schrieb ihrer Vorgänger durchlesen, und das Kind dann durch diese Brille betrachten. Je nachdem, was im Kindergarten gelaufen ist, würde ich das auch nicht wollen. Du hast offenbar noch keine schlechte Erfahrungen mit diesem Berufszweig gemacht. Ich hoffe für Dich, dass das so bleibt. Leider haben alle Eltern, die ich kenne, deren Kinder nicht stromlinienförmig durch Kindergarten und Schule laufen, die Erfahrung gemacht, dass zu viele dieser "Fachleute" nicht in der Lage sind, die Probleme des Kindes richtig einzuordnen. Eine zweite, unvorbelastete Meinung kann da nie schaden.