Mitglied inaktiv
Hallöchen, ich habe eine Frage bezüglich der Beiträge für den KG. Mein Mann ist Vollzeit beschäftigt und ich übe einen Minijob innerhalb der Elternzeit aus. Welches Jahreseinkommen wird als Basis genommen um den Beitrag zu berechnen ? 1. Nur das Einkommen meines Mannes, da man als Minijobber ja komplett SV und Steuerfrei beschäftigt ist ? 2. Beide Einkommen werden zusammen gerechnet und daraus das Jahreseinkommen berechnet ? 3. Wie errechnen die Stellen die Beiträge. Anhand des Steuerbescheides des Vorjahres oder müssen aktuelle Lohnabrechnungen vorgelegt werden ? Vielen Dank für Eure Hilfe ! LG und fröhliches Eiersuchen Heike
Hallo Kommt auf das jeweilige Bundesland an .LG
Vielen Dank !
Bei uns (ebenfalls NRW) läufts so: Das gesamte Bruttojahreseinkommen wird addiert und davon werden die Werbungskosten abgezogen. Das war´s dann schon. Erhöhte Werbungskosten können mit einem Steuerbescheid aus dem Vorjahr nachgewiesen werden. Ansonsten reicht die Vorlage der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Erhälst Du sowas in der Art als Minijobberin auch???
Nein, so eine Bescheinigung bekommt man nicht. Ich werde wohl einfacher mal den Einkommensteuerbescheid fotokopieren (Vorjahr: also 2007). Da steht ja genau alles erläutert. Vielen lieben Dank für Deine Hilfe. Fröhliches hoffentlich nicht verregnetes Eiersuchen. Heike
Wenn Du regelmäßig Lohnabrechnungen bekommst, dürfte die Vorlage der Dezemberabrechnung auf hilfreich sein (da sind ja dann die Jahressummen drauf!)! Ich hab bei uns schonmal hin und her gerechnet... Wenn wir Pech haben, liegen wir gaaaaanz knapp über einer bestimmten Grenze und zahlen uns dann dumm und dämlich *seufz* Auch Dir/Euch ein schönes Osterfest!!! Grüße aus dem Ruhrpott dieElle
Bei uns (wohnen in Bayern) ist das für alle gleich.
Hallo, ja bei uns ist das nach Einkommen geregelt. Leider nimmt aber keiner Rücksicht wie viele Personen von diesem Einkommen leben müssen. Als Beispiel in unsrem Kreis: Jahreseinkommen 50.000 Euro liegt der Beitrag zwischen 114 Euro und 196 Euro. Egal ob Du mit 3 oder auch mit 6 Personen davon leben mußt. Meiner Meinung nach, eine Gesetzeslücke. Da habt Ihr es wohl etwas einfacher. LG Heike
Es ist nicht nur egal, wie viele Personen von dem Einkommen leben müssen, es wird auch keine Rücksicht auf ggf. bestehende Unterhaltsverpflichtungen! Wir zahlen z.B. für ein Kind aus erster Ehe meines Mannes. Und das nicht wenig!
Hallo, wir wohnen auch in NRW. Also: Es gilt das GESAMTE Jahreseinkommen, also von Euch beiden. Und zwar (leider) das Brutto-Einkommen, also alles VOR Steuern und Abzügen. Zugrundegelegt wird der Steuerbescheid oder die letzten Gehaltsauszüge (von Euch beiden). Grüßle, Hexe
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