Mitglied inaktiv
Hallo an alle,habe da mal etwas gefunden was euch evtl interessieren könnte.Ich schreib den artikeel jetzt so ab wie er in der Zeitung steht und dann viel Spaß beim Diskutieren.LG MamaKosi. Kindergärtnerinnen müssen ihre Schützlinge beim Spielen nicht ununterbrochen im Auge behalten.Wenn die Kleinen Schäden verursachen, haftet der Kindergarten daher nur selten(OLG Karlsruhe,AZ:12U298/05). Im vorliegenden Fall hatten Kinder im Alter von 4und 5 Jahren Steine vom Kindergarten auf die Pergola des Nachbarhauses geworfen.Die Geschädigten blieben auf ihren Kosten sitzen. Es stand übrigens im Neuen Blatt.LG MamaKosi
Allerdings wird die Aufsichtspflicht verletzt, wenn nicht ca alle 5 - 10 Minuten (weiß jetzt leider die genaue Minutenzahl nicht mehr) nach den Kinder geschaut wird. Wenn festgestellt wird das die Kinder zu lange unbeaufsichtigt waren dann muss der Träger der KT haften.
Hallo es giebt ein Gesetz da steht Die Aufsichtspflicht soll die Sicherheit der Kinder gewährleisten, ohne die Erziehung zur altersgemäßen Selbständigkeit zu vernachlässigen. Eine Ständige Überwachung ist nicht Notwenig, aber Die Aufsichtspflicht soll die Sicherheit der Kinder gewährleisten, die Beschädigung der Einrichtung oder anderer Sachwerte muss aber Die Aufsichtspflicht gewährleisten. Lg sandra
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