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Artikel 5 Grundgesetz...

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Probier es doch erst mal mit Artikel 1.....


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"Probier es doch erst mal mit Artikel 1... " GENAU!!!!!!!!!! @Katschi_23: NIX - ganz im Gegenteil - ich/wir muss/müssen nämlich GAAAR NICHTS kapieren von dem ganzen Mist, den du von dir gibst! Und EBENFALLS !!! Denn das gilt ja in ALLERERSTER LINIE für DICH!!!


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Artikel 5 gibt einem aber nicht das Recht, beleidigend zu werden. Ich verweise wie der Rest hier auch auf Artikel 1. Ebenso verweise ich auf die gelben Seiten. Dort gibt es die Rubrik Psychiater und Psychotherapeuten, die helfen ganz gerne wenn man Probleme mit anderen Menschen hat. Bezahlt auch die gesetzlich KK


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das Recht auf Dummheit. Und da bist du ganz groß drin!


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