Elternforum Die Grundschule

Zwei Proben an einem Tag nachschreiben?

Zwei Proben an einem Tag nachschreiben?

aeule

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Mein Große war jetzt ein paar Tage Krank, als sie Fieberfrei war ging sie wieder zur Schule und musste am selbigen Tag gleich Mathe und Deutsch nachschreiben. An ihren Noten hat sich jetzt nicht viel geändert, beide Proben hat sie gleich Korrigiert mit guten Noten zurück bekommen. Trozdem finde ich das schon etwas heftig, da ihr noch etwas von Mathe und Deutsch abgegangen ist weil sie ja ein paar Tage zu Hause war. Darf man das gleich am ersten Tag nach einer Krankheit zwei Proben nachschreiben lassen? Das Kind sollte doch zumindest die Gelegenheit bekommen das Versäumte nachzuholen, wenigsten zwei Tage oder? Wir haben schon die wichtigsten Hausaufgaben zu Hause nachgeholt, nur mit Kopfschmerzen und Fieber geht das auch nur begrenzt.


IngeA

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Bei uns nicht, man muss ja Zeit zum Nachlernen haben. Es sei denn es waren Proben/ Kurzproben, die den Inhalt der Tage wo sie gefehlt hat nicht mit eingeschlossen hatten. LG Inge


krummenau

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Antwort auf Beitrag von aeule

Ob das erlaubt ist, weiß ich nicht. Bei uns wird das nicht gemacht. Wenn die Kinder wieder gesund und zurück in der Schule sind, wird mit ihnen ein Nachschreibetermin besprochen, der meist ert einige Tage bis 1 Woche später ist, jedenfalls nicht direkt am Tag der Rückkehr. Es bleibt also noch Zeit, sich vorzubereiten. Zwei an einem Tag würde bei uns auch nicht geschrieben. LG von Silke


Murmeltiermama

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Vielleicht hat die Lehrerin auch einfach gewusst, dass sie es kann und es kein Problem für sie darstellt. Richtung Schuljahresende wird die Zeit manchmal knapp und man will es schnell weg haben. Ich würde mir darüber nur Gedanken machen, wenn es schlecht ausgefallen wäre.


shinead

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In Hessen ist im Schulgesetz verankert, dass pro Tag nicht mehr als eine Arbeit geschrieben werden darf. In der Woche nicht mehr als drei Arbeiten. Auch wer nachschreibt schreibt eine Arbeit, daher wäre es in Hessen (auch bei Zeitdruck vor den Ferien) nicht möglich/rechtens.


shinead

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Vergessen: Termine müssen immer 5 Tage vorher angekündigt werden. Das gilt auch für Nachschreiber.


shinead

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Vergessen: Termine müssen immer 5 Tage vorher angekündigt werden. Das gilt auch für Nachschreiber.


anouschka78

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In Bayern nicht, die Hauptarbeit muss angesagt werden, das reicht für Nachschreiber. A.


aeule

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es waren zwei grosse Proben, keine Kurzproben. Bei uns werden Proben erst ab der 4. Klasse angesagt, aber man weiss ja ungefähr wann wieder was kommt. Beim nachmachen der Hausaufgabe haben wir heute festgestellt das sie vor der Probe etwas aufgehabt haben das in der Probe auch drankam, und genau da gehen ihr Punkte ab, dann wäre sie ( vielleicht) eine Note besser. Aber an der Zeugnisnote endert das zum Glück nichts, von da her ist es mir jetzt fast egal, trotzdem etwas ärgert es mich doch.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von anouschka78

Und die Hauptarbeit wird auch nur in der 4. Klasse angekündigt. Trotzdem muss auch in Bayern der Lehrer dem Kind Zeit zum nachlernen geben. LG Inge


anouschka78

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Meinte ich ja. Nachlernzeit orientiert sich an der Fehlzeit aber ist keine Pflicht und liegt im Ermessen des Lehrers.


Mutti69

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Das Kind hat es überlebt, es weiß, warum ihm Punkte fehlen aber an der Note ändert das nichts? Das ist doch noch nicht mal ein müdes Augenzucken wert. Mir persönlich wäre das völlig schnuppe, ob man das darf oder nicht...ich würde mich fürs Kind freuen, dass es trotz Krankheit so gut mithalten kann und dass es die zwei Proben jetzt schon hinter sich gebracht hat....nach der Probe ist nämlich vor der Probe. Nicht, dass das nächste “Ärgernis“ dann ist: “wir mussten so spät die Proben nachschreiben, da konnten wir uns nicht auf den aktuellen Stoff konzentrieren. Dürfen die das, so dicht hinten dran schon wieder eine Probe schreiben?“


shinead

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

seine Rechte zu kennen. Ob man dann darauf beharrt, ist etwas anderes. Aber kennen sollte man sie. In der weiterführenden Schule sollten dann die Kinder so einiges wissen, um eben ihre Rechte ggf. wahrnehmen zu können. Die TE schreibt ja, dass sie nicht dagegen vorgehen wird, es ihr grundsätzlich egal ist, weil die Note stimmt, aber sie einfach wissen will, ob das korrekt war.


aeule

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Antwort auf Beitrag von shinead

Genau so ist es :-)


aeule

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich renne jetzt nicht in die Schule damit sie die Probe nochmal schreiben muss. Ich freu mich auch für sie das sie trotz 5 Fehltage, fehlenden Stoff und noch leichter Abgeschlagenheit ( wie man sich eben nach Grippe fühlt) trozdem noch gute Noten zusammenbringt! Aber es muss ja nicht sein das sie gleich so reingeschmissen wird. Sie darf sich in der nächsten großen Probe eben auch keine schlechte Note erlauben wenn sie auf der 2 bleiben will, da sie in dieser Probe eine drei hatte. Würde es ums Übertrittszeugniss gehen würde ich schon mit der Lehrerin sprechen, denn etwas unfair finde ich es schon. Einen Tag zum akklimatisieren sollte man ihr in der Schule schon geben, erst mal schauen was gemacht wurde, was ist noch nachzumachen...