Elternforum Die Grundschule

wie oft ein und dieselbe Klasse wiederholen?bayern

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Hallo, sagt mal weiß jemand, wie oft ein Kind die selbe klasse wiederholen kann? Wir haben hier im Ort einen Jungen Geburtsjahr 99 1 Jahr SVE dann 1. Klasse und dann 1. Klasse wiederholt. Anscheinend ist er aber wieder "versetzungsgefährdet" Die Förderschule, wo auch die SVE mit integriert ist hat ihn damalas wohl schon abgelehnt aufzunehmen. Mich würde interessieren ob er wirklich die 1. Klasse nochmal wiederholen kann? Oder gibt es irgendwann eine Möglichkeit zu sagen, das er in eine andere Schule muß? achja von der Größe her fällt er nicht auf, nur falls das jemand denkt. Er ist nämlich gerade mal so groß wie mein gerade 6 jahre alt gewordener Sohn. gruß tine


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Bei uns in Brandenburg ist es so, dass ein Kind , das einmal wiederholt hat beim nächsten Mal automatisch aufrückt. Bei uns käme das Kind also in die 2.Klasse und würde sehr wahrscheinlich dort wohl das Klassenziel erst recht nicht erreichen. Dann geht das Spiel von vorne los. Mein Mann hatte schon mal einen 18jährigen in der 7.Klasse sitzen ...., weil die Eltern nicht wollten, dass er eine Förderschule besucht.


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Bei uns in Sachsen kann man in der 1. Klasse nicht sitzenbleiben. Erst ab der 2. Klasse.


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Soweit ich weiß kann man eine Klasse in Bayern doch nur EINMAL wiederholen. Ich kann nur von Bayern reden, wie es wo anders ist, keine Ahnung. Danach müsste er in eine Förderschule (bei uns hieß das noch Sonderschule). Wieso kann die Förderschule ihn ablehnen? Er könnte maximal nachdem er sich nicht "benimmt" von der Schule fliegen, aber die kennen ihn doch noch gar nicht?! Oder ist das eine private Schule? LG


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"wird nicht versetzt" sondern "steigt nicht auf". Hat was mit der flexiblem Eingangsstufe zu tun. Die Kinder haben halt 1-3 Jahre zeit, den Stoff der ersten zwei Klassen zu erlernen. Deswegan spricht man an dieser Stelle nicht von Versetzung, sondern von Aufstieg. Trini Das mit dem 18jährigen in Klasse 7 kann ich kaum glauben. Nach Ableistung der Schulpflicht kann man nämlich auch ohne Abschluss "gegangen werden". Die 17 jährige Tochter einer Bekannten istv im letzten Jahr ohne Abschluss von der Gesamtschule gegangen (9. Klasse) - ohne Hauptschulabschluss.


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Der Jungendliche wurde von der Schule nicht gegangen, weil er völlig unauffällig war und man es sinnvoller fand, ihn in der Klasse sitzenzulassen, als ihn auf die Straße zu schicken, denn er hatte ja keinerlei Chance eine Ausbildung, Praktikum o.ä. zu bekommen. Du musst ja nach Ableistung der Schulpflicht die Schule nicht verlassen.


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(NRW) DURFTE nicht bleiben. Und ich kenne noch einen weiteren Fall (hier in KI). Trini


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Ja, das ist bei uns auch so. (Hessen) Wenn ein Kind/Jugendlicher bis zum Ende der 9. Klasse ( also Hauptschule) so und so viele Jahre zur Schule gegangen ist, dann ist Feierabend. Da kann er/sie noch so nett und lieb sein. Damit ist die Schulzeit zu Ende. Ohne Abschluss. Man hat dann die Möglichkeit den Abschluss über das Berufsbildungswerk nach zu holen, aber ansonsten ist es vorbei. Moni


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Er wird auf Beschluss der Lehrerkonferenz versetzt. In Sachsen darf man eh nur 2x in der gesamten Grundschulzeit sitzenbleiben.


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bin mal gespannt wies mit ihm weitergeht. Die Förderschule ist nicht privat, aber sie hat einen so großen Einzugsbereich, das die Kinder getestet werden, ob sie aufgenommen werden oder nicht. Der bedarf ist größer als das was Plätze frei sind. Hab jetzt mitbekommen das es wohl so ist, solange keine andere Schule ihn aufnimmt darf wohl die Regelschule ihn ja auch nicht rausschmeißen. Na es kann noch Lustig werden. lg tine