Elternforum Die Grundschule

Wie kann man ein Kind zurückstellen lassen

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Hallo, kann mir hier jemand sagen, wie der Weg ist, wenn man ein Kind zurück stellen möchte? Geht das für das kommende Schuljahr überhaupt noch oder sind da alle Messen gesungen? Wir haben ja den Schulreife-Test und die ärztliche Untersuchung "bestanden", finden aber dennoch dass unser Sohn (wird im August 6) im Kindergarten noch ein weiteres Jahr besser aufgehoben ist. Jetzt weiß ich aber nicht, wer da noch mitentscheidet und wo ich anfangen soll mein Anliegen vorzutragen. Vielen Dank!


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Ich komme aus Sachsen. Hier kenne ich es so, dass KEIN Kind mehr von den EWltern zurückgestuft werden kann. Nihct mal der Hauskinderartr darf das. Das entscheidet Bei uns das Gesundheitsamt, der Amtsarzt der die Kinder "begutachtet". Ich denke, wenn ihr alle "Prüfungen" schon bestanden habt, wird da wohl nichts mehr zu machen sein..-leider LG


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Hallo, hier eine Antwort aus Bayern - jedes Bundesland handhabt das ja anders. Wir haben und kurz vor der Schuleinschreibung bei der Schule gemeldet, das wir zurückstellen wollen. Daraufhin meinte die Direktorin, das wir zur normalen Schuleinschreibung gar nicht kommen brauchen, sondern hat uns einen eigenen Termin bei ihr persönlich gegeben. Da haben wir dann kurz miteinander gesprochen - es wurde so Fragen geklärt wie der KiGa dazu steht, wie es der Kinderarzt sieht,... Vom Kinderarzt hatten wir inzwischen ein Attest besorgt, in dem Stand das die soziale und konitive Schulereife noch nicht erreicht ist und er eine Einschulung ein Jahr später empfiehlt. Kindergarten war der gleichen Ansicht. Die Direktorin meinte dann nur sollen wir den Test überhaupt noch machen, weil eigentlich ist es ja klar. Mein Sohn wollte dann aber unbedingt... dem macht sowas ja auch Spass. Es kam wie es kommen muss - er machte den ganzen Test mit Bravour - die Direktorin meinte nur, also von ihr aus könnte er auch in die Schule gehen, aber sie wird kein Kind gegen den Willen der Eltern einschulen. Und damit war die Rückstellung dann durch. Der normale Einschulungstest vom Gesundheitsamt war dann wenig später im Kindergarten - da wurde nur mitgeteilt Rückstellung genehmigt. Er musste dann aber trotzdem den Hör- und Sehtest machen - alles unauffällig. Aber es kam auch nie jemand auf die Idee, zu sagen er muss eingeschult werden. Es war vollkommen die Entscheidung der Eltern - alle anderen hatte eine beratende Funktion dabei. LG Dhana


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bei uns ist es so, dass es grundsätzlich keine Rückstellung mehr gibt, es sei denn es liegt eine bekannt längere Krankheitsgeschichte/Frühchen etc vor. Alle Kinder die zum Stichtag geboren sind müssen eingeschult werden. Wer meint, dass das Kind es noch nicht packt muss das Kind auf die Förderschule schicken. Lg reni


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Hallo, so wie es bei euch gehandhabt wird, entspricht es nicht der gültigen Gesetzeslage in Bayern. Förderschule ist in Bayern immer die letzte Möglichkeit die erwogen wird - und nur dann wenn zu erwarten ist, das eine reguläre Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist. BayEUG Art. 37 Abs.2: „1 Ein Kind, …, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. 2 Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass das Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. 3 Die Zurückstellung ist nur einmal und nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen. 4 Vor der Entscheidung hat die Schule die Erziehungsberechtigten zu hören. LG Dhana


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…, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Ich sagte ja, wenn ein bekannte Krankheit etc vorliegt. Aber Eltern, duie einfach nur meinen, dass das Kind noch nicht soweit ist, müssen es eben in die Förderschule schicken. ich wüßte jetzt nicht, wo das nicht der gesetzgebung entspricht...??? Lg reni


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hier auch Bayern: Eine Förderschule nimmt Kinder nur wenn es nicht anders geht! Die sind nämlich rettungslos überlaufen!!! Im moment ist es in Bayern nicht wirklich schwierig ein kind zurückstellen zu lassen. Man braucht ein Attest vom kinderarzt, dann lässt sicht i.d. R. jeder Rektor darauf ein. Unser Sohn ist ein Maikind und wurde damals (er ist inzwischen in der 2ten Klasse) problemlos zurückgestellt (ohne ein Frühchen zu sein), er war einfach noch nicht schulreif (und das habe ich so bestimmt...) Und auch fürs kommende Schuljahr sind 4 Kinder aus unserem Freundeskreis problemlos und unbürokratisch zurückgestellt worden... Unser rektor und auch die rektorin der hiesigen Förderschule haben uns beide erklärt, daß in bayern der Elternwille zählt und eine Rückstellung eigentlich immer gewährht wird, wenn man ein ärtztliches Attest hat in dem eben drinnen steht, daß die Probleme im nächsten jahr behoben sein werden. Ach und die Schulen fordern dann noch diverse Therapien die man mit seinem Kind machen soll, wird aber nicht kontrolliert ob dies tatsächlich passiert...


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Anscheinend ist das nicht nur von Land zu Land unterschiedlich, sondern sogar innerhalb der Bundesländer. Also, hier, NRW vor drei Jahren, habe ich bei einer Bekannten mitbekommen, dass die Kinder grundsätzlich eingeschult werden müssen. Auch wenn das Kind frühgeboren ist oder eine chronische Krankheit hat, muss es eingeschult werden. Dann geht man ggfs. eben davon aus, dass es durch die Vorgeschichte entwickungsverzögert ist und es muss auf eine Förderschule. Wenn das Kind sich dort gut entwickelt, könne es ja auf eine GS wechseln. Fand ich auch ein bisschen hart, aber so isses. Außerdem ist es doch schon zu spät, oder? Vielleicht wäre es eine Idee, Kontakt mit der zuständigen Schulpsychologin aufzunehmen. Die wissen doch immer Bescheid, wie noch was geht. Unsere hier ist supernett und sehr verständnisvoll. LG Holly


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Schulpflichtige Kinder dürfen nicht im Kindergarten verweilen sondern müssen wenn sie noch nicht Schulreif sind in die Grundschulförderklasse. Da kommt keiner drumrum bei uns und deshalb habe ich Sohnemann mit gerade mal 6 einschulen lassen weil er keine Defizite hatte. Ein weiteres Jahr Kindergarten ist nur bei Kindern möglich die Kannkinder sind. Gruß Birgit


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unser kiga nimmt auch keine schulpflichtigen Kinder mehr (Ausnahmen sind die Integrationskinder etc) Alles andere muss in die Schule, entweder normale oder förderschule. Finde ich auch richtig so. viele der förderschulkinder wechseln auch nach der 1 Förderschule in die 1. Klasse normale grundschule. Ist im Prinzip ja wie noch ein jahr zurückgestellt nur mit leichter spielerischer Beschulung. Ziel ist immer die Kinder in die normale GS wechseln zu lassen. lg reni


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Hallo hier ne Lehrerin aus Ba Wü: wenn alle tests gut waren dann ist deine Kidn nciht nur schulpflichtig sondern auch schulreif und somit muss er zur Schule. Fertig. Nur weil die Eltern da Bedenken haben wird kein Kind zurückgestellt. Habt ihr denn erst neuerdings Bedenken? WIESO dieser sinneswandel? Normal beantragt man das ja VOR den untersuchungen...also bei uns war glaueb cih im Januar Shcluss mit Rückstellungsanträgen! Und: meine Tochter ist auch August 2004 geboren...und??? Alles ist nromal also geht sie auch normal! Das klappt schon! LG HEnni


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Das Mädchen durchlief alle Einschulungsprozesse ganz normal, obwohl den Eltern klar war, dass dieses Mädchen entwicklungsverzögert war. Sie wurde also auch eingeschult. Natürlich stellte sich heraus, dass die Eltern mit ihren Befürchtungen richtig lagen, und so kam es, dass dieses Mädchen nach einigen Wochen wieder in den KiGa gehen durfte. Bei uns gibt es keine anderen Fördermaßnahmen. Da keine Behinderung vorlag, wurde sie natürlich nicht auf eine Spezialeinrichtung, welcher Art auch immer geschickt. Im Jahr darauf ging sie wieder in die erste Klasse, diesmal mit mehr Erfolg. Sie wird jetzt problemlos versetzt. Das Jahr im KiGa hat ihr sehr gut getan. Vielleicht sind wir hier bei uns ja besonders flexibel: auch vorzeitige Einschulungen wurden bei uns immer wohlwollend betrachtet, auch zu Zeiten, als die Kann-Kind-Regelung noch sehr starr war. azalee


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In Bayern kann man sein Kind noch bis November aus der 1 Klasse nehmen und als Vorschulkind muss sie auch einen Kigaplatz bekommen


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Wenn alle Kinder die ich kenn,die von den Eltern zurückgestellt wurden in die Sonderschule hätten gehen müssen, dann währen deren Kapazitäten dreimal überlastet gewesen !


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nein, du kannst das nicht pauschal für bayern sagen, es handhabt wohl jeder bezirk anders. bei uns ist es def so, dass alle Kinder die zum Stichtag 6 werden in die Schule müsen. Der Kiga nimmt sie nicht mehr (nur die Ausnahmen wie oben geschrieben). Wenn das Kind voraussichtlich oder erwiesen (November) in der grundschule nicht mitkommt, dann muss es eben auf die Förderschule. Das mag woanders nicht so sein, hier aber schon. Lg Reni


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Wo ich in Bayern gewohnt habe und wohne da ist es so .Und der Kindergarten befürwortet eher die Rückstellung bei Kindern die erst 6 werden und die Schulleiter sind da auch sehr offen für Was nützt eine Einschulung wenn das Kind dann die 1 Klasse wiederholen muss weil es noch nicht schulreif war.


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ein Vorschulkind (und das ist ein zurückgestelltes Kind) hat ein anrecht auf einen Kigaplatz! Wir müssen in der Gruppe immer zwei "Notplätze" haben für Vorschulkinder, die zuziehen oder bis November von der Schule wieder zurückkommen. Und das ist in ganz Bayern so. Du kannst als Erziehungsberechtigter noch bis November einen Rückstellungsantrag stellen und auch die Schule kann das Kind bis November noch als "noch nicht schulreif" wieder in den Kiga zurückschicken (allerdings müssen da die eltern einfverstanden sein)