TaAlJa2003
Notenverlauf 1,1,2,3 und 3 und welche Note wäre es dann???
Es wäre wohl eine eindeutige zwei
LG Katharina
Ja dachen wir auch, war aber eine drei. Laut unserer Lehrerin zählen nur die zwei letzten Noten ...
also bei uns , auch Bayern, haben sie fünf Proben geschrieben und alle zählten für den Übertritt. Das war bei meinem älteren Sohn vor zwei Jahren auch so....
Ja, so soll es auch sein. Es gibt ja seit einigen Jahren eine vorgegebene Probenanzahl in HSU, D und Ma, die man möglichst erreichen sollte. ALLE dieser Noten zählen dann auch für den Übertritt.
Es werden hier in Mathe z.B. 6 Arbeiten im ganzen Jahr geschrieben, 5 davon waren schon und eine fehlt noch. Die 5 Noten flossen ALLE in die Zeugnisnote ein. In D ebenso, da sind es gesamt etwa 20 Noten oder so. Alles was bis Notenschluss Ende April geschrieben wurde, zählt. HSU gab es auch 6 Noten, 5 wurden genommen, eine Arbeit steht noch an. Ich würde da auch was sagen, ich glaube nicht, dass nur die letzten NOten zählen.... kann ich mir nicht vorstellen. melli
Genau so ist es bei uns auch..hier auch Bayern
Beim Übertrittszeugnis zählen in Bayern alle Noten, die von September an in den Proben und den mündlichen Leistungen vergeben wurden. Dass nur die letzten 2 oder 3 Probennoten zählen, kann nicht sein. LG
Gibt es das irgendwo schriftlich. Bei uns in der Klasse sind mehrere Kinder betroffen. Und alle ziemlich stinkig.
Mein Weg wäre der zum Rektor, dann weiter zum Schulamt.Es ist klar, daß alle Noten zählen.
Mit welcher Begründung sollten denn nur die letzten Noten zählen. Selbstverständlich zählen alle Noten. Das kannst du bei km.Bayern nachlesen. Das Übertrittszeugnis enthält die Jahresfortgangsnoten. Deshalb gibt es ja den Zwischenbericht, damit man informiert ist. Geht doch gemeinsam zum Rektor. VG Goldbear
Mein Sohn hatte in Hsu 1,2,2,1,1,1 und bekam auch die 2. da es den Übertritt aber nicht beeinflusst sch.. ich drauf! In deinem Fall würde ich aber ein Fässchen öffnen!
vielleicht sind manche tests ( einfach gewertet ) und manche arbeiten (doppelt gewertet)
aber selbst wenn die beiden 3er doppelt gewertet worden wären, komme ich auf einen Schnitt von 2,28 (vorausgesetzt das sind alle Noten). Und in Bayern wird so gerechnet, Die Aussage, dass nur die beiden letzten Arbeiten zählen ist definitiv falsch. Ich würde da gleich morgen früh aufschlagen und mir die Notenberechnung darlegen lassen. VG Goldbear
Unterrichtet die Lehrerin schon länger an eurer Schule? Meine spontane Idee wäre ja, dass sie aus einem anderen Bundesland - wo es eben anders läuft - gewechselt ist und es so gewohnt ist, dass nur das zweite Halbjahr zählt (und die letzten beiden Noten eben aus dem zweiten Halbjahr sind). Wir sind ja nicht aus Bayern, aber wer ein paar Wochen hier im Forum liest, weiß ja schnell, wie's läuft und dass es genau festgelegt ist. Da würde ich wohl auch mit den Eltern der anderen betroffenen Kinder zusammen mal bei der Schulleitung auflaufen...
Neu von der Uni oder aus einem anderen Bundesland gekommen? Wenn sie schon länger da unterrichtet, muss das doch in den letzten Jahren auch schon Ärger gegeben haben? Kann sie zu dem was sie sagt, einen schriftlichen Nachweis vorlegen? Warum fünf Tests, um dann nur zwei zu werten? Sprich mit dem Chef, eventuell auch anderen Lehrern der Schule. Lass Dich nicht unterkriegen!
"Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich." http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html Übertrittsvoraussetzungen Gymnasium Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe
und ist bekannt dafür, dass es immer wieder mal Probleme gibt. Laut Aussage der Lehrerin ist es der momentane Leistungsstand und der zählt für sie. Es gibt auch ein Kind, welches nun besser ist als erwartet. Was solls, wir können es nicht mehr ändern, müssen uns diese Woche anmelden (schafft es ja trotzdem auf die Realschule, wo sie hinwollte) und der Chef ist bis Freitag nicht da. LG
da kann man mal wirklich ein Faß aufmachen...und das ganz schnell....ich hoffe ihr habt alles kopiert.....andernfalls wird es schwer nachweisen zu sein.....geht sie auf Sstur ....sofort Schulamt etc.....
wird euch das von den Kindern, deinem Kind so übermittelt? Waren alle schriftlichen Abfragen gleichwertig? Angekündigt oder nicht angekündigt? Wenn es bislang keinen direkten, persönlichen Kontakt mit der Lehrerin gab, dann würde ich einen Termin ausmachen und mir die Notengebung nochmals darlegen lassen. Kommt ihr dann immer noch nicht auf einen Nenner, würde ich die Elternvertretung mit ins Boot holen und mich mit den anderen betroffenen Eltern kurzschließen und ein weiteres Vorgehen planen. Wie es in Bayern ist, weiß ich nicht, aber auch in Hessen zählen ALLE schriftlichen Arbeiten / Leistungstests oder wie man es auch nennen will. Der Schnitt der Noten ergibt die Note im Schriftlichen. Dazu kommt die mündliche Benotung, die hier - soweit ich informiert bin - die Hälte der Endnote ausmacht. Also auch in Hessen würde dein Kind eine 2 - im Schriftlichen - erhalten. LG
Hallo, da in Bayern jetzt nur diese Woche die Anmeldungen in die weiterführenden Schulen stattfinden, kann man in diesem Fall nicht auf Termine warten. Natürlich zählen in Bayern alle Noten, das Übertrittszeugnis setzt sich aus den Jahresfortgangsnoten zusammen. Ende Januar bekommen die Kinder einen Zwischenbericht mit dem aktuellen Stand, damit noch genug Zeit ist um einzelne Noten zu verbessern. Daher ist es schon notwendig gleich mit der Lehrkraft und ggf. mit der Schulleitung den Sachverhalt zu klären, denn in Bayern zählt ja nur der Schnitt aus D,M und HSU (2,33 Gymnasium, 2,66 Real und 3 und schlechter Mittelschule). VG Goldbear
Hallo, die Noten im Übertrittszeugnis werden aus allen erbrachten Noten (schriftlich und mündlich!) gebildet.Die vorgegebene Mindestprobenanzahl bis zum Ü-Zeugnis sind in Mathe 5! Direkt bei der Lehrerin anrufen bzw. bei der Schulleitung! GlG
Danke für Eure Antworten. So, war heute vormittag bei der Lehrerin. Sie hat nur die letzten zwei Noten (fünf wurden schriftlich geschrieben und auch angesagt) gezählt und da sie hier schlechter geworden ist, zählt auch die schlechtere Note als Ansporn sich wieder für das Jahreszeugnis zu verbessern.. Bei uns macht es nix aus, da meine Tochter auf die Realschule möchte und auch gehen kann. Finde es aber trotzdem nicht richtig. LG
Ich kenne das aus meiner Schulzeit noch. Wenn man zwischen zwei Noten stand, dann gaben die Lehrer im Halbjahreszeugnis die schlechtere (auch wenn die Rechnung nicht aufging). Begründung: Ansporn und ein kleiner Bonus für die Jahreszensur, stand man da wieder zwischen zwei Noten, erhielt man die bessere. LG
also mal ganz ehrlich, relevant oder nicht, das geht gar nicht. Ich würde darauf bestehen, dass das Zeugnis geändert wird. Es müssen alle Noten gezählt werden, das ist Fakt. Die Lehrerin kann doch nicht machen was sie will, die Regeln müssen doch eingehalten werden. In Bayern ist es schon seit vielen Jahren so, dass nach dem Übertrittszeugnis kaum noch was gemacht wird. Die Noten im Jahreszeugnis interessieren keinen Menschen. Daher kenne ich kein Kind, dass sich nach diesem Proben-Marathon noch in irgendeiner Form angestrengt hätte. VG Goldbear
Hallo, auch wenn die Lehrerin das so gesagt hat, ist es nicht korrekt. Für den ÜBertritt in Bayern ist glasklar vorgeschrieben, wieviele Proben angesagt, geschrieben + gewertet werden müssen. Das sind in Mathe nicht 2 sondern 5 - das kann sie nicht einfach so entscheiden. Und auch wenn es für Dein Kind im Übertrittszeugnis keine Bedeutung hat, ist es nicht korrekt und ich würde es auch nicht auf sich beruhen lassen. Du schriebst, dass es mehrere Kinder betrifft - habt Ihr den Elternsprecher eingeschaltet ? Lg Heike
"zählt auch die schlechtere Note als Ansporn sich wieder für das Jahreszeugnis zu verbessern.." Hat die Lehrerin das wirklich so gesagt? Mir ist zwar auch bekannt, dass es üblich ist, zum Halbjahr die schlechtere Note zu geben, um dann im Jahreszeugnis die bessere Note zu geben - und finde das gar nicht schlecht. Allerdings handelt es sich hier um den Übertritt, für den ausschließlich das Übertrittszeugnis relevant ist, welches ja kürzlich ausgehändigt wurde. Das Jahreszeugnis interessiert (bzgl Übertritt) niemanden mehr. Von daher finde ich die obige Argumentation/Vertröstung schon etwas fies von der Lehrerin, denn die bessere Note im Jahreszeugnis nützt ja für den Übertritt gar nichts mehr.
Die Lehrer dürfen immer noch selber entscheiden, wieviele Proben sie schreiben (und werten) - auch in der 4. Klasse.
....hätte dein kind aber aufs gym gekonnt oder? muß die realschule befüllt werden und damit ja keine begehrlichkeit aufkommt, wird lieber eine 3 in einem fach reingehaun??? vielleicht hättest du resoluter auftreten sollen, denn wenn es dir egal ist, dann ist es ja eigentlich egal.
egal. in einem der übertrittsrelevanten fächer halt.
Hallo, die Anzahl der Proben ist durchaus festgelegt - siehe 2. Link und auch, dass die ÜBertrittsnoten aus der Jahresfortgangsnote und nicht aus individuell ausgesuchten Proben bestehen ! siehe hier http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html " Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis. Es enthält: die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, .." oder hier: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=0CEMQFjAD&url=http%3A%2F%2Fwww.schulberatung.bayern.de%2Fimperia%2Fmd%2Fcontent%2Fschulberatung%2Fpdfobwest%2Fdienstbesprechungen%2Fdb09_10%2Fnotenerstellung_grundschule.pdf&ei=cbdnU-nSDsXB7AbJ3IDwDQ&usg=AFQjCNEmgPnDkOG8jrvVXugjAU91r7kI7Q "VSO § 43 Abs (3): 3 In der Jahrgangsstufe 4 soll bis zum Erhalt des Übertrittszeugnis-ses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht eine ange-messene Zahl von Probearbeiten abgehalten werden; als Richtwerte gelten im Fach Deutsch zwölf, im Fach Mathematik und im Fach Heimat- und Sachunterricht je Fach fünf bewertete Probearbeiten.“ Ergänzung hierzu in der KMBek: „Eine Unterschreitung dieser Richtwerte kann nur in be-gründeten Ausnahmefällen erfolgen“ (KMS vom 04.09.09 Nr. IV.1 – 5 S 7200 – 4. 70108 o.V.): „Dieser Richtwert sollte eingehalten werden, sofern nicht in begründeten Fällen beson-dere Umstände ein Abweichen rechtfertigen“ (KMS vom 25. Mai 2009 StNr. 150 III-5S4200-6.32442)." Insofern finde ich es schon fragwürdig, wie die Lehrerin die Noten gebildet hat und auch wenn es für Dein Kind nicht relevant ist, kann es für manch anderes Kind die Schulentscheidung beeinflussen ! Lg Heike
Hallo Heike, da stimme ich dir komplett zu. Die Lehrerin hätte zwar von der Anzahl der Proben unter Umständen abweichen können, aber sie kann nicht nur bestimmte Noten zur Berechnung heranziehen. Ganz egal ob es für das Kind relevant ist oder nicht, das Zeugnis würde ich auf jeden Fall ändern lassen. Sollte es ein Kind betreffen, dass nun den Gymnasium-Schnitt nicht hat, würde ich halt beim Schulamt vorstellig werden, wenn der Schulleiter nicht da ist, damit die Anmeldefristen noch eingehalten werden können. VG Goldbear
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