desireekk
Hallo zusammen, nicht für mich (meine Kinder sind schon aus der GS draussen), aber interessante Frage durfch Gespräch mit einer Freundin: Bayern, 4. Schuljahr, also Übertritt: Lehrerin fährt mit 2 kompletten Sätzen Deutschproben in den Urlaub(Ägypten) um sie dort zu korrigieren. ... und lässt sie dort im Urlaub liegen. So, was passiert jetzt, wenn die Proben nicht mehr auftauchen? Müssen die nochmal geschrieben werden (bis 12.4. also NOCHMAL zwei Deutschproben mehr)? Oder wie läuft das dann? (Ich kann nicht sagen ob sie sie schon korrigiert hatte und die Noten fertig waren oder nicht) Viele Grüße Désirée
Da hat die Lehrerin ein großes Problem. Nachschreiben nur, wenn es gewünscht wird von den Eltern. Wer nicht will, muss auch nicht. Würde ich so machen. Aber was rechtens ist, weiß ich nicht.
Wie doof ist das denn? Sie hat ein echtes Problem, wenn sie nicht nachgeschickt werden.
Daher würde ich die niemals mitnehmen. Ich weiß aber, dass viele Kollegen es so machen, weil man sonst niemals überhaupt in Urlaub fahren kann, weil man ständig was zu korrigieren hat und die Kinder und Eltern ja auch am dritten Tag spätestens nach der Klassenarbeit anfangen zu nerven: UND? Haben Sie die Arbeit schon korrigiert!?!? Insofern fände ich hier etwas Mitgefühl angebracht, zumal sie wahrschienlich Blut und Wasser schwitzt, weil sie die Arbeit liegen gelassen hat.
Hallo zusammen, ganz ehrlich: ich beschwere mich nicht, weil 1.) ist es nicht mein Kind, mir also quasi "wurscht" 2.) ich niemals Lehrerin sein wollte :-) Aber trotzdem nochmal die Frage: Was passiert nun mit den Proben? Müssen die nochmal geschrieben werden. Denn gerade in der 4. Klasse ist das ja für den Übertritt nichtg unerheblich...) VG Désirée
Vermutung: Selbst wenn sie sie schon korrigiert und diese Ergebnisse aufgeschrieben hätte, fehlt ja der Beweis. Sie können also nicht für die Notenfindung genutzt werden. Ich würde vorschlagen, dass eine Arbeit, bestehend aus beiden Inhalten, nachgeschrieben wird (wenn das nur ein Fach war).
Arbeitsbelastung ist da auch keine Entschuldigung. Ich darf mir auch nicht erlauben die Antragsstellung bei der PflegeVS für die pflegebedürftige Mutter zu vergessen. Die Angehörigen wären sicherlich ziemlich ungehalten, wenn nicht abgedeckte Tage der Pflegeleistung von der Mama selbst oder den Kindern zu tragen sein würden. Da wäre jedem meine Arbeitsbelastung egal und Mitgefühl gäbe es schon zweimal nicht. So ist das mit den Jobs, die eigenverantwortliches Arbeiten erfordern.
Das ist klar, allerdings ist es bei Lehrern quasi schon selbstverständlich, Arbeiten oder sowas mit in den Urlaub zu nehmen. Pflegeversicherungsanträge nimmt man sicher nciht aus dem Büro mit nach Hause, oder? Und wenn du es nciht auf der Arbeit schafft oder krank wirst, macht das halt jemand anders, das ist bei Lehrern eben nicht so. Löst jetzt nicht die Frage - ich denke, die Lehrerin wird sich entschuldigen und die Arbeit wird nochmal geschrieben werden müssen.
es ist wirklich doof, aber es gibt doch Schlimmeres, oder? Jeder hat doch mal irgendwo was liegen gelassen oder was "versaut". Ich weiss nicht, ob es Konsequenzen für die Lehrerin hat, aber ich würde mich bei der Klasse mit einem Eis entschuldigen und die Arbeit nochmals schreiben lassen. Bei der Korrektur würde ich wohlwollend bewerten.
"Jeder hat doch mal irgendwo was liegen gelassen oder was "versaut"." Mal irgendwo was liegengelassen, z.B. Chirurgen die Schere im Bauch des Patienten - DAS ist deutlich schlimmer als in Ägypten vergessene Proben... Klar, das mit den Proben ist sehr ärgerlich und wie die Rechtslage aussieht, weiß ich nicht. Wenn Kinder sehen, daß selbst Lehrer Fehler machen, kann das aber auch manchmal ganz nützlich sein und vielleicht werden Lehrer, denen so etwas passiert, toleranter gegenüber Schülern, die daheim mal die Hausaufgaben, den Sportbeutel etc. vergessen. Wer weiß also, wofür es gut war. LG von Silke
Die Doku schaffe ich auch nur zu Hause. Also Arbeit habe ich nach Dienstschluss (17.00 Uhr) zu Hause auch. Da ist die GSLehrerin schon längst zu Hause. Und bei Erkrankung gibt es eine Arbeit weitaus später zurück. Weder in der GS noch jetzt auf dem Gym gab/gibt es nach Erkrankung die KA prompt zurück. Da kann es schon noch mal 2 Wochen dauern. Insofern hingt der Vergleich mit (m)einer Krankheitsvertretung. Mitgefühl braucht es m.E. nicht.
ich gehe davon aus, dass die proben noch mal geschrieben werden müssen. grundsätzlich hat ja kein schüler davon einen vor- oder nachteil. die chancengleichheit bleibt gewahrt.
Wir hatten einen ähnlichen Fall im Abitur, im Urlaub wurden der Lehrerin die Abiklausuren gestohlen, stand damals sogar in der Bild-Zeitung (naja, die schreiben viel, aber war wohl so interessant, dass es auf die Titelseite kam). Genützt hat es nichts, weil ja die "Beweise" fehlten musste die Klausur nochmal geschrieben werden, gab danach Klagen, weil die Schüler mit schlechter Leistung behaupten konnten, die andere Arbeit wäre bestimmt besser gewesen usw, gab aber auch Schülder, die froh darüber waren, weil sie jetzt das Gefühl hatten, eine bessere Arbeit geschrieben zu haben. Um es kurz zu machen, die Klausuren wurden wiederholt, ist aber inzwischen fast 30 Jahre her, was die Rechtslage dazu heute sagt, weiß ich nicht.
Hallo zusammen, ich bin ja grundsätzlich bei allen die sagen "dann wird's halt nochmal geschrieben", aber: - es sind nur noch max. 3 Wochen Zeit um die noch anstehenden UND die 2 nachzuholenden Proben zu schreiben (und es MÜSSEN zwei sein, weil es eine Mindestanzahl an Proben in Bayern für den Übertritt gibt, zudem müssen diese Proben mind. 1 Woche vorher angekündigt werden) - später kann nicht geschrieben werden weil wir dann hier 2 Wochen Osterferien haben und danach Anfang Mai die Anmeldung an den weiterführenden Schulen ist Viele Grüße Désirée
Nein, die müssen nicht nachgeschrieben werden. An unserer Schule hatte letztes Jahr eine Lehrerin einen Autounfall bei denen die Matheproben völlig zerstört wurden. Es wurde ein Antrag beim Schulamt gestellt und die Kids hatten dann eben eine Note weniger...kein Problem. Auch wurde uns dieses jahr erklärt, dass die Kinder eine Probe die sie wegen Krankheit versäumt haben NICHT nachschreiben müssen. Die Lehrerin muss schriftlich 3 von 5 In Mathe/HSU haben und 7 von 10 Noten in Deutsch. Sind es weniger muss das Kind am Ende eine Nachprüfung schreiben.
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