Mitglied inaktiv
hallo, mein Sohn ist zwar erst in der 3. Klasse, aber jetzt habe ich schon vermehrt gehört, das (zumindest hier in NRW) die Lehrer bestimmen auf welche weiterführende Schule das Kind kommen soll. Wie sieht es denn aus, wenn die Gymnasiale Empfehlung ausgesprochen wird, man als Elternteil dies aber nicht möchte, sondern die Realschule bevorzugt? Welche Alternativen gibt es noch dabei? (Privatschule, Gesamtschule?) Danke für Antwort, Chrissy
Hallo, wenn Gymnasium empfohlen ist, kannst Du Dein Kind durchaus auf die Realschule schicken. Nur umgekehrt wird es schwer. Wenn Realschule empfohlen , Du aber Dein Kind aufs Gymnasium schicken willst :) LG Gaby
gesamtschule geht natürlich immer. bei uns an der grundschule wird es so gehandhabt, dass die lehrer die empfehlung möglichst in übereinstimmung mit den eltern aussprechen, um den kindern diesen probeunterricht zu ersparen, d.h es gibt ein gespräch dazu mit den lehrern. die eltern haben hier also schon noch ein mitspracherecht und die lehrer sind alles andere als glücklich darüber, dass sie das entscheiden sollen. frag doch mal nach, wie es bei euch abläuft. mona
danke für die Antworten, gibt es dazu auch einen Gesetzesgrundlage auf die man sich im Falle berufen kann? Danke nochmal,chrissy
Hi Chrissy,
das ist mein Arbeitsgebiet, die Regelungen findest Du im Schulgesetz NRW.
Die Lehrer beraten (jetzt im November) die Eltern der Viertklässler und erklären in Einzelgesprächen, welche Schulform sie empfehlen würden und ob (und wenn ja welche) sie eine weitere Schulform eingeschränkt empfehlen. Daneben wird IMMER die Gesamtschule empfohlen (die geht also immer).
Wenn das mit dem Wunsch der Eltern übereinstimmt, alles paletti => Anmeldung an der gewünschten und empfohlenen Schulform im Januar . Die Empfehlung steht (mit Gründen) auf dem Halbjahreszeugnis.
Wenn die Eltern "mehr" (z. B. Realschule statt empfohlener Hauptschule) wollen als der Lehrer empfiehlt und der Lehrer an "seiner" Auffassung festhält, melden die Eltern ihr Kind bei einer Schule der gewünschten Schulform an. Diese Schule MUSS die Eltern dahingehend beraten, der Empfehlung der Grundschule zu folgen und gibt den Eltern Bedenkzeit. Bleiben die Eltern bei der gewünschten Schulform, meldet die Schule das Kind an das Schulamt. Das Schulamt lädt das Kind im Frühjahr zu einem dreitägigen Prognoseunterricht ein, der von einem Schulrat, einem Lehrer einer Grundschule und einem Lehrer einer weiterführenden Schule geleitet wird. Wenn diese drei Experten nach den drei Tagen Unterricht EINSTIMMIG der Meinung sind, dass die Empfehlung der Grundschule richtig ist, wird diese Empfehlung bestätigt. Ansonsten wird die Empfehlung der Grundschule durch einen Bescheid des Schulamtes ersetzt. Nimmt das Kind nicht an diesem Unterricht teil, bleibt die Empfehlung der Grundschule bestehen.
Wenn die Eltern "weniger" wollen als die Grundschule empfiehlt (also zB Realschule statt Gymnasium), muss Wunschschule die Eltern ebenfalls beraten und ihnen den Prognoseunterricht anbieten. Wenn die Eltern aber an ihrem Wunsch festhalten (oder das Kind nicht am Prognoseunterricht teilnimmt) hat in diesem Fall der Wunsch der Eltern Vorrang.
Alles klar oder hast DU noch Fragen ? Kannst mir auch eine PN schicken.
Gruß, Julie
hallo Julie, vielen, vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Da bin ich ja beruhigt, dass ich da doch noch ein wenig Mitspracherecht habe...habe ein Kind in den Hauptfächern glatt 1, allerdings mit ADS und denke, dass er dem Druck eines Gymnasiums nicht gewachsen ist. Allerdings hat seine Lehrerin eine gesunde Einstellung, so dass ich denke es wird dort keine Unstimmigkeiten geben. Trotzdem wollte ich es zur Info einfach einmal wissen wie das Prozedere abläuft. Danke nochmals! LG Chrissy
Ja, ist teilweise schon heftig wenn man auf des Lehrers "Meinung" angewiesen ist. Haben heute lediglich eine RS-Empfehlung bei Notendurchschnitt von 1,77 (Ma/Eng/Sp 1, De+Rest+Kopf 2) bekommen?!? Aber dank der ausführlichen Schilderungen hier weiß ich nun, was wir machen können - vielen Dank! LG Gitte
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