Elternforum Die Grundschule

Verfahren wg. sonderpädagogischen Förderbedarf o.ä

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Ist so ein Verfahren eingeleitet und wird daraufhin eine Empfehlung ausgesprochen, müssen Eltern diese dann annehmen oder dürfen sie die Schule bzw. den Schultyp selbst wählen und in der normalen Grundschule einschulen? Ist übrigens alles in NRW, falls das unterschiedlich geregelt ist... LG Claudia


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Hallo, Das kommt drauf an, ob Du Förderkommission beantragt hast oder nicht. Das ist zumindest in Niedersachsen so. Hast Du das nicht getan, machen das die Lehrer derr Förderschule und der Grundschule unter sich aus. LG


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Hallo, ich habe für meinen Sohn auch die Aufnahme in die Vorschulklasse der Sprachheilschule beantragt. Wir dürfen aber trotzdem jederzeit in die normale Grundschule einschulen - bzw. auch ein Wechsel wäre jederzeit möglich. Gilt jetzt für Bayern - ich weiß nicht, ob das länderspezifisch ist. Dhana


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Hallo Habe heute genau vor so ein Thema gestanden, , meine Tochter wurde auf grund ihres Ads getestet und heute war dann das Gespräch... Sie haben uns alles da gelegt... und die Entscheidung stand bei uns, welche Form von Einschulung in welche Schule... Sie gaben nur die Empfehlung


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Hier ist der Link: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_SF.pdf §12(5) "Die Schulaufsichtsbehörde informiert die Eltern über die beabsichtigte Entscheidung und lädt sie zu einem Gespräch ein. Ziel des Gesprächs ist es, die Eltern über die Gründe der beabsichtigten Entscheidung zu informieren und möglichst Einvernehmen über die künftige Förderung der Schülerin oder des Schülers herbeizuführen. Die Eltern können zu dem Gespräch eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen. Dabei erläutert die Schulaufsichtsbehörde die Förderschwerpunkte, die für die Schülerin oder den Schüler in Frage kommen, und den voraussichtlichen Bildungsgang (§ 1 Abs. 3). Sie weist die Eltern auf den Gemeinsamen Unterricht (§ 37) hin. Sind die Eltern mit der beabsichtigten Entscheidung einverstanden, kann das Gespräch auch unmittelbar mit der Schulleitung der aufnehmenden Schule geführt werden." LG sun


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Falls es im Vergleich weiter hilft: In Hessen hängt es davon ab, ob an der zukünftigen Schule die räumlichen, sächlichen und personellen Mittel zur Förderung des betreffenden Kindes gewährleistet werden können. Da kann man ja eins und eins zusammenzählen, wie das wohl bei leeren Kassen aussieht... LG Annette