Elternforum Die Grundschule

Schulwechsel auf´s Gym ohne Empfehlung?

Schulwechsel auf´s Gym ohne Empfehlung?

crazyjane

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Hallo ich hab da mal ne Frage, kann das Kind, obwohls keine Empfehlung für´s Gym erhalten hat und nur durchschnittliche Noten in der 6. Klasse hat trotzdem auf´s Gym gehen nur weil die Mutter es so will? Ist grad so bei meinem Mann und die Ex spricht so´ne wichtigen Sachen nicht mit uns ab, von daher wissen wir nur, was das Kind uns sagt und jetzt wollte ich überhaupt mal wissen ob das so einfach geht wie sie sich das denkt!-Sorgerecht hat sie nur allein. lg


IngeA

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Antwort auf Beitrag von crazyjane

Hallo, das hängt vom Bundesland ab. Und Noten sagen auch nicht alles. LG Inge


mozipan

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Antwort auf Beitrag von IngeA

In Brandenburg braucht das Kind für den Übertritt zum Gymnasium einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33 in Deutsch, Mathe und 1. Fremdsprache. Probeunterricht ist aber möglich. In Berlin entscheiden die Eltern nach der 6. Klasse, ob das Kind aufs Gymnasium geht oder nicht, egal ob Gym-Empfehlung oder nicht. Notendurchschnitt für die Gym-Empfehlung ist in Berlin bei 2,33. Das Kind hat eine 6 Monatige Probezeit. Bewährt es sich da nicht, muss es das Gym verlassen.


Charly80

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Antwort auf Beitrag von mozipan

ich will auch in Berlin wohnen finde nämlich 6 Jahre Grundschule super


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Hallo, für meine Tochter war die Grundschule die Hölle auf Erden. Auch ich fände es super, wenn die Kinder wesentlich länger gemeinsam unterrichtet würden, aber so wie das bei uns an der Grundschule ablief geht das nicht. Da müsste schon wirklich jedes Kind nach seinem eigenen Tempo lernen dürfen, was bei fast ausschließlich Frontalunterricht wohl kaum möglich sein wird. Zumindest bei uns war der gemeinsame Unterricht sowohl für die schwachen, als auch für die starken Schüler eine Qual. LG Inge


crazyjane

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Antwort auf Beitrag von mozipan

Hallo erstmal schon danke für Deine Info, aber es ist Mecklenburg Vorpommern. Weißt Du auch wie es dorrt ist? lg


Häckse

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Antwort auf Beitrag von crazyjane

Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz – SchulG M-V)1 Vom 13. Februar 2006, geändert durch Gesetz vom 16.2. 2009 § 15. Absatz 4: "Am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 wird eine schriftliche Schullaufbahnempfehlung erteilt, auf deren Grundlage nach entsprechender Beratung der Erziehungsberechtigten die Wahl der weiterführenden Bildungsgänge erfolgt." Ist von der Seite"regierung-mv.de". Ich hoffe, es ist die aktuelle Version.


User-1750774725

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Antwort auf Beitrag von IngeA

In Italien sind die Kinder 8 Jahre (5 Jahre Grundschule + 3 Jahre Mittelschule) in einer Klasse. Danach kann man zwischen verschiedenen weiterfuehrenden Schulen waehlen. Wir hatten damals (in den 80er Jahren) in meiner Klasse auf dem Gym auch Leute ohne Gym-Empfehlung. Eine ist soweit ich mich erinnere nach dem 1. Halbjahr auf die Realschule gegangen. Sie hat spaeter soweit ich weiss Fachabitur gemacht (wie einige andere aus meiner damaligen Klasse der Orientierungsstufe auch). Eine war glaube ich sogar auf der Hauptschule und hat spaeter Abi gemacht und studiert.