Elternforum Die Grundschule

Schuluntersuchung Förderbedarf

Schuluntersuchung Förderbedarf

HexeLilli098

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Hallo, mein Sohn hatte letzte Woche seine Schuleingangsuntersuchung. Seit Januar bekommt er bereits Ergotherapie und Logopädie. Jetzt kam heute der Brief mit dem Ergbnis, dass er eingeschult werden kann und als zweiter Punkt mit Förderbedarf an der Schule. Kann mir jemand sagen was das bedeutet bzw. was jetzt auf uns zu kommt? Wird er vielleicht einfach nur eine Stunde in der Woche mehr haben wo er etwas gefördert wird oder wird noch ein weiteres Gutachten gemacht, ob er einen persönlichen" Betreuer (entschuldigt ich komme gerade nicht auf den richtigen Begriff) in der Schule braucht oder etwas ganz anderes? Würde mich sehr über eure Antworten freuen. Ps. wir sind aus NRW. Liebe Grüße


Milchkaffee14

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Antwort auf Beitrag von HexeLilli098

Hallo, es gibt verschiedene Förderschwerpunkte: Lernen ( Lernbehinderung), sozial- emotional ( verhaltensauffällig); geistige Entwicklung ( geistige Behinderung) sind die häufigsten. Es gibt noch Sehen, Hören usw. Der Förderschwerpunkt müsste auf deinem Brief stehen. Früher gingen Kinder in eine Förderschule ( ehemals Sonderschule); heute greift die Inklusion. Das heißt : dein Kind geht in eine normale Grundschule, hat aber Anspruch auf 2 Std/ Woche Begleitung durch eine Förderschullehrerin, bekommt ggf andere Aufgaben und gesonderte Unterstützung, ev. Schulbegleitung. Die Zeugnisse werden später auf Förderschulniveau ausgestellt. Eigentlich müssen in Niedersachsen Eltern zustimmen, dass ihre Kinder als Förderkind unterrichtet werden… Wenn du die Unterschrift verweigerst, geht es nicht. Ein Förderschwerpunkt kann nur sehr schwer wieder aufgehoben werden. Bei Lernbehinderung wird der Förderschulabschluss angestrebt, danach besteht noch die Möglichkeit nach 2 Jahren den Hauptschulabschluss zu erwerben. Egal auf welche Schule dein Kind geht. Ist quasi ein externes Kind mit Förderstatus an einer normalen Schule. Ich hoffe, für geholfen zu haben.


HexeLilli098

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Antwort auf Beitrag von Milchkaffee14

Hallo, erstmal vielen Dank für deine Antwort! Ich bin etwas irritiert, weil bei der Schuluntersuchung nie die Rede von Förderbedarf IN der Schule war. Mein Sohn hat einfach noch Probleme mit der Aussprache von R und Sch und Probleme mit dem Malen. Stifthaltung und Schreiben aber keine Probleme. Logo und Ergo sind beide der Meinung, dass bis zur Schule alle Probleme "beseitigt" sind. Mir wurde bei der Untersuchung nur gesagt, dass wir weiter mit Ergo und Logo machen sollen und ihn Zuhause fördern soll. Mehr nicht. Möchte nicht, dass er irgendeinen Stempfel aufgedrückt bekommt nur weil er ein paar (in meinen Augen Kleinigkeiten) noch nicht kann. Aber du meinst, wenn ich dem Förderbedarf in der Schule nicht zustimme, passiert nichts? Kann die Grundschule uns im nachhinein noch ablehnen wegen des Förderbedarfs? Die Grundschule hat meinen Sohn übrigens auch schon kennengelernt und einen Test gemacht. Die fanden ihn völlig normal entwickelt und meinten es spreche nichts gegen eine Einschulung. Bin gerade einfach sehr verunsichert. Hoffe du antwortest noch mal :)


Milchkaffee14

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Antwort auf Beitrag von HexeLilli098

Die Grundschule kann dich nicht ablehnen, wenn du im Einzugsbereich wohnst. Wenn du selber überzeugt bist, dass deinem Kind nix fehlt, unterschreibe nicht, dass du dem Förderbedarf zustimmst. Warte doch erst mal ab. Ist aber komisch, dass bei der Schuluntersuchung nichts gesagt wird und du anschließend so einen Brief bekommst. Steht den drin, um welchen Förderbedarf es sich handelt. Tipp: LER heißt Lernbehinderung; SE Sozial emotional und GE geistige Entwicklung


mams

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Antwort auf Beitrag von Milchkaffee14

das ist nicht richtig. in niedersachsen müssen eltern NICHT zustimmen, wenn ein kind einen sonderpädagogischen unterstützungsbedarf bekommen soll. das geht auch gegen den willen der eltern, haben wir an unserer schule mehr als einmal erlebt. eltern stimmen weder dafür noch dagegen. auch stimmt es nicht, dass ein förderbedarf nur sehr schwer wieder aufgehoben werden kann. das ist ein normaler vorgang. gerade am ende der grundschule überprüft man noch mal, ob der förderbedarf weiterhin existieren soll. wenn nicht, wird er abgeschafft. das ist überhaupt kein problem und kein aufwand. die entscheidung liegt bei den lehrkräften. "externe kinder" an regelschulen gibt es schon seit jahren in niedersachsen nicht mehr. alle regelschulen sind inklusive schulen, ein kind mit förderbedarf gehört genauso dazu wie ein kind ohne förderbedarf. es tut mir weh, wenn so falsche fakten verbreitet werden.


Milchkaffee14

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Antwort auf Beitrag von mams

Es tut weh, solche Antworten von Laien zu lesen. Bitte informiere dich bei Fachleuten.


Nannilein

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Antwort auf Beitrag von HexeLilli098

Hier in Baden-Württemberg gibt es an Grundschulen Grundschulförderklassen. Die haben weniger Schüler und mehrmals in der Woche kommt ein Heilpädadoge/Sonderpädagoge o.ä. in die Klasse und unterstützt die Kinder, die noch zusätzliche Förderung benötigen. In NRW kenne ich mich nicht aus, aber frag doch einfach bei der Stelle nach, von der der Zettel kam.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Nannilein

Leider ist sowas Ländersache , jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von HexeLilli098

Hallo, Wir sind auch aus NRW und wir hatten einen sehr übereifrigen konrektor, der nach der schuleingangsuntersuchung meinte er würde unsere Tochter gar nicht verstehen und sie bräuchte sonderschulBedarf Sprache, dumm war das die andere Lehrerin zu mir meinte ( ich hab auf dem Flur gewartet und sie bat mich rein ) das meine Tochter absolut schulreif wäre ( diese frau hat meine Tochter also verstanden) und auch ihr logopäde, ihr Kinderarzt und ihre Erzieherinnen nie ein größeres Problem sahen ( ja sie hat einen leichten sprachfehler , spricht 3 laute nicht perfekt aus aber es war nie die Rede von sonderschulbedarf) Ich persönlich habe gerne klare Verhältnisse und habe in Abstimmung mit unseurem Kinderarzt einen pädaudilogen aufgesucht, dort wurden test gemacht, auch ein logopäde was anwesend, beide würde ich als fachmänner bzw Frauen im Bereich Sprache sehen, Ergebnis war das mein kind Meilenweit vom sonderschulbedarf entfernt ist, dies habe ich auch schriftlich bekommen, sollte der konrektor noch einmal mit seinem Vorschlag des sonderschulbedarf um die Ecke kommen wird er den arztbrief vorgelegt bekommen, in meinen Augen will der Kerl nur fördergelder für seineSchule oder er braucht ein Hörgerät Ich kann dir nur raten such dir eine zweite , unabhängige Meinung umd vor allem würdeich wenig auf das Gesundheitsamt setzten, da arbeiten mener Meinung 95 Prozent nur ärzte, Pflegepersonal und andere Leute die ihr Studium mit Ach und krach bestanden haben


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Es war die schulanmeldung nicht die eingangsuntersuchung die fand hier immer noch nicht statt


Caot

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https://xn--broschren-v9a.nrw/sonderpaedagogische-foerderschwerpunkte/home/#!/Home Ganz gut gemacht. Es gibt unterschiedliche Förderschwerpunkte. Bei euch wäre das wohl Sprache. Klick Dich mal durch den Link. Allgemein gilt: bleib weiter an der Förderung deines Kindes bezüglich Sprache.


User-1736455377

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Antwort auf Beitrag von HexeLilli098

Denn hier wird - sorry, nicht böse gemeint! - jeder seine eigenen Erfahrungen äußern oder vermuten, was damit gemeint sein könnte. Es ist ja wohl ein Brief von der Schule - nicht der Schulbehörde/Amtsarzt etc. Das Ganze kann nämlich auch nur heißen: aktuell! ist ein Förderbedarf bzgl. Logo/Ergo (Motorik) vorhanden - ganz ohne, dass zur Einschulung dieser immer noch da ist und entsprechend Förderunterricht IN der Schule stattfinden muss. Uns jetzt natürlich meine eigene Erfahrung aus NRW ;-) Kind zur Schulanmeldung/Vorstellung Logo bzgl. 2 Buchstaben/Lauten. Abgeschlossen sollte diese noch vor Schulbeginn sein. Schulvermerkt auf dem Bogen "Förderbedarf Logo" - weil dies der AKTUELLE Stand zur Vorstellung in der Schule war. Die Schule will vorbereitet sein, dass Kind möglicherweise eben auch noch zur Einschulung dort Förderbedarf hat. Nicht jedes Kind hält sich eben an die Termine, die Logo, KiA und/oder Eltern so voraussehen :-) Dies hätte dann bedeutet, dass die KL darauf ein besonderes Augenmerk hat und ggf. 1 Förderstunde in der Schule durch die KL oder eine anderer, dafür geschulte Person stattfindet im Rahmen des Stundenplans. Hatte also überhaupt nichts mit Förderbedarf im Sinne Schuibegleiter oder sonstige Maßnahmen, bei denen noch andere Stellen außer die Schule aktiv werden. Zum Schulstart war bei uns alles abgeschlossen und entsprechend kam dieser Vermerk nie zum Tragen im Schulalltag.


User-1736455377

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Antwort auf Beitrag von User-1736455377

Aber auch auf dem Bogen der offiziellen Schuleingangsuntersuchung durch eine Amtsärztin war eben der aktuelle Stand - also Logo - vermerkt bzw. dass Kind aktuell Logo erhält. Auch hier entsprach das ja tatsächlich dem aktuellen Stand zur Untersuchung. Hatte aber auch nichts damit zu tun, dass Kind nun einen Förderstatus haben würde. Ich kann nur nochmal raten: frag bei der Stelle nach, von der du das Schreiben bekommen hast. Alles andere wird wie gesagt eigene Erfahrung sein, die nicht zwingend auf dich/euer Kind zutreffen muss oder Vermutungen, was es wohl bedeuten könnte.


Milchkaffee14

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Nö, keine eigenen Erfahrungen. Bin vom Fach.


KatjaJ

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Antwort auf Beitrag von HexeLilli098

Ich kann nur für SH sprechen, aber auch hier gibt es bei den Schuleingangsuntersuchungen ggf. den Vermerk eines Förderbedarfes, den man ankreuzen kann. Das Kreuz wird gesetzt, wenn Kinder noch undeutlich sprechen, motorisch oder feinmotorischen noch nicht sicher erscheinen, sehr unruhig sind oder unkonzentriert o.a. Das Kreuz hat zum Ziel, dass die Beteiligten noch mal genauer hingucken, ob Ergo, Logo, Physio o.ä. noch Thema sein sollten vor dem Schulstart. Im Gegensatz dazu wird ein Förderschwerpunkt (Lernen, Geistige Entwicklung, Sozial-emotional, körperliche Entwicklung,…) durch eine aufwändige Testung und in Absprache mit den Eltern (und in SH beim Förderschwerpunkt Lernen auch erst später) getestet. Da ist das Gesundheitsamt nur eine Komponente dabei. Ich vermute, in NRW ist das vom Grundsatz her nicht anders.


ChatBot

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Antwort auf Beitrag von HexeLilli098

Bei der Schuleingangsuntersuchung in NRW wird nicht über eine Rückstellung, die Notwendigkeit einer Schulbegleitung oder ein AOSF entschieden. Der mögliche Förderbedarf soll dich/euch und die Schule darauf hinweisen, hier genauer hinzusehen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen wie Logopädie o.ä.


Neverland

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Wenn Förderbedarf Sprache vorhanden ist, würde ich prüfen lassen ob eine Sprachförderschule nicht sinnvoll wäre. Kinder die Bedarf haben, aber nicht direkt dort eingeschult werden sondern erst auf eine Regelschule gehen, haben meistens deutlich stärker zu kämpfen. Denke es geht um ein mögliches AO-SF-Verfahren https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-verwaltung/fragen-und-antworten-zum-sonderpaedagogischen Es geht nicht um Stempel drauf. Sondern darum das dein Kind die ihm zustehende Förderung bekommt. Grundschulzeit und nachmittags nach Schule noch zur Ergo und zur Logopädie ist auch kein Pappenstil. In einer normalen Regelschule findet keine Sprachförderung statt.