Elternforum Die Grundschule

Rufname?

Rufname?

minkypinky

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Hi, meine Tochter hat zwei Vornamen ohne Bindestrich. Zb. sagen wir mal " Anne Marie " Bis jetzt wurde sie immer mit dem ersten Namen, in diesem Beispiel Anne gerufen. Sie hat mich jetzt gefragt ob sie nicht den zweiten Namen " Marie "als Rufnamen nehmen kann. Ich bin jetzt verunsichert, wie es rechtlich aussieht, ... uns Eltern wäre es egal. Eigendlich würde es jetzt sogar passen, sie kommt auf die weiterführende Schule. Sie ist die einzige die von ihrer Schule auf dieses Gymnasium geht. Sie kennt dort eigendlich fast niemanden. Kennt sich von euch jemand da zufällig aus?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von minkypinky

Hallo, meine Tochter heißt auch (sagen wir mal) "Anne Marie" ohne Bindestrich. Wir haben damals auf der Geburtsurkunde beide Namen als Rufnamen unterstreichen lassen. Uns wurde gesagt, sie kann beide Namen zusammen oder auch einzeln nutzen. Sie heißt meistens "Anne", aber manchmal nennt sie sich "Marie". Schreibe ich den Namen, schreibe ich immer beide Namen, in Schule, bei Ämtern etc. (sie macht das meist nicht, weil sie ungemein schreibfaul ist, und schreibt sich fast überall mit dem Spitznamen.) Gruß


minkypinky

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also ich habe jetzt extra auf der Geburtsurkunde geschaut. Da ist nicht unterstrichen.


dhana

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Antwort auf Beitrag von minkypinky

Hallo, Rufname darf sie machen wie sie will - das hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Bei wichtigen Papieren wie z.B. Zeugnissen, Urkunden müssen immer beide Namen aufgeführt sein. Gruß Dhana


Julie

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Antwort auf Beitrag von dhana

Unsere Kinder haben mehrere Vornamen - diese tauchen im Prinzip nur im Ausweis und in der Geburtsurkunde auf. Die Schulen haben auf den Zeugnissen nur den Vornamen angegeben, unter denen sie "bekannt" sind.


dhana

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Antwort auf Beitrag von Julie

Hallo, also wir musste unser Kind in der Schule glatt mit der Geburtsurkunde anmelden - und damit sind der Schule alle Vornamen bekannt und werden selbstverständlich auch mit kompletten Vornamen aufgeführt - vielleihct nicht in jeder inoffizielen Klassenliste oder Sitzordnung - aber selbstverständlich in allen Zeugnissen. Und eigentlich müssen diese Namen auch alle in rechtlich relevaten Bereichen auftauchen. Rein theoretisch kannst du jedes Zeugniss nochmal schreiben lassen, wenn nicht der volle Vor- und Zuname darauf ist. Rufname in dem Sinn gibt es nicht mehr. Gruß Dhana


mams

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Antwort auf Beitrag von Julie

ein zeugnis ist ein amtliches dokument und muss den vollständigen namen aufweisen. wenn das nicht der fall ist, handelt die schule hier falsch.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von mams

da werde ich mal bei unserer schule nachfragen, denn hier ist es definitiv nicht so und auf meinen zeugnissen steht auch definitiv nur der 1. name (rufnahme) sind denn meine zeugnisse nicht gültig, oder kann man davon ausgehen, das es bei schulzeugnissen vielleicht noch nicht so relvant ist, sondern erst bei der berufsausbildung, meisterprüfung, studium und sowas


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Und nicht beide Namen.


dkteufelchen

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bei den kindern 1 name von drei


krummenau

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Antwort auf Beitrag von dhana

Hm, da hätte mein Opa viel zu tun gehabt. Der hieß mit Vornamen Karl Johannes Georg Wilhelm (geboren im Jahr 1900). Gerufen wurde er nur Hans, hat aber meistens mit Karl, manchmal auch mit Hans unterzeichnet. War also nicht sehr konsequent und ist damit trotzdem gut durchs Leben gekommen und 86 geworden. Ich würde das nicht so eng sehen. LG von Silke


krummenau

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

auf den Grundschulzeugnissen meiner beiden Jungs auch nur der erste von je insgesamt drei Vornamen.


dhana

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Antwort auf Beitrag von krummenau

Hallo, ich seh es nicht eng - ist mir Jacke wie Hose... Ärger wird sicher auch keiner bekommen wenn ein Zeugniss nur mit einem Namen aufgeführt ist. Aber nichts desto trotz - es ist ein Dokument, und auf einem Dokument sollte auch der amtliche Name vermerkt sein. Gruß Dhana


minkypinky

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Antwort auf Beitrag von dhana

Ich habe nachgeschaut, auf allen Zeugnissen stehen beide Namen. Und keiner ist irgendwie gekennzeichnet.


Julie

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Antwort auf Beitrag von minkypinky

Gibt es schon seit vielen Jahren keinen rechtlich festgelegten Rufnamen mehr. Im geburtseintrag steht nur "das Kind hat die Vornamen anna Marie erhalten und führt den Familiennamen müller". Es wird kein Vorname unterstrichen oder sonst wie hervorgehoben...- Mit welchem der Vornamen sich das Kind ansprechen (“rufen") lässt, ist eine rein persönliche Entscheidung....


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von Julie

Hej! Wir leben zwar in DK, aber meine Töchter sind ja auch Deutsche. Hier ist man mit Namen sowieso freier, aber wie ich mich nenne, hat mir noch niemand vorgeschrieben. Auf meinem Paß war der "Rufname" noch untersrichen (= 1. Vorname), aber wenn ich nun den 2. in meinem ASlltag nehme, ist doch jedem egal --- beim Unterschreiben kann man dann eben alle oder den anderen Namen nehmen, wenn es drauf ankomtm. Übrigens, unsere Tochter haben beide 2 Vornamen ohne Bindestrich und wir haben IMMER nur den 2. Vornamen benutzt --- einfach so, ohne jemanden zu fragen, ohne Unterstreichung, ohne Probleme. Dabei ist es in DK auch eher üblich, beide oder nur den 1. Vornamen zu nehmen. Gruß Ursel, DK


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Julie

Geburt war vor ca. 9 Jahren...


5hen

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Antwort auf Beitrag von minkypinky

Hallo, Lange kannte man mich nur unter meinen Spitznamen. Erst jetzt, wo ich älter wurde und den Arbeitsplatz wechselte, habe ich mich mit meinen meinen anderen vornamen vorgestellt. War kein Thema. Auf Feten wird höchstens mal nachgefragt, warum ich von manchen dort anders gerufen werde. Lg Michaela


Carmar

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(Ich sehe in eurem Fall keine Probleme, ab jetzt das Kind beim zweiten Namen zu nennen. In der Schule würde ich beide Namen angeben und gleich dabei sagen, wie ihr das handhaben wollt. Vielleicht überlegt das Kind es sich ja noch mal anders). Universität Leipzig Namenberatungsstelle z. Hd. Gabriele Rodriguez Postanschrift: Augustusplatz 10-11 · 04109 Leipzig Hausanschrift: Beethovenstraße 15 · Haus 5 · 4. Etage · Zi. 5413 · 04107 Leipzig Tel: 0900-1 / 88 77 35 (gebührenpflichtig) Fax: 0341 / 97 37 497 Öffnungszeiten: Mo-Fr: 11.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: rodrig@rz.uni-leipzig.de Internet: www.vornamenberatung.eu


Julie

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Antwort auf Beitrag von Carmar

Diese Stelle befasst sich mit der Namensforschung, wenn man z. B. einen Namen als Vornamen wählen möchte, der als Vorname noch nicht anerkannt bzw. In Deutschland noch nicht verwendet wurde. In Streitfällen zwischen Eltern und Standesamt kann man dort eine kostenpflichtige Empfehlung erhalten. Wenn man schon meint, mit dieser Frage an eine Behörde her antreten zu müssen, reicht ein Anruf beim Standesamt.....


Carmar

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Antwort auf Beitrag von Julie

nee, dann würde ich da auch nicht nachfragen, wenn es anderswo kostenlos zu klären ist. Ich habe allerdings schon (mündlich und kostenlos) bei zwei Standesämtern Falschaussagen erhalten.


magistra

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Antwort auf Beitrag von minkypinky

Als Lehrerin kann ich dir sagen, dass wir ein paar Schüler haben, die gleich in der ersten Stunde sagen, dass sie mit ihrem zweiten Vornamen angesprochen werden, da dies ihr Rufname sei. Wichtig ist eben, dass es gleich bekannt ist, dass es in dem Sitzplan / dem Namensschild gleich von Anfang an so steht. Dann sehe ich da kein Problem. Rechtlich würde ich da gar nichts machen, da sie diesen Namen ja ganz offiziell hat. Es sollte sich allerdings nicht um eine vorübergehende Laune handeln. Wie ernsthaft hat sie es denn gesagt? Was nennt sie denn für Gründe?


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von magistra

Unser Nachbarsjunge (16 Jahre) möchte seit einem Jahr nur noch mit seinem 2. Namen angesprochen werden, bzw. es machen auch alle. Die Schule, Nachbarn etc. Ist für mich noch eine umgewöhnung, da ich ihn ja schon seit gut 10 Jahren kenne und immer anders genannt habe. LG maxikid


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von minkypinky

unsere jungs haben jeweils drei vornamen, rufname wurde nur "mündlich" festgelegt, es ist nicht unterstrichen oder sonstwie gekennzeichnet sie werden jetzt 10 die namen tauchen nur in der geburtsurkunde und im reisepass auf, sonst niergendwo weiter in der schule und vorher im kiga kannten alle nur den von uns ausgewählten rufnamen. aber die aussage mit den zeugnissen macht mich jetzt stutzig, wenn da wirklich alle namen drauf müssen, dann müsste a) ich alle meine zeugnisse neuschreiben lassen, da steht auch nur ein name drauf (allerdings gebe ich auch im lebenslauf nur den rufnamen an) b) müsste ich die zeugnisse der kinder neu schreiben lassen und wie gesagt, hier ist nichts unterstrichen (das war mal zu DDR-zeiten) und uns wurde gesagt, sie können jederzeit die rufnamen wechseln, wie es dann allerdings mit zeugnisse funktioniert weiß ich nicht, also sollte ich wohl überlegen sie an der neuen schule mit allen namen dann anzumelden und den "unterscheidungs"-rufnahmen und den von ihnen gewählten rufnamen drauf schreiben lassen daggi, die jetzt gerade mal grübelnd einen kaffee trinkt


Julie

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Natürlich kennt die Schule alle Vornamen der Kinder, da ja in der Regel bei der Anmeldung des Kindes die Geburtsurkunde vorgelegt wird. Aber auf den Zeugnissen steht jeweils nur der "bekannte" Vorname. Bei mir im Übrigen auch. Meine gesammelten Vornamen tauchen nur auf - in meiner Geburtsurkunde - in meiner Heiratsurkunde - in den Geburtsurkunden meiner Kinder - in meinem Personalausweis und Reisepass Auch mein Arbeitgeber (behörde !) hat auf allen Dokumenten (dienstausweis, Urkunden) nur meinen "bekannten" ersten Vornamen angegeben. Okay, ich bin aber so alt, in meinem Geburtseintrag ist tatsächlich noch ein Name als Rufname unterstrichen......


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Julie

da muss ich ausnahmsweise mal gegen reden, wir haben zwar die geburtsurkunde mitgenommen, aber alle papiere die ich ausgefüllt habe, habe ich nur mit rufnamen ausgefüllt. weil für mich feststand das reicht - über mehr habe ich nicht nachgedacht, die weiteren namen sind in der schule definitiv nicht bekannt es gibt noch ein, zwei kinder in der klasse, da werden auf dem zeugnis nämlich beide namen angegeben, rufname und zweiter name


Pamo

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Bei Zeugnissen, die eine gewisse Relevanz haben, würde ich vorher darauf hinweisen, dass der korrekte Name XY drauf soll bzw. nachbessern lassen. Das wäre z.B. ein Abgangszeugnis oder Abschlusszeugnis. Bei einem Halbjahreszeugnis in der 8. Klasse bspw. halte ich das für irrelevant. Bei meiner Zeugnissammlung (ich hab sie alle noch in einem Ordner) herrscht fröhlicher Namenswirrwarr.


reblaus

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

hi Ich habe früher unter einem anderen von meinen drei Vornamen gelebt. Alle Zeugnisse etc sind unter dem ausgestellt, bist heute war das aber kein Problem, weil ja meistens der Pass mit vorgelegt wird , wenn es um etwas wichtiges ist und im Lebenslauf stehen bei mir alle Vornamen... und keiner ist offiziell Vorname ( wie eigentlich zu meiner Geburtszeit noch üblich, bei mir wurde ein Fehler damals gemacht und heute juckt das keinen mehr) Du mußt nix machen ist schon ok so.


Sailor

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Antwort auf Beitrag von minkypinky

Ich rufe mein jüngstes Kind immer noch Krümel. (ja macht euch drüber lustig...). Ich wurde - nur weil ich als Kind eine Stupnase hatte - bis weit über meinem 18. Geburtstag hinaus Stupsi gerufen. Freunde, die ich seit meiner Kindheit kenne, sind im Freundeskeis immer noch unter ihren teils absurden Rufnamen bekannt. (Jojo, Mimi, Eule, Käpt'n, Bundy, Ääändi, Torbi, Lula....) Ein Rufname ist doch nichts Rechtliches.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Sailor

wenn du ein bis drei (oder weiß ich wieviele) namen deinem kind verpasst hat, nennen doch lehrer und erzieher, die kinder bei einem von dir festgelegten namen, also den rufnamen und darum ging es doch die spitznamen, mit denen sich kinder untereinander (oder die eltern die kinder) rufen, sind doch nirgends amtlich festgehalten und eben nur spitznamen lg, daggi die kinder noch heute puschel und flocke nennt


Sailor

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

..weil sie auch in der Schule darum baten, so genannt zu werden.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Sailor

dann habt ihr eine coole lehrerin wir hatten eine, die hat zu unseren immer gesagt: "Meine F-chen" das fand ich auch cool, und war nicht böse, weil wir das auch manchmal sagen


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von minkypinky

ich habe einen doppelnamen sowie einen weiteren Namen (sagen wir nal Lena-Christine Maria) und ich habe mich auf einer neuen Schule (ab der 9. Klasse) dann Maria rufen lassen. Wollte die anderen nicht mehr War problemlos möglich, es den Lehrern erklärt (Zeugnisse + Geburtsurkunde) und ab dann standen auch alle Namen im Zeugnis


Jule9B

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Ich würde immer alle Namen aufs Zeugnis und offizielle Dokumente schreiben lassen, welchen man als Rufnamen hat, ist doch egal. Der Schulwechsel ist ja die Gelegenheit, den Rufnamen jetzt direkt anders anzugeben. Und dann durchzuziehen. Aber nicht mal hü und mal hott, das macht keiner mit bzw. die Mitschüler würden das ahrscheinlich nicht machen. Meine Tochter hat auch zwei Vornamen ohne Bndestrich und wir haben den zweiten als Rufnamen etabliert. Ohne Unterstreichung oder so. In allen Dokumenten erscheinen beide Namen. Wird sie beim Arzt (weil die das da nicht wissen) mit ihrem ersten Vornamen aufgerufen, reagiert sie nicht, weil es ihr zu ungewohnt ist. Sollte sie sich umentscheiden, ist das möglich und hat keine rechtlichen Folgen. Weil der jetzige Rufname ja nicht in irgendeiner Form als solcher festgelegt ist. Blöd ist aber, dass man dann Post und solche Dinge, wo vielleicht doch nur der jetzige Rufname verwendet wird, (Zeitschriften Abo oder so) dass man das da dann ändern lassen müsste. Aber bei einem Kind sind das ja nicht viele Dinge. Jule


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von minkypinky

es kommt drauf an, ob in der geburtsurkunde ein name als rufname unterstrichen wurde. dann kann man nicht wechseln. meine tochter heißt.. anna-maria mit bindestrich, aber wir rufen sie nur anna. aber ihr vollständiger name ist halt anna-maria.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von minkypinky

da fällt mir ein... meine mutter heißt eigentlich katharina. sie wird aber seit ich denken kann von allen nur Karin gerufen. das ist einfach eine abkürzung, die sich durchgesetzt hat. ich wußte als kind lange nicht, daß sie in wirklichkeit katharina heißt, weil sie immer als K. nachname unterschrieben hat. und meine tante hieß Carolina und wurde nur Lina gerufen. auch hier dachte ich als kind immer, sie heißt so. das kommt also oft vor.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von minkypinky

Ihr dürft das Kind nennen wie ihr wollt. Mein Rufname bspw. entspricht keinem meiner beiden Vornamen.


minkypinky

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Naja, wenn mein Kind Anne Marie heisst, kann ich doch den Lehrern in der Schule nicht sagen: " nennen sie mein Kind " Samanta" das ist ihr neuer Rufname?"


Pamo

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Antwort auf Beitrag von minkypinky

Selbstverständlich kann das Kind die Lehrerin bitten sie "Samantha" zu nennen. Nicht jeder Lehrer wird es machen, nicht jeder dran denken, nicht jeden wird der Wunsch interessieren. Ich habe sowohl auf (übertragen) Samantha als auch Anne Marie oder Anne oder Marie gehört und tue das noch heute.


Pinky2

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Antwort auf Beitrag von minkypinky

Mein Sohn hat einen Doppelnamen ohne Bindestrich und wir haben auch keinen Rufnamen unterstreichen lassen. Als Doppelname klingt er gut aber er sollte halt nur mit einem Namen angeredet werden. Da der erste Name nur keine zwei Silben hat, kann man den schlechter "Brüllen" als den zweiten mit zwei Silben, lach. Deswegen wird er nur mit dem zweiten Namen angesprochen. Ist halt nur komisch wenn wir bei Ärzten oder Behörden sind und mein Sohn mit erstem Namen angesprochen wird. Klingt halt komisch ;-) Ansonsten hat sich niemand dran gestörrt das er mit zweiten Namen angesprochen wird. LG Pinky