Elternforum Die Grundschule

Rückstellung Einschulung

Rückstellung Einschulung

koja

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Ich müsste mein Kind dieses Jahr zur Einschulung anmelden. Es hat kurz vor dem Stichtag Geburtstag und ich überlege, wie ich eine Rückstellung erreichen kann. Das Kind war ein sog. Latetalker und hat erst spät sprechen gelernt, nachdem ins Ohr Röhrchen eingesetzt wurden. Mein Kind holte schon auf, ist aber nicht mit dem größeren Geschwisterkind in Wortschatz usw. damals vergleichbar und liegt bei Test meist im Bereich "geht gerade noch". Ich fürchte daher, dass dem Kind Schulreife attestiert werden wird. Dabei wünsche ich mir sosehr ein weiteres Jahr, um die Sprachfertigkeiten weiter auszubauen und auch Freinmotorik und Organisationsfähigkeiten ohne Druck zu verbessern. Vom älteren Geschwisterkind weiß ich, wie wichtig das alles ist für einen unverkrampften Schulstart. Wer hat sein Kind zurückstellen können, obwohl der Schulreife vorlag? Wie habt Ihr argumentiert?


HeidiundPeter2

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Antwort auf Beitrag von koja

Zur Schulanmeldung müsst ihr so oder so. Weil dein Sohn schulpflichtig ist! Was sagt den z.B der Kindergarten oder die Logopädin/Logopäde. Denke ihr seit da in Behandlung wenn dein Sohn Sprachprobleme hat. Meine Tochter hatte auch Entwicklungsverzögerungen im Bereich der Sprache. Wir wohnen in Bayern. Wo es sagen wir mal ziemlich einfach ist, eine Rückstellung durchzubekommen im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Meine Tochter wurde dann auch ein Jahr später eingeschult. Kenne aber auch ein anderes Kind, das eine SVE Klasse besucht hat zur Vorbereitung auf die Grundschule weil es Probleme mit der Sprache gab. Denke jetzt musst du eh erstmal zur Einschulungsuntersuchung und dann kannst du weitersehen.


Charly80

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Antwort auf Beitrag von HeidiundPeter2

Hier in NRW ist eine Rückstufung nur möglich, wenn das Kind gesundheitliche oder psychische Krankheiten aufweist. Da dies nicht der Fall bei euch ist, wird dein Kind auf jeden Fall eingeschult. Zur Not macht es dann später die 1. Klasse nochmal.


coryta

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Antwort auf Beitrag von koja

Hallo, wir sind grad mittendrin in diesem Prozeß. Mein Sohn war auch ein Latetalker. Geht mittlerweile in den Sprachheilkindergarten. Geboren ist er im September also für dieses Jahr ebenfalls ein Mußkind. Einschulungsuntersuchung war gestern, und er hat super mitgemacht - Ergebnis = schulreif. Jetzt gehts weiter, Im März ist das Gespräch mit der Schulleitung, sie entscheidet ob er zur Schule kommt. Wenn alles nicht klappt, werde ich einen Antrag auf die Sprachheilschule stellen, auch wenn ich ihn noch nicht an der Schule sehe. Wenn er erst nächstes Jahr zur Schule kommt, könntest du auch schon vorher schon mal zum SPZ gehen. Je mehr Stimmen du auf deiner Seite hast um so besser. Anmeldung zur Schule ist trotzdem notwendig. Alles Gute wünscht coryta


dhana

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Antwort auf Beitrag von coryta

Hallo, kommt aufs Bundesland an. In Bayern haben wir die Rückstellung relativ einfach durchgebracht. Mein Sohn hat Anfang September Geburtstag und der Stichtag wäre der 30.September gewesen. Er wäre also einer der Jüngsten in der Klasse gewesen. Unser Grund war eigentlich nur, das er zu jung ist, das er noch ein Jahr braucht. Und mein Sohn hatte keinerlei Einschränkungen - ausser das er einfach noch recht jung und verspielt war. Kindergarten war dafür - die sahen es genauso wie ich. Kinderarzt war dafür und hat uns gleich ein Attest ausgestelllt. Damit bin ich zur Schulleitung - die haben nochmal einen Test mit meinem Sohn gemacht.. den er mit bravour bestanden hat. Die Rektorin meinte dann nur, wegen ihr kann er gern zur Schule gehen, aber sie wird kein Kind gegen den Willen der Eltern in die Schule zwingen. Damit war dann die Rückstellung durch - Gesundheitsamt hat bei der Schuluntersuchung nur noch abgenickt.. hat die nicht weiter intressiert - waren sich ja alle einig. Und ja, für meinen Sohn war es absolut richtig - er ist inzwischen in der 2. Klasse und Schule ist der absolute Selbstläufer - so unkompliziert, das kann man echt nur jedem Kind wünschen. Auch die Lehrerin ist mehr als froh - es ist für sie auch schön, mal ein unkompliziertes selbständiges Kind zu haben, das kaum Hilfe benötigt - das mit einer Arbeitsanweisung schon fast fertig ist, bevor andere ihr Heft aus der Schultasche holen (ihre Worte, ich bin ja nicht dabei..) Gruß Dhana


marie74

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Antwort auf Beitrag von koja

Wie schon jemand schrieb, kommt es auf Bundesland an. In NRW ist es nur aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen möglich. Du musst dann versuchen gesundheitliche Gründe zu finden. Ich schreib dir ins Postfach.


snow-fee

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Antwort auf Beitrag von marie74

Hallo, eine Rückstellung ist nicht sehr leicht, aber hier mal eine Info: http://www.daks-berlin.de/downloads/info_rueckstellung1.pdf LG


koja

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Antwort auf Beitrag von snow-fee

Vielen Dank. Genau das, was ich gesucht habe.


Dilara040

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Antwort auf Beitrag von marie74

Kann mir bitte marie74 und/oder die Erstellerin dieses Chats bitte auch schreiben ? Es geht um die Rückstellung der Einschulung. Herzlichen Dank


platschi

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Antwort auf Beitrag von koja

In Berlin ist eine Rückstellung quasi unmöglich, es sei den ma lässt seinem Kind wirklich schwerwiegende Probleme attestieren. Es gibt da so ein nettes Senatspapier, das besagt das Kinder mit Defiziten diese in der Schule eher aufholen würden als zuhause. Meine Großer war noch nicht mal sechs als er eingeschult wurde, bei der Kleinen wirds genauso sein, denn die Kinder kommen in dem Jahr zur Schule in dem sie sechs werden. Also egal ob im Januar oder im Dezember geboren, alle Kinder eines Jahrgangs werden zusammen im August eingeschult.


koja

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Antwort auf Beitrag von platschi

Ich hatte mal gelesen, dass ab letztem Jahr auch eine Kann-Kind-Regelung für die Okt-Dez-Kinder eingeführt wurde. Die Eltern der Jahrgangsjüngsten könnten also mitentscheiden über eine Rückstellung. Ich finde das aber nicht. War das nur ein Vorschlag, der doch nicht umgesetzt wurde?


koja

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Antwort auf Beitrag von koja

Vielen lieben Dank für die vielen und ausführlichen Antworten, insbesondere an marie74 für die hilfreichen Hinweise. Viele Grüße