Marianna81
hallo zusammen, folgende Situation: der Klassenlehrer meines Sohnes ist aus gesundheitlichen Gründen bis Anfang Februar nicht in der Schule anwesend. Er wird somit von einer anderen Lehrkraft vertreten. Seitdem diese Lehrerin in der Klasse ist, herrscht ein anderer Umgangston. D.h. konkret: Kinder werden nur angeschrien. Egal, ob das Kind was gemacht hat, wie, z.B. den Unterricht gestoert oder nicht, es wird nur geschrien. Mehrere Eltern wandten sich an die beiden Elternsprecher. Diese trugen es an die Lehrerin weiter. Sie sagte, sie macht es nicht, Kinder würden lügen. Eltern, die ihre Kinder direkt nach dem Schulschluss abholen, bestätigten, dass die Lehrerin schreit, so dass man es im Flur hören kann. Manche Kinder haben vor ihr Angst. Es steht bald die Klassenfahrt an, und es stellt sich heraus, das mehrere Kinder nicht mitfahren wollen, mein Sohn will auch nicht mit. Darf/kann das Kind dann zu hause bleiben oder gilt für die Fahrt Schulpflicht? Danke
war das so - wer nicht mitfuhr, hat Ersatzunterricht in anderer Klasse.
danke für die Antwort, mich würde aber die Sachlage in Deutschland interessieren.
ok - bitte gerne.
Hallo, eine Klassenfahrt gilt ja generell als gemeinschaftsbildende Maßnahme und von daher ist es wünschenswert, wenn die gesamte Klasse zusammen diese Fahrt unternimmt. Aber eine Pflicht gibt es, soweit ich weiß, nicht, wer nicht mitfährt, wird in einer anderen Klasse am Unterricht teilnehmen müssen, um der Schulpflicht zu genügen. Wenn sich viele Kinder/Eltern dazu entschließen, an der Fahrt nicht teilzunehmen, findet diese evtl. gar nicht statt, weil es sich dann auch finanziell evtl. nicht mehr rechnet. LG Anja
Da Schulpflicht besteht, ja. Der Lehrer wird ja nicht alleine fahren, mindestens 2 Begleitpersonen sind meines Wissens nach Pflicht. Für die Klassengemeinschaft ist das toll, ich würde nie auf die Idee kommen, mein Kind da freiwillig raus zu nehmen.
Schulpflicht ja - Klassenfahrt nein. Niemand muss mitfahren, man kann stattdessen in einer anderen Klasse am Unterricht teilnehmen. Ferien machen geht nicht. lg niki
ich kenne es so, dass die Kinder, die nicht mitfahren, Unterricht in den Parallelklassen absolvieren. Allerdings die Rückerstattung der Kosten ist eine andere Sache.....da muss sich der Vertrag angesehen werden. Es muss nicht sein, dass die vollen Kosten rückerstattet werden und ob dann noch alle Eltern der Ansicht sind, ihre Kinder müssen nicht mitfahren..... Mal so: Die Elternvertreter scheinen Pfeifen zu sein....sorry......einen gepfeffert Brief von allen Eltern unterzeichnet an die Rektorin - was meinst du, was das fruchten wird und dann noch gleich mit der Ankündigung, dass die Landschuldbehörde eine Kopie erhält...... tatsächlich würde ich soweit aber nur gehen, wenn es tatsächlich so ist. Kinder reden schon auch mal viel und übertreten auch Grenzen. Evtl. muss sie so laut sprechen, weil die Klasse so unruhig ist ? Auf jeden Fall erreicht man als einzelne Person nicht viel.
aber nicht in dem Ausmaß, wo man ständig schreien muss. Die Elternvertreter haben bereits einen Termin bei der Rektorin gemacht. Sie will sich da nicht einmischen, mit der Begründung, dass diese Lehrerin eher bald nicht mehr in der Klasse ist.
dann würde ich weitere Maßnahmen ankündigen....,die Rektorin ist in der Pflicht als Vorgesetzte in ihrem Haus für "Ordnung" zu sorgen.
Seh ich aehnlich. Was soll denn das fruchten, wenn ein paar Eltern unter sich diskutieren, einander die Hand druecken und sich bestaetigen, aber kaum soll was umgesetzt werden, kommen sie ueber ein paar einzelne muendliche Gespraeche zwischen Tuer und Angel nicht mehr hinaus. Es gibt einen Instanzenweg, und der muss eingehalten werden. Nachdem dem muendlichen Part genuege getan worden ist, muss jetzt ein Schreiben her, mit Cc. an irgendwen und ein paar Unterschriften. Die Kinder werden uebrigens bald die Angst vor dieser Lehrerin verlieren. Jemand, der viel schreien muss, kann sich nicht durchsetzen und dem sind die Mittel ausgegangen. lg niki
Pflicht ist so eine Fahrt nicht,das Kind muss dann aber in eine andere Klasse zum Unterricht. Ist zu schon bezahlt? Eventuell bleibt ihr dann auf den Kosten sitzen. Denn Kind will nicht mehr ist kein Grund.
Kein Kind muss mit, allerdings muss es in eine andere, meist parallel Klasse, wg der Schulpflicht. Sind die Fahrtkosten schon bezahlt, werden die meist nicht erstattet. (Sonst würde es für die anderen teurer.) Sollten mehrere Kinder wirklich nicht mitfahren wollen, könnte die gesamte Klassenfahrt abgesagt werden. Eine Klassenfahrt ist allerdings eine gute Gelegenheit, Lehrer und Mitschüler einmal anders und länger zu erleben. Es festigt die Klassengemeinschaft. ... Deshalb sollte gut überlegt werden, ob ein Kind nicht mitfährt.
...
Wenn Kinder nicht an der Klassenfahrt teilnehmen, müssen sie dennoch in der Zeit zur Schule gehen, da Schulpflicht herrscht.
klassenfahrten hatten für mich und haben für mein kind, nur das ziel, zeit mit meinen freunden zu verbringen. welcher lehrer da mit ist, ist total wurst und meist lässt die gemeinschaft der kids , die art des lehrers ausblenden.
ich würde meinem kind nicht die chance auf eine tolle zeit nehmen, nur weil der lehrer nicht passt.
und die die dauerschreien, weden irgendwann nicht mehr erhört
Genauso sehe ich das auch!
... kann ich nicht zur Klassenfahrt muss ich in die Schule.
Ich würde mich mal mit rein setzen un mal schauen wie der Unterricht so läuft. Muss man aber anmelden! Lg
Hier, NRW, ganz klar Schulpflicht in der Zeit. Macht doch nichts, die "böse" Lehrerin ist dann ja weg.
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