Mitglied inaktiv
Hallo ...bei uns werden die müdlichen Noten in Deutsch schriftlich erhoben. Leider werden dabei auch die Rechtschreibfehler bewertet. Mein Sohn hat LRS und müßte einen Nachteilsausgelich bekommen. Wie das funktioniert hab ich sowieso noch nie verstanden. Durch die schriftlliche Erhebung wird dasw natürlich noch verschäft. Darf das sein???.... Grüße
Hallo Meine Maus hat ne Rechtschreibschwäche wie wir festgestellt haben bei nem Test zusaätzlich zur Dyskalkulie. Soweit ich aber lt. Internet informiert bin ist dieses ganze Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie, LRS ect nie festgeschrieben worden wie das genau zu erfolgen hat. Die nötigen Anwisungen sind schon vor Jahren abgelaufen und es wird wohl von Schule zu Schule und Bundesland zu Bundeslang anderst gehandhabt. Am besten nochmal den Lehrer darauf ansprechen, hat er ain Attest darüber das dein Kind das hat oder wollte er so ein Attest??? LG drillingsmama
"Soweit ich aber lt. Internet informiert bin ist dieses ganze Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie, LRS ect nie festgeschrieben worden wie das genau zu erfolgen hat" Hallo, so stimmt das aber auch nicht. google mal unter Schulgesetz und dein Bundesland. Der Nachteilsausgleich ist ein Muss, vorausgesetzt die Diagnose ist da und der Ausgleich wurde in der Schule beantragt. Habe das alles auch durch. Kannst ja hier auch mal suchen, wurde ja viel dazu geschrieben. Gruß
ich wollte nur wissen ob mündliche Noten schriftlich erhoben werden dürfen
Wie meinst du das? Das schriftliche Noten als mündliche zählen? Ob man das darf? Keine Ahnung, aber mein Gefühl sagt mir, dass das nicht sein darf. Ich finde es nicht ok. Werden keine Gedichte gelernt und mündlich zensiert? Mein Sohn wird z.B, in Englisch wegen seiner LRS nochmal mündlich geprüft. Das macht seine Gesamtnote besser. Aber dies hängt viel vom Lehrer ab.
Bin´s nochmal. Hatt dein Sohn eine "richtige" Diagnose wegen LRS? Dann geh zum Direktor und beantrage den Nachteilsausgleich. Sonst wird dein Sohn weiterhin wie ein Kind ohne LRS benotet.
Ha ha....hat Nachteilsausgelich...ist aber kann Bestimmung...und ich habe bisher noch nichts davon bemerkt......da müßte schon eine Legastenie her......
Hallo, bei uns zählen zu den mündliche Noten nicht nur Abfragen, sondern auch kleine schriftlichen Kontrollen. mündliche Noten zählen einfach schriftliche Noten (die großen angekündigten Tests) 2fach genauso wie später an der weiterführenden Schule - da zählen die schriftlichen Stehgreifaufgaben auch zu den mündlichen Noten - oder das Vokabelausfragen an der Tafel Ich würde aber an Deiner Stelle bei dem Nachteilsausgleich einhaken - dazu muss es einen Test beim Schulpsychologen geben - Attest von einem anderen zählt nicht. Und was heisst, da müsste schon eine Legastenie her? - LRS und Legastenie werden gleichbehandelt. Wenn dem nicht so ist und ihr diesen Nachteilsausgleich schon beantragt habt (so lese ich das raus) schalte die Schulspychologin mit ein, die getestet hat - die kann dir auch helfen das der Lehrer mitarbeitet. Grüße Dhana
Tut mir Leid ...du liegst falsch....war diese Woche erst bei der Schulpsycho.....LRS Nachteilsausgelich.....keine Vorgaben....im ermessen der Schule....kann Bestimmung......Legastenie eindeutig gilt ein Leben lang....
Dann wird das vermutlich auch wieder ein Regelung sein, die jedes Bundesland macht wie es gerade lustig ist. Was sagt denn die Schulpsychologin - kann die nicht mit der Lehrkraft vermitteln? Grüße Dhana
Die letzten 10 Beiträge
- 3. Klasse- krass hohe Anforderungen von Lehrerin
- Wie lange habt ihr die OGS genutzt / plant sie zu benutzen?
- Kind zieht Mütze von anderen kind
- Schulranzen Ergobag Maxi
- Geht es euch auch so?
- Toilettenverbot 2. Klasse
- Mehrmals täglich an Hausaufgaben erinnern?
- Rückstellung
- Rechtschreibung und Benotung
- Mehrere Tics aufeinmal :( kann mir jemand Mut machen ?