Elternforum Die Grundschule

Mit welchem Alter gehen Grundschullehrer in Rente?

Mit welchem Alter gehen Grundschullehrer in Rente?

Carmar

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Und wann dann genau? In dem Monat, in dem der Geburtstag ist? Oder machen sie das Schuljahr noch fertig?


Franke

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Antwort auf Beitrag von Carmar

Wo soll da Ersatz herkommen? Zum Ende des Halbjahres wäre vielleicht möglich. Aber ich nehme an, zum Ende des Schuljahres.


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von Franke

Unsere Nachbarin, Direktorin, ist zum Sommer ausgeschieden. Mit 64. Ein Jahr vor dem offiz. Ende. Gruß maxikid


Miolilo

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Antwort auf Beitrag von Franke

Da dieser Termin schon lange bekannt ist, muss schlicht und einfach im Vorfeld Ersatz gesucht werden. Möglicherweise ist es auf "freiwilliger Basis" möglich etwas später in den Ruhestand zu gehen, aber der Beginn des Ruhestands ist nicht an ein Schuljahr oder Schulhalbjahr gebunden.


Babsorella

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Antwort auf Beitrag von Carmar

An der Schule meines Sohnes scheidet jetzt zum Halbjahresende eine Lehrerin aus. Ihr Geburtstag war im Dezember.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Babsorella

Die gesetzlichen Grundlagen kenne ich nicht. Aber in der Regel steigen Lehrer zum SJ-Anfang ein und beenden das dann auch so. Hier gingen Lehrer bisher nur zum SJ-Ende, also mit den Sommerferien in den Ruhestand. Mit dem Geburtstag passte das allerdings bisher nie zusammen.


lali77

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Antwort auf Beitrag von Caot

soll es angeblich SO sein, dass man in dem selben Monat des Geburtstages (mit 65 Jahren) ausscheidet. Unsere Klasse betrifft das leider im nächsten Schuljahr (3. Klasse). Unsere Lehrerin wird im laufenden Schuljahr (März) 65 Jahre. Und unsere Direktorin redet jetzt schon sehr oft vom Ausscheiden und dass man dann mal sehen müsste etc.! Sie meint, dass die Schulbehörde genau drauf achtet, dass man dann ab dem nächsten Monat in Rente geht. Unsere Lehrerin meint, dass sie wohl da was beantragt hätte, dass sie bis Schuljahresende bleibt. Ich war eigentlich fassungslos, denn ich dachte immer, dass mal als Lehrer gefragt wird und wenn man erst mal weiter machen möchte, man das auch kann. Scheinbar nicht! Und so erwartet uns dann vielleicht genau im letzten, 4. Schuljahr ein neuer Lehrer *heul*. LG Jenny


trisha0570

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Antwort auf Beitrag von Carmar

Es kommt darauf an, ob der Lehrer verbeamtet oder angestellt ist. Ein Beamter darf nur zum Schuljahresende aufhören, ein Angestellter kann (muss?) sofort am 65. Geburtstag gehen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von trisha0570

Du hast es sehr viel schöner formuliert als ich 40 Minuten später. Grüße Sodapop


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Carmar

Sie gehen ja nicht in (Zwangs-)- Rente, sondern in Pension. Grüße Sodapop


Caot

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......


Goldfröschchen

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Hier in Nds. gehen die Lehrer zum Ende des Schulhalbjahres in Pension, nachdem sie 65 geworden sind. Also, jemand hat im Dezember Geburtstag, dann kann er Ende Januar in Pension gehen. Pech hat man z.B. wenn der Geburtstga Anfang Februar liegt, dann muss man bis Ende Juli noch das Schuljahr fertig machen. Natürlich kann man auch früher aufhören, aber das gibt dann ordentliche Abzüger in der Pension.... Das Pensionsalter wird übrigens dem Rentenalter angepasst... Ich werde erst mit 67 aufhören dürfen...


kanja

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Antwort auf Beitrag von Carmar

An der GS meiner Kinder ging letztes Jahr die Konrektorin in Rente. Sie hätte gerne ihre 2. Klasse bis Schuljahresende unterrichtet, musste aber im Frühjahr (zu ihrem Geburtstag??) in Pension gehen. Regelungen kenne ich nicht, ist möglichweise auch bundeslandabhängig. lg Anja


montpelle

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Antwort auf Beitrag von Carmar

"Ein Beamter darf nur zum Schuljahresende aufhören" Das stimmt nicht .... zumindest nicht in allen Bundesländern.


Julie

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Antwort auf Beitrag von Carmar

Lehrer in Deutschland sind in aller Regel Bedienstete des jeweiligen Bundeslandes - zumindest die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Für tarifbeschäftigte (angestellte)Lehrer gelten (in den meisten Bundesländern) die Regelungen des Tarif-Vertrages der Länder, kurz TV-L. Dort findet man auch Regelungen zum Ruhestand, irgendwo um § 30 herum. Für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Landesbeamtengesetz. Für NRW meine ich mich erinnern zu können, dass Lehrkräfte mit Ende des Halbjahrs, in dem sie das Ruhestandsalter erreichen, in den Ruhestand treten. Genaueres findet sich im LBG NRW.


Carmar

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Antwort auf Beitrag von Julie

vielen Dank