Mitglied inaktiv
wir hatten zwei Wochen angemeldet. Jetzt meinte der Chef, aller Urlaub sei gestrichen, erst ab September ginge das wieder. Gilt das, auch wenn schulpflichtige Kinder da sind? Birke
War der Urlaub deines Mannes denn schon genehmigt? Urlaub streichen ist eigentlich generell nicht erlaubt, es sei denn, der Firma droht die Pleite, wenn der Urlaub genommen wird. Rein organisatorische Gründe rechtfertigen laut Arbeitsgericht noch keine Streichung des Urlaubes. Falls der schon genehmigte Urlaub tatsächlich wegen drohender Pleite gestrichen wird, muss der Arbeitgeber für dadurch entstehenden Schaden aufkommen (Stornokosten Urlaub, zusätzliche Miete wegen verschobenem Umzug, vielleicht auch Betreuungskosten Kinder, wenn der Mann dafür in der Zeit vorgesehen war?) Mit schulpflichtigen Kindern oder nicht hat das noch nicht mal was zu tun. Wenn der Urlaub noch nicht genehmigt war, dann darf der Arbeitgeber sagen, dass es in dem Zeitraum nicht geht, wenn dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer, sozial schutzwürdigerer Arbeitnehmer dem entgegenstehen. LG sun
Ich dachte mal gehört zu haben dass man mit schulpflichtigen Kindern Anspruch auf mindestens 2 zusammenhängende Wochen Urlaub in den Schulferien hat. Gibt es bei deinem Mann einen Betriebsrat? oder ist er Gewerkschaftsmitlglied? Da könnte er sich mal erkundigen. Gruß Sabine
Hallo, das ist immer blöd. Die Frage die sich stellt, wurde der Urlaub schriftlich zugesichert, wenn ja - dann darf er nicht ohne Grund streichen. Er darf auch deff. streifen, aber muß die Unkosten ggf. zahlen, wenn ihr eine schriftliche Buchungsbestätigung habt, muß Dein Mann diese vorzeigen und auch dem Chef die Möglichkeit geben sich zu entscheiden. Er muß deinem Mann keinen Urlaub in den Sommerferien geben, der Urlaub darf auch in den Herbst oder Osterferien gegeben werden. Insgesammt hat glaube ich jeder Arbeitnehmer ein Recht auf 2 - 3 Wochen Urlaub in den gesammten Ferien im Jahr. Es muß nicht Sommerurlaub sein - sorry. Gruß Jule
Hallo wenn der Urlaub genehmigt war, kann der Chef den nicht streichen. So viel zur Theorie. du schreibst nur "angemeldet", daraus geht noch nicht hervor, ob der auch wirklich schon genehmigt war. Ob die Kinder schulpflichtig sind, spielt auhc noch keine Rolle. Ich würde wohl versuchen, zu verhandeln und wenigstens eine Woche rauszuschlagen. Der Chef wird seine Gründe haben und vielleicht nicht absehen, welche Folgen das für einzelne Mitarbeiter hat. Grüße Tina
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