Elternforum Die Grundschule

Mal eine "Rechtsfrage"- müssen Kinder bzw. die Eltern keinen Schaden ersetzen?

Mal eine "Rechtsfrage"- müssen Kinder bzw. die Eltern keinen Schaden ersetzen?

marie74

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Eine Nachbarmädchen, Erstklässlerin, ist auf dem Nachhauseweg von einem Jungen aus der dritten Klasse, am Tornister festgehalten worden. Er hat ihren Tornister aufgemacht, ihr Etui rausgenommen, ist damit weggerannt, die Kleine ist mit ihrer Freundin hinterher, doch der Junge hat das Etui in ein Regenauffangbecken geworfen. (Das liegt nicht am Schulweg, aber ist von dem Weg aus recht schnell zu erreichen.) Das Etui ist also weg. Meine Nachbarin hat die Mutter des Jungen angerufen, die jedoch nur meinte, ihr Sohn hätte das nicht getan, sie glaube ihrem Kind. - Der Junge ist aber von einer anderen Mutter gesehen worden, wie er das Etui ins Wasser geworfen hat (leider aus Entfernung, so dass sie nicht eingreifen konnte) und andere Kinder haben den Vorfall auch beobachtet, wie er es weggenommen hat. - Meine Nachbarin hat sich nun an die Lehrerin gewandt. Die Lehrerin hat gestern mit Jungen und Eltern gesprochen. Tenor der Eltern: Unser Kind ist nicht strafmündig. Wir ersetzen kein neues Etui und alle Kinder machen nun mal Blödsinn. Meine Nachbarin kann es gar nicht glauben, dass jemand so stur und unverschämt ist. - Die Rektorin wollte sich nochmal mit den Eltern zusammensetzen... Meine Frage: Haben die Eltern des Jungen denn Recht? Es kann doch nicht sein, dass ein Kind extra etwas kaputt macht und das andere Kind auf dem Schaden sitzen bleibt?


liha

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Antwort auf Beitrag von marie74

Rein rechtlich haben sie recht. Kinder unter 12 Jahren sind nicht verantwortlich zu machen. Es müßte die Haftpflicht der Eltern zahlen, weil sie ihre aufsichtspflicht verletzt haben und damit die eltern verantwortlich sind. Mein sohn ist mal mit dem Fahrrad an einem parkenden auto langgeschrappt. Ich habe der Versicherung geschrieben, das ich aufgepasst habe und es trotzdem passiert ist. die Versicherung hat nicht bezahlt, weil ich nicht verantwortlich bin und das Kind schon mal gar nicht. Ich hätte schreiben müssen, dass ich NICHT aufgepasst habe und es deshalb passiert ist, dann hätte MEINE Versicherung den Schaden bezahlt.


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von liha

lg


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Hause geht. Das steht dem Kind ja zu, es erwartet keiner mehr das eine Mutter mitläuft. Wenn mein Kind alleine draußen spielt und ich alle halbe Stunde schaue verletze ich nicht meine Aufsichtspflicht. Das reicht für einen 7 Jährigen. Auch wenn in einer halben Stunde viel passieren kann ;-)


Murmeltiermama

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Antwort auf Beitrag von marie74

Nein, sie haben nicht Recht! Google mal nach § 828 BGB. Ab 7 sind Kinder haftbar. Das hat mit Strafmündigkeit gar nichts zu tun. Für den Straßenverkehr (siehe Vorschreiberin) gibt es eine Ausnahme. Steht alles in 828 BGB. Haftbar ist ein 7-14Jähriger je nach Delikt und Verstandesreife. Dass man eine fremde Federmappe nicht in einen Teich werfen darf, dürfte jedem Kind in dem Alter klar sein. Also: Das Kind haftet, die Eltern müssten zahlen bzw. die Haftpflicht. Gerichtlich durchzusetzen dürfte aber unverhältnismäßig teuer sein. Aber vielleicht reicht ja ein Hinweis auf oben genannten §.


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von Murmeltiermama

vernachlässigt haben. Soweit ich weiß muß da keiner zahlen.


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von marie74

Ich bezweifle, dass sich jemand, der so dreist ist, von "Drohungen" mit Paragraphen überzeugen lässt. Auf Deliktsfähigkeit wurde ja bereits hingewiesen. Der Anspruch wäre aber gegen das Kind ...


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von marie74

Anzeigen!!! Natürlich haften die eltern. Stell dir vor, das kind wirft mit einem Stein auf ein Auto , verursacht einen unfall oder beschädigt sonst irgendetwas. Das müssen die eltern zahlen. Strafmündig heisst ja nur, dass das Kind gerichtlich nicht belangt werden kann. Also keine Strafe über das Kind verhängt werden darf. Aber den Schaden müssen die Eltern natürlich begleichen den ihr Söhnchen angerichtet hat. Die haftpflicht...falls sie eine haben wird nicht zahlen weil die Eltern erstens ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben (Schulweg ist zumutbar) und es zweitens mutwillig passiert ist. Das müssen sie selber berappen. Wenn es im Guten nicht klappt würde ich knallhart anzeigen, sonst sieht der Knabe das noch als Erfolg und drangsaliert das mädel die nächsten jahre. Lg reni


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Googled: deliktsfähigkeit kinder. Unter den ersten 5 ist eine gute Zusammenfassung der Rechtslage.


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

der Knabe ist in der dritten klasse und somit beschränkt deliktfähig. Das heisst, "eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige selber verantwortlich gemacht werden kann. Dies ist nur möglich, wenn er auf Grund seines Alters und seiner Reife erkennen musste, dass durch sein Verhalten ein Schaden entstehen konnte (bedingt deliktfähig)" ich nehme mal an, dass man einem 9 jährigen Kind zutrauen kann, dass es weiß, dass eine federmappe keine Schwimmente ist. Weiter ist zu beachten: Wenn das Kind wirklich als sooooo unreif eingestuft wird, dass es sein Handeln gar nicht einschätzen kann wird dann wohl dieser zusatz zutreffen: " Auf der anderen Seite sollen die Geschädigten natürlich auch nicht schutzlos dastehen, wenn Ihr "Sprössling" einmal die Fensterscheibe des Nachbarn zerbrechen sollte. Deshalb nimmt der Gesetzgeber ggf. Sie in die Haftung. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Aufsichtspflicht verletzt haben (gem. § 832 BGB). Dies wird vom Gesetzgeber von vorneherein unterstellt. Können Sie jedoch nachweisen, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann können Sie auch nicht haftbar gemacht werden. Allerdings ist ein solcher Nachweis in der Regel schwer zu erbringen." Nachzulesen unter: http://www.barmenia.de/ratgeber/431.asp ich würde die Eltern knallhart anzeigen. Schon um das Verhalten des Kindes zu unterbinden. Seiht ja nicht so aus als hätten die dem Knaben die leviten gelesen. Lg reni


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Die Barmer ist etwas tendenziös hin zur "einfachen" Haftung (den Link meinte ich nicht) aber im Prinzip ist es so richtig. "Anzeigen" hat aber mit der Sache nichts zu tun, es geht hier um vor einem Zivilgericht geltend zu machenden Schadensersatzansprüche. Hier ist die Frage, ob das Kind bei Be­gehung der Handlung die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (wobei hier häufig bei Kindern unter 10 Jahren eine gewisse Zurückhaltung geübt wird.) Wenn ja, dann haftet es voll für die Schäden. Können darüber hinaus die Eltern nicht nachweisen, dass sie der Aufsichtspflicht genüge getan haben, haften diese gesamtschuldnerisch mit dem Kind. Du müsstest also einen Prozess gegen das Kind anstrengen (wenn auf dem Schulweg werden die Eltern den Entlastungsbeweis wohl erbringen können) und Zahlung von EUR 17,50 verlangen ...


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

Versicherungsmenschen verstanden............also müßten die Eltern jetzt zahlen oder nicht?


Annas Truppe

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

in dem Fall den lotte zeichnet müsste das Kind zahlen, aber die Eltern nicht. Das hört sich merkwürdig an, aber ist tatsächlich so : Das Kind hat einen Schaden verursacht und wusste genau was es dabei tut. Die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht über das Kind nicht verletzt, "können" also nichts für den Schaden. Dass das Kind (vermutlich) kein Geld hat um den Schaden zu bezahlen, spielt da keine Rolle. Die Eltern müssen auch nicht etwa diese "Schulden" des Kindes bezahlen. Im täglichen Leben ist es fast immer so, dass die Eltern zahlen bzw. sie eine Versicherung haben, die das abdeckt. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht.


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von Annas Truppe

Um das Ganze auch wirklich totzuquatschen: wirft der 8-jährige sein Limonadenglas gegen einen Picasso und gelingt den Eltern der Entlastungsbeweis, haben aber keine Versicherung für das Kind abgeschlossen, startet das Kind sein Leben mit Millionenschulden. An die Eltern kommt der Picassoeigentümer nicht ran. @marie: Die Rechtslage ist eigentlich nicht wirklich kompliziert aber ich wüsste wirklich nicht, warum sich die Direktorin unbedingt damit auskennen sollte. Ich würde an Deiner Stelle die Sache abhaken, die Eltern unter der Kategorie Idioten abspeichern und Deiner Tochter ein neues Mäppchen kaufen.


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

Hallo, also ich würde auf jeden Fall etwas unternehmen und wenn es eine Anzeige ist. Wenn man einfach nur ein neues Mäppchen kauft und es für diesen Jungen keinerlei Konsequenzen gibt, dann lernt das Kind, ich kann ruhig weiter machen, mir passiert nichts. Das geht nicht. Liebe Grüße Sabine


marie74

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Antwort auf Beitrag von marie74

Die Aufsichtspflicht haben die Eltern sicher nicht verletzt, wenn der Junge den Schulweg alleine gelaufen ist. "Nur" ihre Erziehungspflicht, aber das ist ein anderes Thema...Ich muss mir die Links nochmal in Ruhe durchlesen, so einfach scheint die Rechtslage wohl nicht zu sein, wenn ich richtig verstanden habe, da der Junge noch unter 10 Jahre alt ist. Bin mal gespannt, ob die Schulleiterin sich da entsprechend auskennt, aber wird sie wohl. Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Nachbarin Anzeige erstatten oder klagen würde. Na, vielleicht bringt ein weiteres Gespräch die Leute noch zur Vernunft???