Tanja-73
Hallo, bei meinem Sohn ist eine Lese- Rechtschreibschwäche festgestellt worden. Brauche ich da nun etwas schriftliches für die Schule wegen diesem Nachteilausgleich? Bei der Beratungsstelle habe ich nichts weiter bekommen. Das Testergebnis wurde nur mit mir besprochen, da aber noch andere Untersuchungen ausstehen habe ich in der Schule noch nichts gesagt das wollte ich dann nach den Ferien mit den anderen Ergebnissen zusammen machen. LG
Hallo, Regelungen sind Bundeslandabhängig. In Bayern - Nachteilsausgleich geht immer über den Schulpsychologen. Wenn der Test bei einem anerkannten Psychologen (z.B. SPZ) war, dann wird dieser Test vom Schulpsychologen übernommen und der Nachteilsausgleich festgelegt. Bei einer LRS sind das dann Kann-Bestimmungen und es liegt im Ermessen der Schule zusammen mit dem Schulpsychologen den Nachteilsausgleich festzulegen. Bei einer Legasthenie eine Muss-Bestimmen.. dann muss der Nachteilsausgleich umgesetzt werden, auch wenn der Lehrer meint das braucht man nicht. Gruß Dhana
Natürlich braucht die Schule ein schriftliches Dokument... sonst könnte doch jeder kommen! Bei uns Niedersachsen entscheidet dann die Klassenkonferenz nach Vorlage des Schriftstücks über die Anwendung des Nachteilsausgleichs. Wir haben ihn schon abgelehnt, weil das Kind mündlich so schwach war und dann insgesamt noch schlechter abgeschnitten hätte. (Realschule Niedersachsen)
Mein Sohn ist durch seine Rechtschreibstörung mündlich erheblich stiller geworden, weil seine Lehrerin ihn im schrillen Tonfall angemeckert hat, da sie seine Schwäche nicht erkannt hat. Er hatte richtig Angst vor ihr bekommen und traute sich dann nichts mehr zu sagen. Der Nachteilsausgleich hat ihm soviel Mut zurückgegeben, das er, um bessere Noten zu bekommen, im letzten Halbjahr mündlich sehr viel mitgemacht hat.
1.) Geh zur KL und besprich mit ihr das Ergebnis. 2.) Frag die KL was genau sie an Schriftstücken benötigt. 3.) Beantrage die beim Tester oder der stelle die dafür vorgesehen ist. 4.) Ich kann mir nicht vorstellen, da eine Schule für einen Nachteilsausgleich nichts "schriftliches" benötigt. VG
Besser ist was schriftliches. Wir werden jetzt einen Termin beim Kinder- und Jugendpsychologen vereinbaren. Aber es muss eigentlich auch anerkannt werden, wenn es von einem Lerntherapeuten o.ä. festgestellt wird. Leider läuft es bei uns auch nicht so. Meine Tochter ist in Therapie und sie macht nebenbei auch noch Hausaufgaben usw. Aber trotzdem sagt die Schule jetzt dass sie sitzen bleiben soll, da sie kein Deutsch kann. Dabei wissen die ja das sie Legasthenie hat. Bei ihr könnte angeblich der Nachteilsausgleich angeblich nicht greifen, aber wir werden uns jetzt nochmal mit der Schule zusammen setzen. Einen Termin zu bekommen beim Psychologen ist nicht so einfach, die haben doch lange Wartezeiten.
Hallo, den Test haben wir ja gemacht nachdem in der Schule von einem Sprachtherapeuten festgestellt wurde das da etwas sein könnte... Da noch der Verdacht auf eine auditive Wahrnehmungsstörung im Raum steht wollte ich erst die weiteren Untersuchungen abwarten, diese und nächste Woche wird in der Schule ja nicht mehr viel gemacht. LG
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