Elternforum Die Grundschule

Läuse.. und morgen Klassenfahrt

Läuse.. und morgen Klassenfahrt

Zuna

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Hallo, das Problem steht ja oben.. wie soll ich mich verhalten? LG Zuna


KKM

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Antwort auf Beitrag von Zuna

Zur Notdienstapotheke fahren, Läuseschampoo kaufen und verwenden. Läuse sterben ab, Kind auf Klassenfahrt schicken - sofern die nicht länger als (aus dem Kopf geschossen....bitte Beipackzettel lesen) 7 - 10 Tage dauert. Nach 7 - 10 Tagen die Anwendung wiederholen. Lehrer Bescheid sagen, dass Läuse behandelt worden sind.


AKAM

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Hallo, Kind zu Hause lassen und Schule informieren. Selbst wenn du heute eine Behandlung durchführst, ist diese nicht ausreichend und muss in ein paar Tagen wiederholt werden, also während der Klassenfahrt, was wahrscheinlich nicht passieren wird und die Gefahr besteht, dass andere Kinder ebenfalls Läuse bekommen. LG Anja


cube

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Antwort auf Beitrag von AKAM

Quatsch, sorry. Moderne Läusemittel töten alle Läuse ab und Kind kann sofort wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Meist enthalten die vom RKI zugelassenen - also offiziell wirksam und auch von der KK ersetzbaren - Mittel sogar schon einen entsprechenden Zettel, den man im Zweifelsfall unterschrieben e8nreichen kann. Die Behandlung muß wiederholt werden, da aus den Nissen noch was werden könnte, nicht aber, weil man nach ordnungsgemäßer Behandlung noch ansteckend ist. Wir hatten das Problem auch gerade und vom KiA sofort das Go erhalten, Kind nach Behandlung wieder zu schicken.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von AKAM

Mit Nyda behandelt kann das Kind morgen fahren. Die nächste Behandlung soll in 7-10 Tagen erfolgen und solange dauert keine Klassenfahrt. Das war bei einer Freundin meiner Großen auch so. Sonntag Läuse festgestellt,Nyda aus der Apotheke geholt und Kind behandelt,trotz Nähe hat keiner auf der Klassenfahrt Läuse bekommen.


Ally79

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Unsere Schule erwartet ein Attest vom Arzt, dass das Kind Läusefrei ist. Und das ist so die Regel. Läusebefall muss gemeldet werden und der Arzt muss bescheinigen dass keine mehr da sind. Als Lehrerin dürfte ich das Kind gar nicht mitnehmen. Also definitiv daheim lassen und gegebenenfalls hinterherfahren lassen. Blöd, aber so ist die rechtliche Lage. Alle anderen Aussagen, dass dein Kind morgen fahren soll stammen wohl aus Unwissenheit der Rechtslage. Und ja, der Befall ist meldepflichtig an der Schule, die das weiterhelfen müssen. Wir haben mal eine ganze Klasse heimgeschickt, nachdem wir festgestellt hatten, dass einer der Schüler Läuse hatte. Und alle durften erst mit Attest wiederkommen.


cube

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Besagt, das auf Grund der vorgenannten Dinge (bei ordnungsgemäßer Behandlung ke8ne Ansteckungsgefahr mehr) kein örztliches Attest notwendig ist. Vielleicht bist du aus einem anderen BL und man müsste nachschauen, wie es wo geregelt ist. Aber in NRW darf das Kind mitfahren. Gemeldet werden muß es der Schule natürlich, damit die anderen Eltern ihre Kinder auf Läuse checken können.


monstermaja

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Antwort auf Beitrag von Ally79

An unserer Schule reicht die Bescheinigung aus der Packung. Ich würde auch nyda nehmen und mitschicken ( bin auch Lehrerin) Ich kann eher immer nicht verstehen, dass Eltern ihre Kinder dann gern mal ein paar Tage daheim lassen und sage, wen behandelt bitte wieder in die Schule. Also Rechtslage ist das sicher nicht mit Attest vom Arzt, zumindest nicht in Niedersachsen. Aber Läuse müssen gemeldet werden.


monstermaja

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Was mir gerade einfällt, evtl heute noch Telefonkette über Lehrerin starten, damit andere Eltern vorher auch auf Läuse untersuchen können.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Ally79

In Bayern und Baden-Württemberg reicht auch das von den Eltern unterschrieben Blatt, dass die Behandlung durchgeführt wurde und die Eltern sich zur Folgebehandlung verpflichten. Da muss das Kind am Tag nach der Behandlung wieder zur Schule. Das ist kein Grund zum Fehlen.


mams

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Antwort auf Beitrag von Zuna

..in der Notfallapotheke kaufen, heute Abend behandeln, dann ist morgen früh alles ok. Habe ich drei Mal durch mit meinen Jungs, als sie klein waren.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Zuna

Hol dir Nyda aus der Apotheke und behandelt dein Kind. Ich glaube wenn du dir nachträglich ein Rezept vom.Kinderarzt holst bekommst du dein Geld wieder,also Kassenbeleg mitnehmen.


Zuna

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Antwort auf Beitrag von Zuna

Habe die Klassenlehrerin angerufen und gefragt was zu tun ist.. Kind darf tatsächlich nicht mit. Geld wird uns rückerstattet und dann auch ein Attest der Kinderärztin wird verlangt. Danke für eure Antworten LG Zuna


KKM

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Antwort auf Beitrag von Zuna

Ok, wenn die Lehrerin das sagt.... Wundert mich, nach Behandlung sind nämlich alle Läuse tot. Deshalb ist keine Quarantäne erforderlich. Wenn heute eine Behandlung erfolgte, würde ich als Versicherung die Kosten für die Nichtfahrt des Kindes nicht erstatten.


Bajuli

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Antwort auf Beitrag von Zuna

Habt ihr heute schon entsprechend behandelt? Wenn ja, sage ich als Ärztin jetzt mal, dass die Lehrerin da nicht adäquat reagiert. Die einzige Gefahr die jetzt ausgeht ist die von den Klassenkameraden. Von denen müsste sie morgen noch eine Bestätigung der Eltern haben. Ich hätte vermutlich auch nicht diskutiert, aber mein Kind morgen früh um 8 zum nächstbesten Arzt geschleppt, Attest geholt und fertig. Kennst du keinen Arzt? Ich würde das für Bekannte auch Sonntagabend organisieren.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Zuna

Und wenn die Läusegefahr, die lt. Lehrerin von Deinem Kind nach Behandlung noch ausgeht, zu groß für die Klassenfahrt ist, würde ich das Kind auch nicht zur Schule schicken - da muss das nicht an der Fahrt teilnehmende Kind nämlich hin....


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von KKM

Nach 8 Stunden mit Nyda darf man doch wieder in die Schule...


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Maxikid

Dann darf man aber nach 8 Stunden mit Nyda auch auf Klassenfahrt...


cube

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Antwort auf Beitrag von Zuna

Das Problem der Lehrerin ist vermutlich inicht, das Kind noch ansteckend ist, sondern das die Zeit zu knapp ist, um alle Eltern zu informieren und um Kontrolle und ggf. Behandlung zu bitten. Es nutzt ja nichts, das das Kind der AP keine Läuse mehr hat - es besteht ja nun durchaus die Gefahr, das andere Kinder ebenfalls welche haben und nicht rechtzeitig behandelt werden. Insofern müsste es eigentlich anders herum sein. Kind der AP darf fahren, da behandelt - die anderen Kinder dürften nur fahren, nachdem sie kontrolliert und ggf. behandelt worden sind!


Zuna

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Antwort auf Beitrag von cube

Zumal ich jetzt von der Lehrerin erfahren habe das letzte Woche bei etlichen Kindern an der Schule Läuse im Umlauf waren Was ich nicht verstehe warum wir nicht informiert worden sind.. sonst gab es immer ein Brief von der Schule das bitte alle Kinder abgesucht werden sollen da Läuse im Umlauf.. kann mir gut vorstellen das unsere nicht die einzige ist.. Aber nun nicht mehr änderbar...


KKM

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Antwort auf Beitrag von Zuna

Ich vermute, dass eine total verlauste Klasse den Heimweg antritt. Wenn die Läuse schon länger in der Schule waren, dann ist wahrscheinlich ein Läusekind mitgefahren - während Dein lausfreies Kind zu Hause bleiben musste... Ich hoffe, Dein Kind war nicht zu traurig und Ihr hattet eine schöne Zeit - ohne Unterricht in einer Nachbarklasse!


kati1976

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Antwort auf Beitrag von KKM

Das vermute ich auch.


Bineglücklich

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Antwort auf Beitrag von kati1976

...weil Lehrer immer gescheiter sein wollen als ein Arzt...*Urghh* Das kennen wir schon! Ich hätte das Läusemittel benutzt und gar nichts mehr erwähnt. Basta! VG Bine


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Bineglücklich

Das hätte ich auch gemacht. Das Läusemittel ist richtig angewendet gut ins Täter alles ab. Die Nachbehandlung erfolgt ja nur zur Sicherheit.


KKM

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Nein, die Nachbehandlung erfolgt NICHT nur zur Sicherheit! Das Läusemittel tötet die Läuse, später schlüpfen aus den Nissen neue Läuse, die werden VOR der Geschlechtsreife mit der Nachbehandlung getötet. So erwischt man 1. die Läuse 2. mit der Nachbehandlung die frisch geschlüpften Jungläuse


kati1976

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Antwort auf Beitrag von KKM

Ja stimmt,


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Zuna

und mein KIA gibt nur Atteste wenn man auch nissenfrei ist. Agesehen davon hier sind Läuse meldepflichtig und mich ärgert auch masslos wenn Eltern behandeln und nichts sagen, das hatten wir an der Schule schon so oft dumm nur dass Kinder sich verschwatzen... Mit der Klassenfahrt ist das ärgerlich ggf hätte ich mein Kind hinterhergefahren mit dem Attest dagmar


KKM

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Die Nissen sind aber ggf. noch wochenlang in langen Mädchenhaaren... die kann man gar nicht alle absammeln. Tote Läuse und tote / leere Nissen hat man aber länger im Haar, als man ansteckend ist. Hier sind Läuse auch meldepflichtig, wir selbst hatten auch schon das Vergnügen. Ich habe die Läuse bei Kind 1 festgestellt, BEIDE Kinder und mich behandelt, beide Kinder für den Behandlungstag zu Hause gelassen und Schule (Kind 1) und Kindergarten (Kind 2, keine Läuse festgestellt) informiert. Ich fand es wichtig, dass der der Grundschule benachbarte und einzige Kindergarten informiert wurde, dass ein Geschwisterkind Läuse hat. Nur durch frühzeitige Meldung kann man das eindämmen. Eine Bescheinigung vom Arzt ist hier nicht erforderlich.