Elternforum Die Grundschule

Kombiklasse Bayern - Mitspracherecht der Eltern

Kombiklasse Bayern - Mitspracherecht der Eltern

HeikeB1969

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Hallo, ich hab gegoogelt und mir die Seite vom Kultusministerium durchgeblättert, finde aber nichts wirklich verbindliches. Bei uns steht im Raum aus den jetzigen beiden 3. Klassen und der riesigen 2. Klasse unter anderem eine Kombiklasse zu basteln. Ein Vater (Gymnasiallehrer) sagte, für eine Kombiklasse wäre die Zustimmung der Eltern nötig. Die jetzige Klassenlehrerin sagte, die Eltern würden befragt werden. Dann schwirren noch dutzende von Halbwahrheiten/Wunschvorstellungen im Raum herum. Schulamt möchte ich nicht anrufen, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken. Weiß jemand wie das verbindlich geregelt ist ??? Dankeschön schon mal ... Lg Heike


Miolilo

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Wenn es zwei Klassen gibt, also eine "reine 3" und eine jahrgangsgemische Klasse, dann können die Eltern Wünsche äußern. Anspruch die eine oder die andere Klasse zu besuchen besteht jedoch noch nicht. Wenn es eh nur eine Klasse gibt, dann gibt es eh keine Wahl. Jahrgangsmischung, insbesondere für die Klasse 1/2 (aber auch für 3/4) wird es in Zukunft immer mehr geben. Das gibt es schon in anderen Bundesländern z.T. viele Jahre lang und Bayern treibt das derzeit massiv voran. Mio


HeikeB1969

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Antwort auf Beitrag von Miolilo

Hi Du es ist so, dass die jetzige 2. endlich ihren Teiler erreicht, die jetzige 3. ihren nicht mehr erreicht. Deshalb soll es - angeblich, gerüchteweise - eine 4. mit 21 eine 3. mit 22 und eine Kombiklasse 8+8 geben DAchte ich mir nämlich, dass man als Eltern doch da sicher nicht eine Art Vetorecht hat. Mitsprache ja, aber kein Veto. Danke Dir ! Lg HEike


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

als das im letzten Schuljahr an unserer hiesigen Schule eingeführt wurde (Berlin) hatten die Eltern gar kein Mitspracherecht. Das wurde so angeordnet von der Stadt - und dann wurde es auch so gemacht...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Bei uns war vor zwei Jahren extra eine Dame von Schulamt auf der Infoveranstaltung der Schule, die explizit erkärt hat, das es für die Eltern keine rechtliche Handhabe gäbe. Bei meiner Tochter ist es so, das ihr Jahrgang extrem wenig Schüler hat (2 x 18 waren es in der 1. Klasse) und der Jahrgang vor ihnen und nach ihnen hat extrem viele Kinder. Deshalb sind sie seit der 2. Klasse gewürfelt worden, wie es halt grad gepasst hat. In der 2. Klasse wurde nur eine Klasse zur Kombi und seit der 3. Klasse gibt es ihren Jahrgang nur noch in Kombi. In der 3. Klasse wo sie sie jetzt sind gibt es eine 2/3 und eine 3/4 und nächstes Schuljahr wenn sie in die 4. Klasse kommen gibt es nur noch zwei Klassen 3/4.