Elternforum Die Grundschule

Könnt ich damit auch eine Kostenübernahme...

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bekommen...? In der Auswertung vom letzten Jahr steht.. "..Die Ergebnisse der diagnostischen Untersuchung belegen, dass **** beim Rechnen, Lesen und Schreiben deutliche Leistungsdefizite zeigte. Hier lagen ihre Leistungen unter dem Niveau der Klassenstufe 2 und unter ihren durchschnittlichen nonverbalen Fähigkeiten, so dass unserer fachlichen Einschätzung nach die Diagnose einer kombinierten Störung schulischer Fertigkeiten (F 81.3 nach ICD-10) zu stellen ist. Diese umschriebene Entwicklungsstörung umfasst sowohl die Lese-Rechtschreibstörung als auch die Rechenstörung. .." Oder nicht? Mit der Lehrerin ist nicht zu reden, die meint, meine Tochter kann soweit alles. Was ja nicht stimmt.


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Für was soll wer Kosten übernehmen? Für Nachhilfe oder was meinst du? LG


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Ich meine damit eine Kostenübernahme für Rechtschreib- und auch Rechentherapie. Ich soll jetzt noch den Test abwarten und dann hätte ich wohl eher mehr Glück. Aber soll wohl schwer werden.. Bei manchen klappt es sofort und bei anderen eher nicht...


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Hallo, wieso sagt die Lehrerin, dass Deine Tochter soweit alles könne? LG, oele_bene


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Du brauchst ein Gutachten, welches belegt, dass eine LRS/Dyskalkulie-Therapie bei deiner Tochter notwendig ist, um emotionalen Schaden zu vermeiden. Wende dich an den Klassenlehrer um das weitere Vorgehen zu besprechen. Er/sie erstellt das Gutachten (Schulbericht). Die Aussichten auf Kostenübernahme sind allerdings eher mau-aber einen Versuch ist es wert.


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Hallo, wenn ich richtig informiert bin, muss bei uns in Bayern schon ein "Schaden" vorliegen bevor das Jugendamt Kosten übernimmt. Grüße Katja