Elternforum Die Grundschule

Klassenzusammenlegung bei geringer Kinderzahl....

Klassenzusammenlegung bei geringer Kinderzahl....

Mitglied inaktiv

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Hi .....wann erfolgt diese? Kann das auch mitten im schuljahr sein wenn Kinder wegziehen o.ä.?? Oder geht das nur zum SCHULJAHRESende?? LG Bine


Caot

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...geht das nur am Jahresende. Die Lehrer werden immer für ein/eben das neue SJ bestimmt, das hängt von den Anmeldungen der Kinder ab. Ziehen dann im Laufe eines Jahres welche weg, läuft es bis zum Ende des SJ. Zum neuen SJ wird wieder neu bestimmt. Die Aufteilung einer Klasse habe ich aber auch schon während des SJ erlebt. Da waren es dann zu viele Kinder, die Klasse wurde geteilt. wie die das dann mit den Lehrern gemacht haben, das weiß ich nicht. Grüßle


Henni

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nur zum Ende eines Schuljahres bzw zu Beginn eines neuen! Es sei denn, es muss zB wegen Ausfall eines Kollegen ein neuer Plan gemacht werden, also bei uns zB ist eine Kollegin mit einer klasse nun mit Burnout bis Ende des Jahres krank. Sie hatte die 5 a mit nur 15 Kindern, die KOllegin in der 5b hat auch nur 16 und nun pech: sie müssen ab sofort zusammengelegt werden...macht also 31...denn es kommt in dem Fall keien vertretung... wenn aber aus der Klasse welche wegzeihen doer wiederholen bleibt die Lehrerstundenzuweisung ja gleich...dann ändert sich erst im neuen Schuljahr was...


mozipan

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Bei uns ist es so, dass in der GS Die Klassenstärke von 2 Klassen insgesamt bei mindestens 28 Kindern liegen muss. Ab 27 Kindern werden die Klassen zusammengelegt. Das gilt auch jahrgangsübergreifend. Bei kleinen einzüggigen GS ist das häufiger mal der Fall. Nach oben ist der Teiler bei 33 bzw. bei Grundschulen sogar nur bei 30. Das ist die maximale Kinderzahl in einer Klasse. Ab 34 bzw. 31 Schülern muss die Klasse geteilt werden. Diese Zahlen sind aber mindestens in jedem Bundesland, wenn nicht sogar in jedem Bezirk anders.


mozipan

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Antwort auf Beitrag von mozipan

ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) gibts nur in RLP soweit ich weiß.