Elternforum Die Grundschule

Hat hier jemand schon Mal Anträge auf Schulgeldzuschuss gestellt (wegen HB)?

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Hallo, meine Tochter ist im November 5 Jahre alt geworden. Wir haben sie im Sommer im Kindergarten einer zweisprachigen Schule angemeldet. Sie hätte sonst in den staatlichen Kiga gemusst (ist hier Pflicht 2 Jahre vor der Schule) und da sie schon weit über das Kiga Niveau hinaus war, hat man uns in der Kinderklinik bei der Abklärung geraten sie zumindest weiterhin in einer zweisprachigen Institution zu lassen. Eine Einschulung mit 4,5 Jahren wäre weder für uns noch für die Ärzte in Frage gekommen. Nun hatte sie aber dermassen Probleme im Kiga weil sie unterfordert war, dass sie sie jetzt doch schon in die 1. Klasse versetzt haben (1 Woche nach ihrem 5. Geburtstag). Sie kommt dort wunderbar mit, rechnet, liest, schreibt, macht Diktate mit und das Alles zweisprachig. Ich habe erfahren, dass sich der Kanton (Schweiz) an Schulgebühren beteiligt wenn der Staat dem Kind keine adäquate Ausbildung/Schule bieten kann. Ich habe heute Morgen mit einer Dame telefoniert. Als erstens meinte sie, meine Tochter wäre noch zu jung für die Schule (sie IST aber doch schon in der 1. Klasse). Das Zweisprachige wäre ja nett aber effektiv nicht wichtig da deutsch die Hauptsprache ist. Ja klar aber meine Tochter beherrscht das 1. Klasse Programm komplett in 2 Sprachen und ist nicht überfordert. Würde ich sie jetzt in einer staatlichen Schule einschulen lassen, dreht sie mir doch durch. Da ist sie wieder total gelangweilt. Also ich kapier's einfach nicht. Hat hier jemand schon Mal einen ähnlichen Antrag für eine private Schule durchgeboxt. Ich würde mich gerne über Eure Erfahrungen austauschen. Viele Grüsse, Chrissie


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Ich kenne das nur aus Deutschland, da gibt es einen Paragraphen, über den man Schulgelder beantragen kann, wenn ansonsten eine seelische Behinderung droht. Ob es so etwas in der Schweiz auch gibt und ob dafür extreme Langeweile ausreicht, weiß ich nicht, sorry. LG sun § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes: "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. § 27 Abs. 4 gilt entsprechend. (1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme 1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, 2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder 3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden. (2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall 1. in ambulanter Form, 2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, 3. durch geeignete Pflegepersonen und 4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet. (3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach § 53 Abs. 3 und 4 Satz 1, den §§ 54, 56 und 57 des Zwölften Buches, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden. (4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und läßt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreut werden." aus: http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~kjhg.aspx


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Bei uns droht nicht extreme Langeweile sondern extreme Aggressivität (soweit war sie schon) die sich in psychischen Problemen schlussendlich äussern kann. Das haben uns die Experten zwar alle einstimmig bestätigt aber niemand hat uns eine Lösung für das Problem gegeben - es wurde nur geraten sie weiterhin zweisprachig zu fördern. Die staatliche Schule würde sie mit 5,5 Jahren (so alt ist sie nächsten Sommer) normalerweise gar nicht in die 1. Klasse gehen lassen. Das wurde mir schon vorab gesagt. Und selbst wenn würde ihr das gar nichts bringen weil sie jetzt gerade auf der privaten Schule die 1. Klasse problemlos absolviert (und das komplette Lehrprogramm in 2 Sprachen). Die würde mir nächstes Jahr in der 1. Klasse. durchdrehen. Ich kann sie mit 5,5 Jahren dann aber auch keinesfalls in die 2. Klasse gehen lassen. Dann wären die Kinder bis zu 3 Jahre älter. Aus diesem Grund habe ich keine grosse Wahl als sie in der privaten Schule zu lassen und das Schulgeld zu bezahlen. :-((( Ich hätte es mir gerne leicht gemacht, sie gratis in den staatlichen Kiga geschickt und dann in 2 Jahren ganz normal einschulen lassen. Glaub mir, das wäre für unsere Familie wesentlich bequemer und angenehmer. Ich schätze, dass die Gesetzgebung wie meistens in der Schweiz sehr ähnlich ist. Ich werde mich auf die Suche begeben. Vielen Dank für die Info!!! LG! Chrissie