Elternforum Die Grundschule

gibt es in der 3.klasse eine pflichtuntersuchung im gesundheitsamt??

gibt es in der 3.klasse eine pflichtuntersuchung im gesundheitsamt??

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der freund meines sohnes ist in der 3.klasse und die kinder bekamen einen zettel mit, auf dem steht, dass die kinder vom schularzt untersucht werden und dass die teilnahme pflicht ist. gesetze wurden auch angeführt, paragraphen kann ich aber nicht nennen da der zettel nicht hier ist. ich finde das merkwürdig, hab davon noch nie gehört; und würde auch ncih einsehen mein kind daran teilnehmen zu lassen - nicht weil es verwahrlost wäre oder noch nie einen arzt gesehen hätte (im gegenteil), sondern weil das für mich ein eingriff in das selbstbestimmungsrecht der eltern ist, für das mir keine gesetzliche reglementierung bekannt wäre. die kinder gehen auf eine waldorfschule (keine waldorf-fundamentalisten, bevor sich daran manche aufhängen), aber das kann ja nciht relevant sein, denn wenn es sich angeblich um eine gesetzliche sache handelt, müssten ja alle drittklässler davon betroffen sein (zumindest in sachsen-anhalt), und davon hab ich zumindest noch nie was gehört. gibt es an euren schulen auch sowas; und kennt da wer eventuelle paragraphen?


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Also bei uns in Baden-Württemberg gibt es so etwas nicht. Gruß Sylvia


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In Schl.-Holst. gibt es so eine Untersuchung nicht. Habe auch noch nie davon gehört.


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Bei uns in NRW auch nicht!


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komme auch aus sachsen-anhalt und bei uns war die untersuchung vor 2 wochen . ich habe meinen sohn daran teilnehmen lassen , weil ich es nicht so schlimm finde . impfausweis wurde auch kontrolliert . lg simone


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in der 2. oder 3. Klasse, dann noch mal in der 5. oder 6. Find ich auch nicht so dramatisch, es gibt Empfehlungen (!!!) zum Impfen, den Seh- und Hörtest, es wird geschaut nach Fehlhaltungen usw.. Und ich find es auch gut, weil die angebotenen U´s in dem Alter ja nicht mehr von allen KK finanziert werden, man als Eltern spart sich Zeit und Wege. Die Paragraphen kenn ich nicht, es gab aber schon bei der Einschulungsuntersuchung so ein Infoblatt dazu. Daselbe gilt übrigens für die jährlichen Zahnarztkontrollen in der Schule- sind auch Pflicht. LG


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aha, das ist dann also bundeslandabhängig. was passiert denn, wenn man sein kind nicht dran teilnehmen lässt? in welchen paragraphen oder welchem gesetz ist das geregelt, hast du da eine ahnung?


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Hallo, in Bayern gibt es diese nicht. Aber ich kenne einen ähnlichen Fall, da hatte ein Schüler einer Klasse eine offene Tuberkulose - da wurde auch die ganze Klasse und alle andere die Kontakt mit dem Kind hatten zu einer Pflichtuntersuchung verdonnert. Lg Dhana


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Hallo, gesetzliche Grundlagen sind in Sachsen - das Schulgesetz § 26a - Schulgesundheitspflege -Verordnung §§2,3,4,5 - Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen §11 Wenn man nicht möchte das das Kind teilnimmt, muss man die Untersuchung bei einem Hausarzt machen und die Kosten privat tragen. Man ist verpflichtet schulrelevante Befunde der Schule mitzuteilen. LG


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..sollte man das nicht wollen? Was spricht denn dagegen?


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weil ich selbst entscheiden möchte, von welchem arzt ich mein kind untersuchen lasse. es geht mir nicht um eine untersuchung, damit hab ihc keine probleme, aber für mich greift das ziemlcih ins selbstbestimmungsrecht der eltern ein. untersuchung durch den kinderarzt ist möglich, hab gestern die gesetze durchgelesen, allerdings müssen die eltern das dann aus eigener tasche zahlen - wird also letztlich bestraft.


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... und die darauf hin erforderlichen Untersuchungen (nach IfSG, wenn mich nicht alles täuscht) haben aber eine völlig andere Rechtsgrundlage (und eine ganz andere Zielsetzung) als "Reihenuntersuchungen" in der Schule. Letztere würde ich auch zumindest heftigst hinterfragen..... Gottseidank leben wir in NRW, da gibt es so einen Quatsch nicht..........


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Sieh es doch positiv. Es gibt sicher auch Kinder, die wirklich noch keinen Arzt gesehen haben, die evtl unterernährt sind, schlecht sehen oder sonst in irgendeiner Form medizinische Hilfe brauchen. Dann ist so eine Pflichtuntersuchung für alle ideal. Bei der Einschulung hat doch ein Amtsarzt untersucht, warum wird daraus in der dritten Klasse plötzlich ein Drama gemacht ?


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Sowas ist normalerweise im Schulgesetz verankert. Und da findet man dann auch so schöne Aussagen, dass in diesem Fall Grundgesetz sowieso ausser Kraft gesetzt ist. Frag mich nicht, warum sowas offenbar so einfach ist.. Normalerweise sollte es aber die Alternative geben, sein Kind von einem Arzt der eigenen Wahl untersuchen zu lassen.