Mitglied inaktiv
Hallo Also das hab ich noch nie gehört. Wird einem bei Euch in D wirklich nach der 4, Klasse bindend empfohlen, wo das Kind hingehen sollte? Gym oder Realschule oder HS???? Und daran muß man sich halten? Und wenn diese Schulen dann total weit entfernt sind? Ich hab nun festgestellt, dass der Unterschied zu Ö folgender ist: In Österreich ist die Hauptschule (4 Jahre) eine Pflichtschule. Nach deren Abschluß ist die Schulpflicht noch nicht beendet. Danach MUSS jeder Schüler in eine weitere Schule gehen für 1 Jahr. Alle, die eine Lehre machen wollen gehen dann in die Polytechn. Schule und machen zeitgleich zur Lehre die Berufsschule, andere wechseln in eine weiterführende berufsbildende Schule mit Matura (=Abitur), hat eine super Berufsausbildung fix und fertig oder kann studieren gehen wenn man mag....Im Gymnasium kann man nach der 4. Klasse ebenfalls wechseln, oder einfach bleiben bis zur Matura, hat danach aber keine Berufsausbildung und muß studieren gehen. Von daher kann man HS in Ö und D echt nicht vergleichen....
Hallo, Antwort für Bayern: es gibt eine verbindliche Empfehlung in der 4. Klasse - geht rein nach Notendurchschnitt der Hauptfächer. Höhere Schulstufe als die empfohlene geht nur über den Probeunterricht, niedrigere geht immer. Die höheren Schulen (Realschule oder Gymnasium) ist freie Schulwahl. Nur wenn die Schule wesentlich weiter weg ist, als die nächste geeignete, wird der Schulbus überhaupt nicht bezahlt. Also auch kein Zuschuss in höhe der Fahrtkosten zur nächsten Schule. Hauptschule gibt es weiterhin die Sprengelschule, da kann man sich nicht aussuchen wohin man geht. Schulpflicht ist 12 Jahre - sprich nach der 9. Klasse Hauptschule ist man zwar mit der Schule fertig, aber noch nicht mit der Schulpflicht - zur Berufsausbildung in einem Betrieb besuchen die Jugendlichen dann eine Berufsschule (entweder 1x wöchentlich, oder Block) - oder machen eine Berufsausbildung an einer Berufsfachschule. LG Dhana
MfG
In einigen Bundesländern in D-land (zB Bayern u. NRW) wird seitens der Grundschule eine "bindende" Empfehlung für die weiterführende Schule ausgesprochen. Das bedeutet, dass der Elternwille bzgl. der Wahl der weiterführenden Schule insoweit eingeschränkt ist, als sie keine Schulform wählen können, die "höher" ist als die empfohlene. D.h., ein Kind mit Realschulempfehlung kann nicht auf einem Gymnasium angemeldet werden (es sei denn es besteht einen mehrtägigen sog. Prognoseunterricht). Die Eltern sind aber nicht daran gehindert zB ein Kind mit Gymnasiumsempfehlung auf der Real- oder Hauptschule anzumelden. Hier der Gesetzestext für NRW §8 Übergang (1) Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen der Se-kundarstufe I und das örtliche Schulangebot. (2) Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern in einem persönlichen Gespräch über die weitere schulische Förde- rung des Kindes. (3) Die Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 SchulG ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin wird die Schulform Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist, daneben auch die Gesamtschu- le. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schul- form mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Empfehlung ist zu begründen. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Verset- zungskonferenz. (4) Die Eltern melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 an einer Schule der von ihnen gewähl- ten Schulform an. Diese Schule unterrichtet die Grundschule über die An- meldung. (5) Wollen die Eltern ihr Kind an einer Schule einer Schulform anmelden, für die es nach der Empfehlung der Grundschule mit Einschränkungen ge- eignet ist, müssen sie an einem Beratungsgespräch der weiterführenden Schule teilnehmen. Dabei werden insbesondere die Möglichkeiten dieser weiterführenden Schule zur individuellen Förderung des Kindes in den Be- reichen, die zur einschränkenden Empfehlung geführt haben, erörtert. Da- nach entscheiden die Eltern – wie auch bei einer uneingeschränkten Emp- fehlung – über die Schulform für ihr Kind. (6) Wollen Eltern ihr Kind an einer Schulform anmelden, für die es nach der Empfehlung der Grundschule nicht und auch nicht mit Einschränkungen geeignet ist, entscheidet ein dreitägiger Prognoseunterricht, ob es zum Be- such der gewählten Schulform zugelassen wird. Vorher bietet die ge- wünschte weiterführende Schule den Eltern eine Beratung an. Das Schul- amt informiert die Eltern mit der Einladung des Kindes zum Prognoseun- terricht über dessen Ablauf. (7) Der Prognoseunterricht wird in der Verantwortung des Schulamtes durch eine Schulaufsichtsbeamtin oder einen Schulaufsichtsbeamten des Schulamtes geleitet. Den Unterricht erteilen jeweils eine Lehrerin oder ein Lehrer einer Grundschule und einer weiterführenden Schule; dabei legen sie die in den Lehrplänen der Grundschule bestimmten verbindlichen An- forderungen der Klasse 4 zu Grunde. Das Ministerium kann Teile des Pro- gnoseunterrichts vorgeben. (8) Nach Abschluss des Prognoseunterrichts wird eine Schülerin oder ein Schüler nur dann durch abschließenden Bescheid des Schulamtes nicht zum Besuch der Schule der gewählten Schulform zugelassen, wenn die in Absatz 7 genannten Personen einstimmig davon überzeugt sind, dass die Eignung für die gewählte Schulform offensichtlich ausgeschlossen ist, die Schülerin ode der Schüler also auch nicht mit Einschränkungen für die ge- wählte Schulform geeignet ist. Anderenfalls wird die Empfehlung der Grundschule durch die Zulassungsentscheidung des Schulamtes auf Grund des Prognoseunterichts ersetzt. (9) Wollen Eltern ein Kind trotz uneingeschränkter Empfehlung der Grund- schule für das Gymnasium an der Hauptschule oder der Realschule oder trotz uneingeschränkter Empfehlung für die Realschule an der Hauptschu- le anmelden, hat die von den Eltern gewünschte weiterführende Schule sie dahingehend zu beraten, dass sie möglichst der Empfehlung folgen. Wol- len die Eltern auch danach der Empfehlung der Grundschule nicht folgen, fordert die weiterführende Schule sie auf, ihr Kind zum Prognoseunterricht nach Absatz 6 anzumelden, um ihnen eine weitere Entscheidungshilfe für die Wahl der Schulform zu geben und sie damit zu ermutigen, der Empfeh- lung zu folgen.
/cit/ Schulpflicht Wie lange dauert die Schulpflicht? Die Schulpflicht untergliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I - § 37 SchulG) und eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG). Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist. /cit/ http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_Unterricht/Schpfl/Dauer.html
Bei uns in Ö ist es halt durch die Noten geregelt. So kenne ich in unserer Stadt ein Wirtschaftkundliches Oberrealgymnasium, welches Schüler mit einer 2 im Zeugnis prinzipiell schon gar nicht mehr aufnimmt. An unserer Wunsschule werden keine Schüler mit einer 3 aufgenommen und an den restlichen höheren Schulen gibt es eine Aufnahmeprüfung, wenn eine 3 (D, M oder Sachunterricht) im Zeugnis steht. lG, Alexa
"So kenne ich in unserer Stadt ein Wirtschaftkundliches Oberrealgymnasium, welches Schüler mit einer 2 im Zeugnis prinzipiell schon gar nicht mehr aufnimmt." Heiliges Kanonenrohr. Da wären die Lehrer hier aber sehr einsam :-). Ich kenne kein einziges Kind, dass im End- oder Halbjahreszeugnis der 4. Kl. nur 1en hatte und darunter sind einige sehr gute Schüler. Selbst auf dem besten dieser Zeugnisse, dass ich gesehen habe stand in Sport eine 2.
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