Mitglied inaktiv
Hi, ich hab mal eine Frage, wäre schön, wenn vielleicht auch LehrerInnen hier sind, die mir was dazu sagen können? Meine Tochter(7) ist in der 3. Klasse, einmal in der Woche ist morgens Schwimmunterricht, die Schwimmhalle ist ca. 8-10 Gehminuten von der Schule entfernt, dabei sind zwei große und mehrere kleinere Straßen zu überqueren. Nun war die Schwimmlehrerin wohl krank und ist auch noch etwas angeschlagen, daher kam es jetzt zum dritten Mal vor, dass sie die Kinder nur über die erste Ampel bringt und sie dann alleine laufen lässt (müssen aber noch mehrmals die Straßen überqueren). Mein Mann nimmt meiner Tochter nach dem Schwimmunterricht immer die Sporttasche ab. Er bekam das heute mit und fragte die Lehrerin ob er die Kinder denn nicht in die Schule begleiten soll. Die Lehrerin winkte ab, das sei nicht nötig, eine Mutter hätte sich schon bereit erklärt. Mein Mann ahnte dabei schon was, beobachtete das Ganze..... Tja, besagte Mutter brachte die Kinder nur bis zur nächsten Straße, weil sie selbst dort wohnt. Somit mussten die Kinder 3/4 des Wegs immer noch alleine zur Schule laufen. Meine Frage: haltet ihr das für in Ordnung? Ok, es sind Drittklässler und vielleicht bin ich vorsichtiger als andere, weil meine Kleine erst 7 ist (früher eingeschult). Aber ich glaube selbst vernünftige und "straßen-erfahrene" Drittklässler sind doch überfordert, wenn man in einem Pulk von 25 Kindern laufen soll, wo gestritten und geschubst wird, etc. Bin ich zu empfindlich? Wie seht ihr das? gruß + danke für euere meinung :-) minimama
keine Ahnung wie es rechtlich ist, aber ich denke schon, dass die Schule hier eine Aufsichtspflicht hat. LG Pem
Hallo rein rechtlich ist das scho in Ordnung! Wenn die Leherin den Kidner das utraut, also der weg bekannt ist und die Kidner im 3. Schuljahr nun ja auch schon keien verkehrsanfänger mehr und wenn es keien RICHTIGEN schwierigkeiten auf dem Weg gibt, dann reicht es, wenn sie den Kindern den Weg mehrfach erklärt hat und nach ihrer Einschätzung da keien gefahr besteht. WENN was passiert muss sie das glaubhaft erklären können, dass es aus ihrer Sicht keien Einwände gegen den Schulweg gibt, (und das Stimmt) dann hat sie auch nicht ihre Pflicht fahrlässig verletzt! LG HEnni
aufsichtspflichtverletzung ganz klar das geht gar nicht.
Ob die Aufsichtspflicht verletzt ist oder nicht, weiß ich nicht. Aber bei uns laufen jeden Tag ca. 40 Kinder aller Altersstufen von ihrem Wohngebiet zur Schule. Der Weg beträgt je nach Standort der Häuser bis zur Schule ca. 20-30 Minuten. Dabei wird auch geschubst und gedrängelt, es laufen 1. bis 4. Klassen. Ich finde es normal, dass Schulkinder auch mal einen Weg unbeaufsichtigt gehen. Meiner Meinung nach sind viele Kinder total überbehütet. Silvia
Unsere 3. Klässler müssen mit dem Bus ins Hallenbad. Und jeweils bis sie beim Bus sind werden sie IMMER von der Klassenlehrerin oder der Rektorin begleitet. Diese fährt auch im Bus mit.Die Rückfahrt ist das Gleiche. Nur mit Lehrerin.
Im Bereich des sogenannten Sprengels (Einzugsbereich) ist es erlaubt, die Kinder allein laufen zu lassen. Miolilo
.....mir scheint, alles in allem bin ich da wohl doch ein bisschen zu übervorsichtig...... Ich gelobe Besserung :-) CiaoCiao minimama
Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe ist... wo ist die Lehrerin? Du sagst, sie sei krank, aber bedeutet das, dass sie keinen Schwimmunterricht erteilt? Oder steigt sie dann in ihr Auto?
sorry, hab ich vielleicht bisschen missverständlich beschrieben..... also sie macht Schwimmunterricht, steigt aber danach ins Auto und fährt in die Schule, weil sie "schlecht laufen kann" grüßle minimama
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