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Frage zu Lehrergeschenk, Bayern, Beamte

Frage zu Lehrergeschenk, Bayern, Beamte

HeikeB1969

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Hallo, hab eine Frage zu einem Abschiedsgeschenk für eine Klassleiterin nach 2 Jahren. Wir haben eine Idee, die sich über einen Gutschein (für den Lieblingsitaliener) verwirklichen lässt. Da die Lehrerin vermutlich die komplette Summe nicht auf einmal annehmen darf, dachten wir daran, dass jedes Kind einzeln etwas abgibt.Außerdem kann dann jedes Kind das Blatt individuell gestalten und einzeln, an eine Blume gehängt, überreichen. Wert je Kind wäre 1,50 Euro. Bekommt sie da ein Problem ? Darf sie das annehmen ? Weiß jemand, wie das konkret ist? Viele Grüße Heike


Laufente123

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Hi, frag den EB Unsere Lehrer (bayerische Grundschule) bekommen Geschenke, Gutscheine, etc. Teilweise auch 50€ Gutscheine zzgl. Blumenstrauß. Finde ich etwas arg übertrieben ist hier aber durch manche engagierte Mutter so forciert worden, dass man nicht mehr auskam. Schließlich ist es deren Job, oder? Und dafür gibt es ein Gehalt, oder? Und ich kenne viele nette Leute für die niemand sammelt damit man einen Gutschein verschenken kann. Also - bei uns kein Problem. Die Lehrer nehmen die Geschenke an. Der Rektor hat kein Problem damit. Servus Laufente


liha

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Wir sammeln zum Geburtstag und zu Weihnachten von jedem Kind 1 Euro ein. Es gibt dann also einen Gutschein o.ä. über ca. 25,- Euro. Bi jetzt hat es da noch nie Probleme gegeben und die Lehrerin hat auch noch nie gesagt, dass sie das nicht annehmen darf. Ich bin selbst Beamte (Komunal, NRW). Wir dürfen nichts über 2,50 euro annehmen. Theoretisch. Wenn hier eine Oma vor Weihnachten mit einem Päckchen Kaffee ankommt und sich für die guite Beratung bedankt, dann fände ich es unhöflich, sie wieder wegzuschicken. Also nehme ich den Kaffee und sage, dass ich den Kollegen was abgebe... Und: Klar ist es ein Job und es gibt Gehalt. Aber ich finde es dennoch angebracht und einfach schön, wenn man der Lehrerin eine Aufmerksamkeit zukommen läßt. Ich gebe auch der Friseurin Trinkgeld und dem Kellner. Der Postbote bekommt Schoki zu Weihnachten und die Arzthelferinnen bei meinem Kinderarzt ebenfalls. Man kann seinen Job so oder so machen. Wenn jemand ihn besonders gut macht, erkenne ich das gerne an. Auch, oder gerade weil, ich dass nicht muß.


doschia

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Der von dir genannte Betrag erscheint mir wirklich harmlos. Außerdem ist es ja zum Abschied. Aber: Als ich an meinem Geburtstag vor der IHK meine Ausbildereignungprüfung ablegte und dann, NACHDEM ich meine Note bereits erhalten hatte und zusätzlich Glückwünsche zum Geburtstag, jedem der Prüfer eine mickrige Rocher-Kugel überreichen wollte, lehnten sie dies tatsächlich mit dem Hinweis auf Beamtenbestechung ab. Unsere Grundschullehrerin bekam zum Abschied Blumen und ein von den Kindern gestaltetes Erinnerungsbuch mit Fotos, Sprüchen, gemalten Bildern usw.