Elternforum Die Grundschule

Frage an die Lehrerinnen

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Hallo, gibt es einen Link oder ein Forum, wo ich schulrechtliche Detailfragen mit anderen Lehrern oder Schulrechtlern klären kann? Es geht um Zensuren: Die Frage lautet, ob man trotz kompletter Abwesenheit eines Schülers, den man nie gesehen hat (= Dauerschwänzer) diesen mit einer "6" zensieren muss oder im Zeugnis "o.B." (=ohne Bewertung) eingetragen kann? Ich habe einige Schüler (Hauptschüler), die ich noch nie oder nur dreimal gesehen habe und denen ich eine "6" geben soll, weil das der Klassenlehrer so möchte. Meines Erachtens gibts aber hier in Berlin eine Regelung, dass der Schüler dann nicht zensiert wird (= o.B.), weil erst nach sechs Wochen Anwesenheit eine Zensur gebildet werden kann. Wie handhabt ihr das in anderen Bundesländern bzw. in Berlin an der Sek 1? Katinka K.


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Bei uns entscheidet das der Schulleiter. Ist aber ohne rechtliche Bedeutung, denn n.f. (heißt bei uns so: nicht feststellbar) ist mit einer 6 gleichzusetzen. LG Dany


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ja, stimmt das ist rechtlich oder versetzungstechnisch egal, aber für die Statistik ist es ein Unterschied, denn wir haben pro Klasse bis zu 5 Schüler, die dann ein solches Zeugnis mit vielen o.B.`s oder n.f.`s in der hand halten. Vielleicht zieht ja die Bildungspolitik daraus mal irgendwann sinnvolle Konsequenzen... K.


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Danke! K.


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Ui, 5 Schulschwänzer in einer Klasse - das ist aber echt heftig! Welche Klassenstufe ist das denn? Wie das mit dem Zeugnis geregelt ist, weiß ich leider nicht, da ich selbst noch nie in so einer Situation war. Aber dass bei euch so viele fehlen, finde ich wirklich erschreckend! Ist das in Berlin allgemein so? Ich war an einer Schule in Stuttgart, da gab es auch Schulschwänzer, aber nicht in der Anzahl!