Elternforum Die Grundschule

Fahrradprüfung

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Ihr Lieben, meine Zwerge machen demnächst ihre Fahrradprüfung und jetzt steht in der STVO was von Dynamo und funktionsfähig. Wir haben unsere Mountenbikes mit allem schnick schnack ausgestattet, sogar Schutzbleche und zig Reflektoren. Hervorragend funktionierende Lampen, mit denen man sieht und gesehen wird, allerdings halt ohne Klingeldraht und Dynamo. Stimmt es, dass die Kids das brauchen um von der Polizei den Stempel zu bekommen? In der Stvo sind ja nur Rennräder ausgeschlossen? Und falls ja, würdet ihr die Räder mit so einem teuren unnötigen Quatsch ausstatten? Ich erzählte meinem Vater dass mir das egal ist, da 75% der Kids der Klasse solche Fahrräder haben und er moserte was mir einfällt wegen sowas Minuspunkte bei den Lehrern zu holen. Liebe Lehrer, wie steht ihr zu so "gesetzmissachtenden Eltern"? Eigentlich bring ich meinen Kindern schon eine gewisse Achtung vor geltenden Gesetzen bei, aber dieses scheint ja megaüberholt zu sein? Und natürlich, Mütter wie handhabt ihr so Dinge? Bin mal gespannt lg dani


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Keine Ahnung von der Gesetzgebung. Aber ich denke mal, es ist egal, wie das Licht ans Fahrrad kommt. Hauptsache es hat vorgeschriebenes Licht, das funktioniert und das Kind kann es auch bedienen. LG Pem


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und ich glaube beinahe, dass die Ausnahme mit batteriebetriebenen Leuchten nur für Rennräder unter 11 kg gelten... Also doch Dynamo? LG Pem, die das auch total unsinnig findet.


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also mein Sohn hatte vor kurzem in BaWü die Fahrradprüfung. Das Rad bei uns muss Verkehrstauglich sein, d.h. Katzenaugen zwischen den Speichen 2 Stück pro Rad, genauso ein Reflektor vorne und hinten. Schutzblech gehört auch dazu. Wir haben ein Aufsteckschutzblech für hinten genommen, das hat ausgereicht. Und dann haben wir ebenfalls die Batteriebetriebetriebenen Lichter vorne und hinten die man abmachen kann, das wurde Probblemlos akzeptiert. Ach ja. und ein Fahrradschloß ein gutes nicht nur das Speichenschloß gehört auch dazu. Gruß Birgit


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danke für den Tipp mit dem Schloss, da meine Zwerge noch nicht allein mit ihren Rädern losziehen, hab ich nur ein Schloss für uns drei an meinem Rad hängen, welches für die Kids viel zu schwer und unförmig ist. Am besten ich nehm ein billiges Zahlenschloss, da ich in den letzten Tagen mehrmals verzweifelte Zwerge am Schulfahrradständer sah, die entweder den Schlüssel vergessen hatten, oder zwar extra an den Schlüssel dachten, dafür das Schloss nicht dabei hatten ;-) lg dani


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Frag in der Schule, denn bei uns (eine Grundschule im Saarland) werden die Räder zumindestens in diesem Schuljahr garnicht kontrolliert. Die Kinder mußten lediglich einen Bogen zu Hause ausfüllen, ob alles am Rad vorhanden ist...kontrolliert wurde und wird das nicht. Sie fahren auch nicht mit eigenen Rädern währernd der Übungsstunden (10 Stunden) und der abschließenden Prüfung, sondern bekommen sie von der Polizei gestellt. Wir haben am Rad unserer Tochter auch nur ein batteriebetriebenes Licht und das ist wohl (laut Aussage meines Mannes, der sich damit befasst hat) im Straßenverkehr zulässig. Auch gibt es an unserer Schule, wie wohl früher, kein ...ich weiß garnicht wie man das nennt....Fahrradführerschein?....sondern nur noch eine Beurteilung des Polizisten : - wie sicher fährt das Kind Rad - wie sicher beherrscht es die Straßenverkehrsordnung - und könnte es auf dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen Auf das Wort "könnte" wird hier großen Wert gelegt, denn ob das jeweilige Kind dann auch auf der Straße Rad fahren kann/darf oder nicht, das entscheiden letzendlich die Eltern. An der Fahrradrüfung teilgenommen zu haben ist kein Freibrief für die Kinder nun auch auf der Straße fahren zu können oder dürfen. Es gibt hier auch keinen, wie wohl früher üblich (ich bin aus den neuen Bundesländern, ich kenne das garnicht) Fahrradführerschein (ähnlich einen Führerschein fürs Autofahren)...eben weil diese Fahradrüfungen NICHT heißen, das das Kind nun 100%ig sicher ist im Straßenverkehr. Letztendlich sind es "nur" 10jährige Kinder und können die Gefahren im Straßenverkehr eigentlich allein noch nicht einschätzen. Letztendlich ist es Entscheidungssache der Eltern, ob das Kind dazu in der Lage ist oder nicht. So wurde uns das beim letzten Elternabend ausfühlich von der Lehrerin und einem Polizisten erklärt.... LG mamaj


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Ich würde ein gutes, nicht zu kurzes Zahlenschloss wählen, da diese ganz kurzen Ringschlösser schwer an Fahrradständer anzuschließen sind. Wir haben ein etwas teureres Zahlenschloss (ich glaube, es hat 10 Euro gekostet) mit großen Zahlen, so dass auch kleinere Kinder es gut bedienen können. Als Nummer haben wir die ersten vier Ziffern unserer Telefonnummer genommen, die können die Kinder eh auswendig. Silvia


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ansonsten entspricht das Rad nicht den gesetzl. Vorschriften und u.U. fällt das Kind dann durch die Prüfung. Grund ist, dass bei den losen Leuchten, die Batterie leer sein kann. Übrigens muss das Licht immer funktionstüchtig sein, auch tagsüber/im Hellen; das Argument, man fahre ja nie im Dunkeln zählt nicht! Ein Schloss dagegen ist Privatvergnügen und hat nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun.


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guck mal hier: http://www.konsumo.de/informieren/Fahrradbeleuchtung Da ist alles gut und richtig erklärt!


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ich denke es kommt aufs Bundesland darauf an. Mein Sohn hat kein Dynamo am Rad und es hat trotzdem die Prüfung bestanden. Es müssen aber immer die reflektierenden Vorder und Rückleuchten fest am Fahrrad sein, zusätzlich zur richtigen Beleuchtung und da geht auch ein Batteriebetriebenes Licht. Das Schloß hat zwar nicht mit Verkehrssicherheit zu tun aber mit Diebstahlsicherung und auch das muss gelernt sein. Die Kinder an unserer Schule haben gelernt wie man das Rad richtig anschließt um Diebstahl zu vermeiden und der Verkehrspolizist hat auch darauf geachtet, dass ein Schloß dabei war und die Räder während des theoretischen Unterrichts abgeschlossen waren. Ich weis es noch genau, denn die Radprüfung bei uns war erst nach Pfingsten an der Schule. Viele Grüße Birgit


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Ein Dynamo als Stromquelle muss da sein - was macht denn dein Kind, wenn die Batterie plötzlich leer ist? Wenn es bei Euch durchgegangen ist, ist es gut Will der Polizisten gewesen, aber eben nicht gesetzteskonform. Die Frage nach der Verkehrstauglichkeit kann übrigens auch in der schriftl. Prüfung drankommen!