Elternforum Die Grundschule

Empfehlungsgespräch/-Zeugnisnoten für die weiterführende Schule

Empfehlungsgespräch/-Zeugnisnoten für die weiterführende Schule

gaby67

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Hallo, wißt ihr, zu wie viel Prozent (so ungefähr) die Noten im Endzeugnis für die Empfehlung für die weiterführende Schule mit eine Rolle spielen? Kann/darf eine Lehrerin bei 2 Zweien und 1 Eins in den Hauptfächern im Endzeugnis trotzdem eine andere, wie eine Gymnasialempfehlung aussprechen, weil 'das Kind zu verträumt' ist? VG Gaby


Emmi67

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Antwort auf Beitrag von gaby67

Das ist, glaube ich, wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich glaube, in den Ländern, in denen die Empfehlung bindend ist, geht das nicht. In NRW können die Lehrer nach dem Gesamteindruck gehen, da wäre das evtl. möglich, allerdings dann auch egal, da die Empfehlung nicht bindend ist.


HeikeB1969

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Antwort auf Beitrag von gaby67

Hallo Gaby das kommt aufs Bundesland an. In Bayern gilt knallhart der Schnitt: Mathe + Deutsch + Heimat- u Sachkunde bis 2,33 Gymnasialempfehlung bis 2,66 Realschulempfehlung Allerdings hatten wir eine GS-Lehrerin die im Elterngespräch durchaus erläutert hat, warum ein 2,33-Kind aus ihrer Sicht nicht aufs Gym sollte. Sie hat sich da sehr, sehr viel Mühe gegeben ! LG Heike


Carmar

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http://de.wikipedia.org/wiki/Schulempfehlung


Caot

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Antwort auf Beitrag von gaby67

Nun, täte sie diese, obwohl die Noten stimmen, würde ich dagegen in Einspruch gehen. ich sehe es so, es scheint ja trotz Verträumtheit zu immer noch sehr guten bis guten Noten zu reichen. ich sehe daher kein Problem in der Verträumtheit oder deren negativer Auslegung. Immerhin schafft es das so veträumte Kind tolle Leistungen zu erbringen. Warum also sollte man da "nur" eine Realschulempfehlung bekommen? Fakt ist jedoch eins, nicht nur Noten zählen für eine Empfehlung. Was wll man denn aber beo solchen Noten "unterempfehlen"? Grüßle


mozipan

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In RLP durchaus möglich aber ziemlich unwahrscheinlich. Bei diesen Noten passt allgemein auch bei einem etwas verträumten Kind die Arbeitshaltung und Arbeitsweise dazu. Es gibt allerdings Grundschullehrer, die meinen "ihre" Kinder mit einer niedrigeren Schullaufbahnempfehlung vor dem soooo schrecklichen kinder- und kindheitfressenden Gymnasium beschützen zu müssen.


montpelle

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"Kann/darf eine Lehrerin bei 2 Zweien und 1 Eins in den Hauptfächern im Endzeugnis trotzdem eine andere, wie eine Gymnasialempfehlung aussprechen, weil 'das Kind zu verträumt' ist? " Ja, zumindest in einigen Bundesländern.


2auseinemholz

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Hallo! "Kann/darf eine Lehrerin bei 2 Zweien und 1 Eins in den Hauptfächern im Endzeugnis trotzdem eine andere, wie eine Gymnasialempfehlung aussprechen, weil 'das Kind zu verträumt' ist? " Vermutlich und formal darf die das wohl, aber in allen Ländern in denen die Empfehlung verbindlich ist, geht es nur nach Noten in DEU und Mathe und optional HSU oder Fremdsprache. Also ist entweder "Kind verträumt" zwar eine Begründung für irgendeine Empfehlung, aber dann nicht so wichtig, weil nicht bindend und dann musst Du Dir einen Kopf drum machen ob das ein guter Grund ist, oder ein Wischi-waschi-Grund! LG, 2.


KKM

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Antwort auf Beitrag von 2auseinemholz

Meine Tochter hat in NRW vor 3 Jahren die Grundschule mit einem reinen 2er Zeugnis (in wirklich ALLEN Fächern) und einer reinen Realschulempfehlung verlassen... Das Empfehlungszeugnis war etwas schlechter, da war die Realschulempfehlung auch noch relativ zu verstehen. Am letzten Schultag fragte ich die Lehrerin, ob sie die Entscheidung mit diesem Zeugnis auch getroffen hätte... Klare Antwort: JA! Damals war die Schulformempfehlung bindend. Heute ist meine Tochter Jahrgangstufenbeste Schülerin, langweilt sich ein wenig und genießt ihre viele Freizeit - Abitur will sie dennoch machen