Mitglied inaktiv
hab da mal 2 fragen...gern an alle oder die lehrerinnen unter euch... =) WANN wird diese empfehlung den eltern und dem kind mitgeteilt? bei uns verbreitet sich das gerücht, dass diese info per post ohne vorankündigung verschickt und dann erst ende januar per gespräch eben erklärt wird...stimmt das? ist das von schule zu schule oder bundesland verschieden? und dann: wenn sich die klassenlehrerin und die fachlehrerin für das 3. hauptfach einig sind, reicht das? bzw. wird diese empfehlung von allen lehrern (auch sport, musik, etc) gemeinsam beschlossen oder eben von den lehrkräften, die das kind in den 3 hauptfächern hat (bzw klassenlehrer/in plus fachlehrer) kann 1 lehrer/in die entscheidung des klassenlehrers plus fachlehrer kippen? danke euch!!!
Dann aber im persönlichen Gespräch. Für die Empfehlung sind nur die drei Hauptfächer relevant. MfG
Bei uns gab es bereits die Gespräche bzw. die Info welche Schule das Kind besuchen soll (teilweise auch nur als Zettel wenn alles klar war). Das offizielle Schreiben mit dem man dann bei der weiterführenden Schule anmeldet gab es aber noch nicht. Anmeldungen sind je nach Schule Januar/Februar. Zur anderen Frage kann ich nichts sagen. Meine Tochter hat nur ihre Klassenlehrerin und eine Fachlehrerin in Religion und da gab es bisher noch keine Probleme (Note war immer eindeutig). Wir sind aus RLP. LG
Ist in jedem Bundesland anders. Bei uns in NRW gibt es die Empfehlungen immer schon im November (mündlich), dann mit dem Halbjahrszeugnis schriftlich. Die Entscheidung fällt die Klassenkonferenz, eine Stimme allein zählt da also nicht soo viel, es sei denn, die eine Lehrerin überzeugt die anderen mit guten Gründen. Bei uns geht es nicht nur nach Noten.
kommt sie im verschlossenen Umschlag mit dem Halbjahreszeugnis. Gespräch ist eine Woche danach. Trini
... hatten wir ein Vorabgespräch im November mit der Lehrerin. Die endgültige Beurteilung gibt es erst im Januar mit dem Halbjahreszeugnis. Hier zählen nicht nur die Leistungen in den Fächern, sondern auch die Kopfnoten. Sind diese schlecht, kann es dazu führen, dass eine niedrigere Schulform empfohlen wird.
"Hier zählen nicht nur die Leistungen in den Fächern, sondern auch die Kopfnoten. Sind diese schlecht, kann es dazu führen, dass eine niedrigere Schulform empfohlen wird."
Es kann natürlich sein, dass Euch das so gesagt worden ist um Kinder und Eltern unter Druck zu setzen
Das kann ich mir nun eigentlich nicht vorstellen. Ein Kind mit schlechten Kopfnoten aber ansonsten guten Leistungen dürfte jeden Prognoseunterricht locker bestehen.
Auf welchen Grundlagen die Empfehlung zu treffen ist ergibt sich aus § 11 Abs.4 S.1 SchulG NRW. Hier heißt es:
"Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet er- scheint."
vielen dank für eure antworten! bisher haben wir noch nichts gehört und auch keine post bekommen und ich bin -ganz ehrlich- sogar ganz froh!
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