hosenmatz05
Hallo, bei unserem Sohn - jetzt 3. Klasse - wurde letztes Jahr Dyskalkulie (in Verbindung mit ADS) diagnostiziert. Nun ist es ja so, dass es keinen Rechtsanspruch auf Vergünstigungen wie z. B. Zeitzugabe bei Proben, Verwendung von Rechenmaterial usw. gibt. Trotzdem wurde es letztes Jahr so gehandhabt, dass unser Sohn bei Proben mehr Zeit bekam. Nun hat er eine neue Lehrerin (gleiche Schule), die meint, für eine Dyskalkulie wäre er zu gut (er braucht für die Mathe-Hausaufgabe im Schnitt 1 1/2 Std. und hat viele Fehler - nur soviel dazu) und sie stellt die Diagnose in Frage, obwohl ein Attest der darauf spezialisierten Praxis vorliegt. Die Lehrerin will ihn in der Schule nochmals testen lassen und lehnt Vergünstigungen in jeder Hinsicht (auch nach Rücksprache mit der Rektorin) ab. Unser Sohn bekommt außerschulisch eine durchs Jugendamt genehmigte Dyskalkulie-Therapie, und der Therapeut meinte auch, dass er auf jeden Fall Dyskalkulie hat. Ich empfinde es nun so, als ob die Lehrerin eher gegen uns arbeitet als mit uns zusammen. Wie würdet Ihr Euch verhalten - ihn nochmals testen lassen - mit der "Gefahr", dass die Schule der Ansicht ist, dass keine Dyskalkulie vorliegt und ein Entgegenkommen durch Zeitzugabe o.ä. erst recht strikt ablehnt? Wie ist es bei anderen Betroffenen - bekommen Eure Kinder in der Schule aufgrund ihrer Dyskalkulie Vergünstigungen? Ich habe eben Angst, dass er in den Proben dann so weit absinkt, dass er nur noch Fünfen und Sechsen schreibt, was für sein (kaum vorhandenes) Selbstbewusstsein natürlich schlecht wäre und er vielleicht dadurch auch die Klasse wiederholen müsste - was nicht viel bringen würde, weil sich die Dyskalkulie auch dadurch ja nicht "auswächst". Vielen Dank für Eure Antworten!
Es geht bei Dyskalkulie nicht darum, ob die Kinder im Sinne schulischer Prüfungen besser oder schlechter sind. Sogar gute Noten können durch fleißiges Auswendiglernen zustande gekommen sein und insofern eine Dyskalkulie sozusagen verschleiern. Man sollte daher mit der Lehrerin nochmal ein ernstes Gespräch führen. Am besten wäre es sogar, wenn der Dyskalkulietherapeut sich mit ihr in Verbindung setzt, um ihr anhand der fachlichen Details zu erklären, wie ein solch falscher Eindruck ("zu gut in Mathe") entsteht. Sollte die Lehrerin dann immer noch nicht bereit sein, Rücksichten zu nehmen (auch im Sinne von Notenaussetzung und Nachteilsausgleich), so sollte man sie daran erinnern, dass es sich bei einem solchen Verhalten um eine ohne Not in Kauf genommene Körperverletzung handelt. Das Kind wird nämlich in eine Zwangslage gebracht, die heißt: egal was ich verstanden habe, ich muss Ergebnisse produzieren und mir sozusagen den Kopf voll Müll stopfen - so als wäre Mathe einfach ein "Merken von Regeln". Da wird einem das Mathematikverständnis endgültig abgewöhnt und die psychischen Folgen sind: Versagermentalität, Leistungsverweigerung und Resignation! Ein nochmaliger Test wäre übertrieben. Vor allem sind solche Tests fast immer vergleichend, d.h. sie befassen sich gar nicht mit den individuellen Matheproblemen des Kindes und stellen sie fest, sondern es wird einfach ein Vergleich mit einer abstrakten Leistungsnorm gemacht, den der Lehrer natürlich immer als Parallele zu seiner Notengebung auffassen wird. Dann kann man natürlich auch gleich sagen, das Kind ist sowieso zu gut - man wollte ja nur das vorhandene Vorurteil bestätigen! Es wäre nichts dagegen einzuwenden, wenn die Lehrerin sich einmal wirklich mit den Verständnisfragen des indes aueinandersezen würde. Leider haben aber die meisten Lehrer weder die Ausbildung dafür, noch haben sie überhaupt den Standpunkt, dass es bei Mathe mehr zu lernen gäbe, als irgendwelche Lösungen in "altersgemäßer" Anzahl in "altersgemäßer" Zeitspanne hinzuschreiben. Wie sie individuell zustandegekommen sind, ob mathematische Grundbegriffe dafür vorhanden waren, scheint dafür ohne Bedeutung gewesen zu sein. Mehr als eine halbe Stunde Mathehausaufgaben in der 3.Klasse ist sowieso "Folter" - vor allem für Kinder, die zu wenig verstanden haben. Das kann von keinem Schulgesetz der Welt gedeckt sein! Gruß Fred Steeg Artikelempfehlung: http://knol.google.com/k/rechenschw%C3%A4che-informationen-und-hinweise-zur-sogenannten-dyskalkulie#
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Hallo, du meinst sicherlich den Nachteilsausgleich. Dieser steht deinem Kind zu, wenn es eine Lernbehinderung oder sonstige behinderung hat. Dyskalkulie, LRS usw. gehören dazu. Falls die Schule nicht mitmacht kannst du den Behindertebeauftragten von deinem Kreis ansprechen, die setzten sich in Verbindung mit der Schule. Meistens lenken die Schulen schon vorher ein ,wenn du sagt das du schon Kontakt mit dieser Person hast. Der Nachteilausgleich richtet sich aber nicht auf die Hausaufgaben sonder auf die Notengebung...auch bei Test.
meine tochter hat auch rechenschwäche und bekommt in der schule den förderrahmenplan. klappt ganz gut. sie geht nun in die 7.klasse und es läuft weiter. bei uns musste ich zur "sonderpädagogischen beratungsstelle" und dann nahm alles seinen lauf. lrs hat sie auch und es muss wohl nur jedes jahr auf´s neu überprüft, bzw. ein antrag gestellt werden. lg
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