Mitglied inaktiv
darf ein Lehrer die Klassenarbeit des kindes behalten und sie nicht an die Eltern weiter leiten? er sagte, ich kann zukünftig im Sekretariat in die Klassenarbeiten einsehen, wenn ich sehen will wie es ausfällt. Lehrer haben doch auch pflichten. muß er die Klassenarbeit zum Vorzeigen zurück geben oder nicht?
Hallo, ich habe das halt bei Kindern so gemacht,wo es ein ewiges Hinterhergerenne nach den unterschriebenen Proben war,oder wo Proben verschwunden sind... Glg
Ja, darf er! Er muss den Erziehungsberechtigten nur die Möglichkeit geben, Kenntnis zu nehmen - und das geht auch im Sekretariat. Gruß, Speedy
... er darf! ... aber dazu gibt es doch sicher eine Vorgeschichte, oder?
des Lehrers ist es, die Arbeit den Eltern zur Ansicht zur Verfügung zu stellen. Das geht auf verschiedenen Arten. Dass es bei euch nun so ist, dass sie im Sekretariat eingesehen werden kann, hat sicherlich den Grund, das mit zur Ansicht nach Hause gegebene Arbeit nicht wieder zurück zur Schule kamen.
Bitte, bitte *bettel*: kriegen wir die Vorgeschichte nachgereicht?!
an der hauptschule, an der ich arbeite, ist das auch so. es werden aber ergebniszettel mit der note nach hause gegeben, die unterschrieben werden müssen. einsicht in die arbeit für die eltern: gerne in der schule. hat den vorteil: die arbeit ist da (amtliches dokument!) und die berichtigung kann ebenfalls im unterricht bearbeitet werden. ansonsten hätte der lehrer schlechte karten, wenn er am ende des schuljahres eine note nachweisen muss und willi hat die arbeit zuhause verschlampt. LG
(gacker) Ja, so was in der Art dachte ich mir auch.
weil jedes Jahr dieselben Arbeiten gestellt wurden. Somit wurde ein Weiterreichen verhindert.
Hallo, wir haben bis heute keinen Test der 1. Klasse gesehen. Und es wurde wohl regelmäßig getestet. Jetzt in der 2. Klasse bekommen wir die Tests zur Unterschrift nach Hause, allerdings ohne Note. Nur Punkte oder Fehler. Sonnige Grüße
danke für die antworten. es gibt keine Vorgeschichte. ich wollte nur wissen ob der Lehrer das darf, weil das sonst kein anderer Lehrer macht. er hat uns Eltern zwar informiert, dass eine Klassenarbeit ein amtliches dokument ist usw. aber letztendlich bin ich der Meinung dass es nicht der schule allein gehört sondern dem eigentlichen Kind. oder? ich denke auch dass schule verpflichtet ist, die Eltern darüber zu informieren wie die Zensuren sind. oder sind sie dazu nicht verpflichtet?
"ich denke auch dass schule verpflichtet ist, die Eltern darüber zu informieren wie die Zensuren sind. oder sind sie dazu nicht verpflichtet?" kommt der Lehrer doch nach.
Bei meiner Tochter erfahren nicht mal die Schüler selbst, wie sie abgeschnitten haben, erst beim Elterngespräch darf man mal einen Blick drauf werfen. Sie ist jetzt in der zweiten Klasse, ob es nächstes Jahr noch so läuft, weiß ich nicht.
Der Lehrer hat Mitteilungspflicht, die Schüler müssen über ihre Leistungen informiert werden, es sei denn die Schule hat in ihren Statuten stehen dass nur die Eltern halbjährlich unterrichtet werden, um die SuS so vom Notenstress fernzuhalten Meine SuS(allerdings SekII) würden Amok laufen, wenn ich die Quartalsnoten nicht rausrücken würde.... gasti
Nun, bei uns gibt es ohnehin keine Noten. Im Moment habe ich noch kein Problem damit, dass ich das Ergebnis erst später erfahre. Aber wenn die Arbeiten in der dritten Klasse umfangreicher und anspruchsvoller werden, möchte ich es schon wissen. Ich weiß zwar, dass meine Tochter den Stoff beherrscht, aber nicht wie sie mit der Situation "Klassenarbeit" umgeht.
also bei uns gibt es in den ersten zwei Klassen gar keine noten. erst ab der dritten klasse. bis dahin schreibt der Lehrer nur eine beurteilung
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