Mitglied inaktiv
Hallo, wir wohnen auf einem kleinen Dorf und die Kinder fahren mit dem Bus zur Schule. Heute morgen kam der Bus wohl schon zu spät hier an, und um Zeit zu sparen hat der Busfahrer die Kinder eine Haltestelle früher aussteigen lassen. So hat er sich den Weg zur Schule und zurück gespart, da er sonst zu spät im nächsten Ort wäre. Ist so etwas erlaubt ? Es sind Kinder von der 1. bis zur 10. Klasse drin, aber die Großen passen nicht auf, ob die Grundschüler auch gut ankommen. Ich war doch etwas verärgert. Jetzt hat der Busfahrer viell. seine verlorene Zeit reingeholt, aber dafür kamen die Kinder zu spät. (Bus fuhr zu spät hier los und dann noch die Zeit, die sie gebraucht haben, um in die Schule zu laufen.
ist es ein reiner Schulbus??? Dann darf er es soweit ich weis nicht. Bei meinem Großen ist vor kurzem die Frontscheibe zerbrochen, er musste anhalten, hat aber die Kinder nicht rausgelassen, erst nach langem bequatschen und anruf eines Mitschülers bei der Mutter hat er sie rausgelassen. Gruß Birgit
d
Hallo, nein, das ist nicht erlaubt. Die GUV (gemeindeunfallversicherung) hat da massiv etwas dagegen. Der Weg zu Schule und von der Schule zurück ist ja über die versichert, und genau wie auf dem Weg zur Arbeit muß der direkte sicherste Weg genommen werden. Ein Busfahrer kann sehr massiv Probleme bekommen wenn einem der Kinder auf dem längeren Fußweg etwas passiert. Ein ein Linienbusfahrer darf nicht einfach Kinder früher aussteigen lassen und einzelne Haltestellen die auf dem Fahrplan stehen nicht anfahren. Wende dich an das Busunternehmen oder die Grundschule. Grüße Dhana
unsere kinder fahren auch mit dem bus in die schule. der busfahrer MUSS die kinder an die schule fahren, dort wieder abholen ... wenn was passiert ist er dran. ich würd das mit dem/der direktor/in besprechen und mit dem busunternehmen
Hi, dein erster Ansprechpartner sollte nicht das Busunternehmen (in dessen Interessen ja die "verkürzte" Fahrt war) oder die Schule sein, sondern die für die Schulverwaltung zuständige Stelle deiner Stadt bzw. Gemeinde, die sind nämlich Auftraggeber der Busfahrt. UNd genau diesen Auftrag hat der Busunternehmer nicht ordnungsgemäß ausgeführt - aber bekommt ihn bestimmt voll bezahlt. Gruß, Julie
Hallo, ich habe vor kurzen mit der Unfallkasse bezüglich Sicherheit im Kindergartenbus gesprochen. Da kamen wir auch auf das Thema, ob der Busfahrer Kinder (egal ob Kindergartenkinder oder Schüler) auch anderswo als Haltestelle einsammeln bzw. rauslassen darf. Wenn es nur ein Schulbus ist darf er das. Er muss sich aber vergewissern, dass es eine sinnvolle Stelle ist (Übersichtlichkeit etc.). Bei uns ist es aber halt eher positiv: Kinder, die weiter laufen müssen, profitieren davon. Er würde sie nie früher rauslassen. Finde ich unmöglich. Unser Busfahrer weiß genau, wo die Kinder hingehören und bringt auch schon mal ein Kindergartenkind direkt nach Hause, wenn keiner es abholt. Dafür ist er halt nicht überpünktlich....Hoffe, dass er noch lange fährt, denn eigentlich könnte er schon in Rente gehen... Liebe Grüße Susanne
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