Elternforum Die Grundschule

Brauch auch mal eure Meinung bitte

Brauch auch mal eure Meinung bitte

Christina mit Flo

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Sitz nämlich grad zwischen den Stühlen. Das Mädchen L, der Junge T. und der Junge F. L. hat ein Spielzeug mit in der Schule welches sie vom Taschnegeld gekauft hat (das hier http://www.thalia.de/shop/home/rubrikartikel/ID29042492.html?ProvID=10905481#spin-master-6015754-zoobles-mama-kind-sortiert) Sie hat es in der PAuse draussen, gibt es T. weil sie aufs WC will undT. spielt damit. F. neckt T. und T. läßt das Dings fallen, ein Arm bricht ab (Aussage mein Sohn) Gestern kam die Mama wie eine Furie (sorry) auf mich zu es stünde was im HA-Heft von der Lehrerin. Ich frag sie was es wäre und sie meint ich solle schauen. Stand nix drin ich sie gefragt sie meinte F. hat was kaputt gemacht und L. will das von ihm ersetzt haben. So weit so gut, ich sag ihr ich sprech da auf jeden Fall mit meinem Kind drüber. Als er dann kam hab ich ihn gefragt, er schilderte mir die Situation wie oben. Ich frag ihn was die Lehrerin gemacht/gesagt hat. Er sagt sie hat sich mit allen 3en unterhalten und dann bei L. was ins HA-Heft geschrieben und Spielzeug gehört nicht in die Schule. Soll ich es jetzt darauf beruhen lassen? Dass Spielzueg in der SChule nix verloren hat hat die Lehrerin zu einem EA mal ausdrücklich gesagt. Aber wenn man was kaputt gemacht hat dann ersetzt man es doch? Zumindest teilweise? Wie würdet ihr euch verhalten? Sohni meinte heut was er machen soll wenn ihn die Mama wieder anknurrt(Hat sie wohl gestern) und ich hab ihm gesagt dass er antworten soll" Ich weiß dazu nichts zu sagen wenden sie sich bitte an die Lehrerin" und ihn gebeten der Mama gegenüber freundlich zu bleiben Ratlose Grüße Christina


Nadja81

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Antwort auf Beitrag von Christina mit Flo

ihr habt doch bestimmt ne haftpflichtversicherung.... lass es über die vericherung laufen und sag der mutter sie soll bitte in zukunft darauf achten das das spielzeug zuhause bleibt.


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Christina mit Flo

Also erstens hat dein Sohn ..wenn ich verstanden habe F..es ja nicht fallen gelassen... und zweitens gehört Spielzeug def nicht in die Schule ..Punkt.. ich würde die Muter anrufen und ihr klipp und klar sagen, dass sie mein Kind in Ruhe lassen soll.


Tathogo

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Antwort auf Beitrag von Christina mit Flo

??? L ist selbst Schuld,Spielzeug gehört nicht in die Schule(wie es ja wohl auch auf dem EA erwähnt wurde )...ich würde den Teufel tun da IRGENDWAS zu unternehmen...und der Mutter würde ich höflich,aber sehr bestimmt sagen dass sie mein Kind in Ruhe lasssen soll....


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Antwort auf Beitrag von Christina mit Flo

Spielzeug gehört zwar nicht in die Schule, aber rechtlich festgeschrieben ist das nirgends. Somit handelt es sich um eine Sachbeschädigung nach § 823 BGB, die grundsätzlich zu ersetzen ist. Bis 7 Jahre ist ein Kind nicht ersatzpflichtig (§ 828), danach, wenn es "die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat." Wer von den zwei Jungs mehr Schuld hat? Keine Ahnung - kommt drauf an, ob ihm Fahrlässigkeit bei der "Neckerei" angelastet werden kann. Ich würde mal mit meiner Haftpflichtversicherung telefonieren, den Fall schildern und um Rat bitten.


yl2

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Antwort auf Beitrag von Christina mit Flo

hm, ganz ehrlich?! ich finde schon, dass die kinder, die dieses spielzeug letztendlich kaputt gemacht haben, egal wie wo was...es zumindestens zum teil erstatten könnten! jetzt einfach zu sagen, spielzeug hat in der schule nichts zu suchen, ist zwar grundsätzlich sicherlich richtig, ABER das heißt ja nicht, dass das andere kind jetzt selbst schuld hat! das machst du dir etwas leicht meiner meinung nach! wie wär´s, wenn die kinder sich zu dritt mal austauschen und dann eine lösung suchen?! dass die mutter das kind F. -wer auch immer das sein mag- angesprochen hat, wenn es nicht IHR kind war, find ich nicht okay, sowas find ich immer schwierig, wenn man als erwachsener sich sozusagen "ein kind greift"...


SiJoJoFrAl

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Antwort auf Beitrag von Christina mit Flo

und damit waere fuer mich der Kaes gegessen. Jedes Kind zahlt 3,33, denn jedes Kind war daran beteiligt, dass es zerbrach und gut ists.


yl2

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Antwort auf Beitrag von SiJoJoFrAl

jup, so in die richtung dachte ich auch! wegen 10 euronen die haftpflicht anrufen?! find ich bisschen lächerlich...


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Antwort auf Beitrag von yl2

ich hab den Link nicht eingegeben, was es genau für ein Spielzeug ist. Bei 10 Euro würd ich auch nicht rummachen. Gib der Mutter ein Drittel oder die Hälfte unter dem Hinweis, dass das andere Kind ja Mitschuld hat / fallengelassen hat und das besitzende Kind auch, weil Spielzeug nicht in die Schule gehört.


Celine2

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Antwort auf Beitrag von like

Der "Necker" soll 5 Euro zahlen, das Kind, dass das Ding mitgebracht hat, bekommt 5 Euro "Teilschuld" und der andere, der es fallen gelassen hat, soll, wenn er gar nichts dafür kann, nichts zahlen. Wenn er beteiligt war, dann soll er sich eben mit dem Necker die 5 Euro teilen. "Zwergerlaufstand" LG, Cel


Annas Truppe

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Antwort auf Beitrag von Christina mit Flo

Hallo, der rechtlich aufgemachte Kommentar wirkt mit Nennung vom Paragraphen zwar wissend, stimmt aber so nicht wirklich : Von der Schilderung ausgehend, dass das Kind das Spielzeug aus Gefälligkeit genommen hat und es während dieser gefälligen Aufbewahrung beschädigt wurde, hat jedenfalls dieses Kind überhaupt nichts zu ersetzen. Das würde unter Erwachsenen auch nicht anders gelten ! Entsprechende Beispielsfälle stellt ihr euch bitte selbst vor. Wichtiger Hinweis : Gerade wenn man etwas aus Gefälligkeit macht, gelten viel niedrigere Maßstäbe. (Klassisches Beispiel dafür ist das Einwinken in eine Parklücke : Das macht der nette ältere Herr gerne, aber wenn er die Abstände falsch anzeigt, muss er für einen evt. Schaden nicht einstehen. Er hat's ja nur aus Gefälligkeit getan. Wer das anders und abgesichert haben möchte, muss sich einen professionellen Parklückeneinweiser besorgen bzw. hier einen Spielzeughalter engagieren ;-) Insgesamt bin ich übrigens immer wieder überrascht, welch' strengen Maßstab manche Leute bei Beteiligung von Kindern anlegen : Da sollen Kinder bzw. Eltern ohne Prüfung eines Verschuldens immer und unbegrenzt für jeden noch so entlegenen Schaden einstehen. So geht unsere Rechtsordnug aber nicht - aus gutem Grund. Und übrigens : Evt. Versicherungen sind auch nicht dafür gedacht, einen Schaden zu begleichen, für den doch eigentlich niemand einzustehen hat. Versucht/macht man es dennoch, ist es eine veritable Straftat. Gruß Anna