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Beurlauben 4. Klasse Bayern (LANG!)

Beurlauben 4. Klasse Bayern (LANG!)

tigerin1174

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Hab mal eine Frage an Euch: Meine Schwiegermutter, die aus USA kommt, kommt uns dieses Jahr mal wieder besuchen. Wir sehen sie ca alle 2 Jahre. Dieses Jahr kommt sie Ende April/Anfang Mai fuer 10 Tage, mehr kann sie sich nicht leisten. Sie wir jetzt im März 70 Jahre alt und arbeitet immer noch ca 30 Stunden/Woche im Krankenhaus als Dialyse-Schwester. Nun hat sie uns allen (2 Kinder, 1XKinderkrippe, 1X 4. Klasse, Mann und mir) Karten für ein Konzert in London geschenkt, sich selbst natürlich auch und eine Wohnung in London vom 3. Mai bis 6 Mai gebucht. Ich habe schriftlich bei der Klassenleitung meiner grossen Tochter nachgefragt, ob sie für die Zeit beurlaubt werden kann. Habe auch angeboten, dass sie danach ein kleines Referat über London halten kann und das es doch auch eine tolle Erfahrung für sie wäre. Die Entscheidung, auf welche Schule sie im nächsten Jahr geht ist schon getroffen und sie ist schon auf der Schule angemeldet. Das Übertrittszeugnis erhält sie am 2. Mai! Jetzt haben wir einen Brief der Direktorin erhalten, das sie mein Kind nicht beurlauben können, weil laut § 36 und § 42 die Schüler nur aus religiösen Gründen. Erholungsaufenthalt und besonderen persönlichen Gründen (Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, schwere Erkrankung eines Angehörigen...) beurlaubt werden kann. Was kann ich jetzt noch machen? Ich hab schon mal um einem Termin zum Gespräch mit der Direktorin gebeten. Im Internet hab ich schonmal geschaut und ein Grund zur Beurlaubung wäre z.B. auch ein runder Geburtstag in der Familie (die einzige Oma die sie hat wird 70) aber wir wollten nicht vor den Osterferien 10 Tage bis 2 Wochen nach USA fliegen und sie für die ganze Zeit rausnehmen. Aber die 2 Tage nach dem Übertrittszeugnis werden ihr nicht gegeben? Bin dankbar für alle, die sich das hier durchgelesen haben und mir Tipps und Ratschläge geben! Mona


samirasmama

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

Auch wenn sich einige mit sicherheit aufregen werden...wuerd ich sie fuer diese zwei tage krank melden..


Astrid

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

Hallo, Du kannst versuchen, gegen den schriftlichen Bescheid der Lehrerin Widerspruch einzulegen und ggf. hierzu auch das Schulamt einzuschalten. ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass dieser Widerspruch Erfolg haben wird. Rechtlich wirst Du die Beurlaubung nicht erzwingen können, da kein Anspruch darauf besteht. Es wäre allenfalls möglich gewesen, dass die Lehrerin einen gewissen Ermessensspielraum nutzt, was sie aber offenbar nicht tun möchte, um auf Nummer sicher zu gehen. Sicherer wäre es gewesen, das Kind krankzumelden. Dann hätte es keine Diskussionen gegeben. Aber dazu ist es jetzt zu spät, denn die Lehrerin oder Rektorin könnte auf einem Attest bestehen, da sie ja jetzt von Euren Plänen weiß. Ehrlich gesagt, finde auch ich Euren Wunsch nach Beurlaubung grenzwertig. Ein echter Grund wäre für mich ein im Sterben liegender Opa oder Oma, eine Beerdigung etc. - aber keine Vergnügungsreise! Es wäre schwer für die Lehrerin, dies anderen Eltern zu erklären (die dann auch mit entfernt lebenden Verwandten auf Reisen gehen wollen könnten... Heute haben viele Menschen Verwandte in anderen Ländern, wir übrigens auch). Natürlich wäre so eine Reise toll - aber sage mal ehrlich: Die Oma der Kinder kann Euch ja auch direkt hier in Deutschland besuchen, London ist ja nicht die einzige Möglichkeit, die Kinder zu sehen. LG


wesermami

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Antwort auf Beitrag von Astrid

war ein teurer spaß..hat wenn ich mich recht erinnere 2500,00 DM strafe gekostet


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

du hast keinen Anspruch darauf, wie es dir die Rektorin auch schon geschrieben hat. Du kannst es versuchen wie jemand schon geschrieben hat dein Kind für die Zeit krank zu melden, aber auch da hab ich meine Zweifel daß das funktioniert, da die Lehrerin ja weiß was ihr vorhabt und mit Sicherheit ein ärztliches Attest verlangen kann.... Und es wäre nicht das Erste Mal wo ein fehlender Schüler von der Polizei am Flughafen erwartet wurde und die Eltern ein dickes Bußgeld zahlen mußten.... Und die tolle Erfahrung die dein Kind in Lonon macht kann sie auch zwei Tage später machen... Fliegt doch nach am Freitag Nachmittag... so würde ich das machen und ist auch die fairste entscheidung den Anderen gegenüber.... Und auch bei dem Geburtstag der Oma dürfte sie keine 2 wochen in der USA bleiben, sondern nur für den Geburtstag...Diese "Freien Tage" sind doch zeitlich begrenzt ( ich glaube maximal 4 Tage)


montpelle

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

Die Rektorin hätte deine Tochter sicher nicht für einen Zeitraum von 14 Tagen für eine Reise in die USA beurlaubt, auch nicht, wenn es sich um einen runden Geburtstag handelt. Warum hat die Oma die Reise nach London nicht in die Osterferien gelegt ? Es ist übrigens die Regel, dass direkt vor bzw. nach den Ferien keine Beurlaubungen genehmigt werden. Du hast gefragt und eine Antwort bekommen. Auch wenn dir diese nicht passt .... so ist es.


Grundlagentrottel

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

" weil laut § 36 und § 42 die Schüler nur aus religiösen Gründen. " Wie blöd ist unser Staat eigentlich... Aber naja, dann hätte ich eben an deiner Stelle vom 3. - 6. Mai ein religiöses Hochfest. Und wenn es der Namenstag des fliegenden Spaghettimonsters mit Pflichtanwesenheit bei der 3-tägigen Nudelsiebzeremonie wäre. Das würde ich durchfechten.

Bild zu

wickiemama

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Antwort auf Beitrag von Grundlagentrottel

mit religiösen Gründen ist z.B. eine Konformation gemeint. Oder hier haben z.B die Kinder einen Tag nach ihrer Erstkommunion schulfrei. Ebenso haben die türkischen Kinder am Zuckerfest (heißt das so) die Möglichkeit einen Tag frei zu bekommen. Aber es handelt sich hier immer nur um einen Tag!!! Und nicht um 3 bzw gleich 14 ... Wie gesagt es gibt da klare Regeln (und auch wenn ich jetzt von einigen gesteinigt werde) finde ich das gut so. Es ist einfach kein zwingender Grund mitten unter der Wochen nach London zu fliegen. Das kann man eben auch um 2 Tage verschieben und nachkommen oder man legt es von vornherein in die Ferien.... Wenn Du keine Urlaub bekommen würdest würdest du doch auch nicht einfach fahren... oder macht man dann acuh blau???


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Grundlagentrottel

hm - andersrum hätte Oma das doch aber auch mal mit der Familie absprechen können, oder? Ich meine, ich buch doch nicht einfach mal im Ausland ein Häuschen und ein Konzert, ohne zu wissen, ob die Kids oder gar die Eltern da überhaupt können?! Wurde das vorher nicht geklärt?


Makri

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

In D gibt es nun mal eine Schulpflicht, wo man nicht einfach mal Urlaub nehmen kann. Fliegt doch freitags mittags nach der Schule am 04. Mai, dann hast du kein Problem.


berita

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

Ich sehe relativ schwarz für euer Ansinnen. Krankmelden wird unter den Umständen kaum funktionieren und ob du die Direktorin noch umstimmen kannst, ist fraglich. Eventuell kannst du jemanden finden, der in den drei Tagen nach deiner Großen schaut, so dass zumindest der Rest der Familie teilnehmen kann. Ist natürlich schade, aber die Aktion war auch nicht so gut durchdacht zeitlich.


Henni

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Antwort auf Beitrag von berita

Man fragt doch VORHER ob jemand Zeit hat bevor ich da was buche! Und natürlich bekommt man wegen so pillepalle NICHT frei, weder als Schüler noch als Lehrer noch sonst wer, der eben NICHT flexibel Urlaubstage nehmen kann! Besondere Anlässe sind das jedenfall nciht! Und man bekommt EINEN TAg frei für einen runden Geburtstag, nciht 10 !!! Es gibt wirklich 12 Wochen Ferein, da muss ja was machbar sein, auch für Schüler, oder? Jedenfalls bekomme ICH als Lehrerin den Spruch auch immer zu hören.... Krankmachen und das Kind adarf dann nix aus London erzählen? Tolles Vorbild.... was das ganze mit Übertrittszeugnissen zu tun hat weiß ich auch nciht, ich weiß nur dass wir Schulpflicht haben und davon bei BESONDERN gründen mla abgewichen werden kann,,,nciht bei musical mit Oma.... religiöse Gründe zu erfinden ist mehr als peinlich! Es geht da natürlich um GRO?E Familienfeste wie Konfirmation etc...


Niobe

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

Hallo Tigerin, wir haben unseren Sohn letztes Jahr im September für 2 Tage beurlauben lassen. Grund: ein bergbauhistorischer Workshop, also keineswegs religiös sondern ein kulturelles Ereignis. Uns wurde gesagt, dass die Klassenlehrerin bis zu 3 Tagen beurlauben könnte, darüber hinaus muss die Schulleitung entscheiden. Wir sind hier allerdings in NRW.


KikiHSV

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

Hallo, Also auf der Schule meiner Söhne ist Beurlauben eher die Regel als die Ausnahme. Beispiele : Aus der Klasse meines Kleinen (3.Klasse) fehlt gerade ein Schüler (eher unteres Lernniveau) DREI (!!!!) Wochen, weil er in Schweden ist. Eltern sind Schweden und sind immer mal länger da... Vor den Sommerferien fehlen aus der Klasse meines Großen (4.Klasse) 6 Kinder, die bis zu 1 Woche früher in den Urlaub fahren. (Meine fehlen übrigens auch den letzten Schultag ), weil es einfach deutlich günstiger ist. Das wird genemigt, wenn auch mit Augenrollen. Also 2 Tage wäre hier eher eine Lachnummer. Aber wie gesagt, bei uns ist es eher die Regel. Finde ich übrigens NICHT gut. Wir "nutzen" es dieses Jahr das erste Mal, haben es erst abgesprochen und dann gebucht... Manche Kinder fehlen regelmäßig (werden befreit), weil sie in Freizeitparks fahren oder die Oma besuchen etc. Ist total eingerissen... Übrigens kleine Schule in Schleswig - Holstein. Hier ist es glaube ich sogar festgeschrieben, dass man sich pro Schuljahr 3 Tage extra Urlaub nehmen darf... Lieben Gruß Kiki


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von KikiHSV

ich habe es gerade in einem anderen, älteren, Beitrag einer userin hier gelesen - besteht vielleicht die Möglichkeit, Deine Tochter in einer Gastschule unterzubringen in London?! Vielleicht wäre das eine Alternative, auch für die Lehrerin und Deine Tochter hätte danach ne Menge zu erzählen...


waschbaer

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Wir haben 2 Tage beurlaubung bekommen wegen Umzug ca 200 km ivon alten Wohnort entfernt . ( in Bayern) Hat die Klassenlehrein entschieden und in der Realschule haben die Sekräterinnen das Gleich als fehlend eingetragen . Einmmal vor den Ferien einen Tag frei Bekommen wegen 801 geburtstag der Oma in 600km entfernung- auch die Klassenleitung entschieden


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von waschbaer

na wenn die Oma 801 Jahre alt wird wer kann da schon nein sagen aber das war ja nur ein Tag und ein Umzug ist auch etwas anderes als ein Musicalbesuch... Ich würde mich da wniger über die schule als über die Oma aufregen, die das nicht vorher abgesprochen hat.


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

Liebe Tigerin, das ist verständlicherweise nun ärgerlich, aber ich befürchte, Du kannst nichts an der Entscheidung ändern. Selbst wenn Ihr die Schwiegermutter selten seht, dann hätte sie sich bei dieser Überraschung aber auch nach den Ferienzeiten erkundigen können. Manche Länder handhaben das sehr, sehr streng! Ich persönlich würde mich nicht trauen, mein Kind an den beiden Tagen krank zu melden und nach London zu fliegen. Das ist dann ganz offensichtlich! Selbst, wenn Du einen Arzt findest, der Dein Kind krank schreibt (gibt es bestimmt, wie will der Arzt beweisen, dass das Kind schummelt), fände ich das sehr grenzwertig! Das würde sich die Direktorin sicherlich nicht bieten lassen! Also mir wäre die Angelegenheit zu heikel. Entweder Schwiegermutter verschiebt die Überraschung, oder aber sie kann mit ihrem Sohn dorthin fliegen! Ich würde mit dem Kind nicht von der Schule fern bleiben, wenn die Direktorin keinerlei Einsicht beim Gespräch zeigen wird!


kanja

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

Hallo, ich verstehe auch nicht, warum die Oma nicht vorher gefragt hat, wann das einzige schulpflichtige Kind denn kann. Wenn jetzt noch mehr Kinder beteiligt wären, die unterschiedlich Ferien haben, könnte man es ja noch verstehen. Aber so? Die Oma kann ihren Urlaub doch bestimmt so legen, dass er mit euren Ferien übereinstimmt. Ich verstehe die Rektorin, denn wenn sie euch das jetzt erlaubt, kommt nächste Woche die nächste Familie, die einen "ähnlich dringenden" Fall hat und dann natürlich ebenfalls die Beurlaubung möchte. Gleiches Recht für alle, und Ihr kanntet das Recht ja vorher. lg Anja


tigerin1174

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Sache ist halt leider die, das SchwieMu von USA gewohnt ist, das man das Kind mal fuer ein paar Tage (bzw Wochen) mit den Hausaufgaben aus der Schule nehmen kann! Und sie kann leider nicht anders Urlaub nehmen, da waehrend der Zeit wo Ferien sind, auch ihre Kolleginnen mit schulpflichtigen Kinder bevorzugt werden, auch wenn die Ferien in USA anders sind als in Bayern. Natuerlich will ich mein Kind jetzt nicht "krankschreiben lassen" was wuerde ich ihr denn da beibringen?!?! Ich versuche erstmal weiterhin, noch mal persoenlich mit der Direktorin zu sprechen, wenn ich da keinerlei Entgegenkommen sehen, werde ich micht evtl auch ans zustaendige Schulamt wenden. Wegen 1 Tag in eine englische Schule gehen, weis ich nicht ob dies was bringen wuerde. werde es aber auch mal vorschlagen! Wir wollten halt ,da der Flugpreis fuer 2 Kinder und 3 Erwachsene sehr hoch ist, mit unserem Auto fahren, und dies dann in London parken. Und nachdem es knapp 11 Stunden Fahrt sind, waere es einfacher mitten in der Nacht, bzw sehr frueh morgens loszufahren, dann koennen die Kinder noch schlafen, und auch die 70 jaehrige SchwieMu, die evtl jetzt das letzte Mal fliegen kann, kann sich ausruhen! Wir koennen und leider keinen verlaengerten Urlaub in USA leisten, da mein Mann nur fuer die Stunden bezahlt wird die er arbeitet und keinen Urlaub bekommt (pro 2 Wochen arbeit bekommt er 4 Stunden "Urlaub" das muss erst mal zusammengespart werden! Wenn wir jetzt zum 70. der SchwieMu/Omi nach USA fliegen wuerden, geht das sicherlich nicht in 2 Tagen, so lange sind wir ja schon im Flugzeug unterwegs! Was es mit dem Uebertrittszeugnis zu tun hat? Es werden wohl keine Schulaufgaben gleich danach geschrieben, die sie verpassen koennte, Hausaufgaben, wenn sie ihr mitgegeben werden, wuerden wir natuerlich machen, und Hefteintraege werden nachgemacht, ist ja ueberhaupt kein Ding! Ich dachte eigentlich das bei 2 Tagen auch einfach die Klassenlehrerin das Kind beurlauben kann, dachte auch (dumm von mir, klar) das sie das wohl machen koennte! Nachdem wir nicht in einer Religionsgemeinschaft sind, fallen fuer uns die religioesen Gruende wohl weg... Frag mich was "Auslandaufenthalt" wohl bedeuten soll, hab das mal recherchiert, und da stand dann das einer der Gruende Auslandsaufenthalt oder Sprachschule war! Naja, wie dem auch sein, danke fuer eure Kommentare, hier wird wenigstens nicht um den heissen Brei geredet! Bin halt immer noch der Meinung Ehrlich waehrt am laengsten!


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

und wenn die Oma ihren 70. Geburtstag in London "nachfeiert" ? Klar, wenn die direktorin nicht will, dann will sie nicht. Wenn sie allerdings ein Paragraphenscheißer ist und in den Schulregeln keine möglichkeit gefunden hat, dann würde so ein runder geburtstag es möglich machen:) da ist eine beurlaubung nämlich erlaubt! Lg reni


tigerin1174

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Reni, genau das hab ich mir auch noch gedacht! Hoffe ich kann an die Rektorin appelieren!


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

mit Auslandsaufenthalten sind z.B Schüleraustausch oder ein Schuljahr im Ausland gemeint...


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

Liebe Tigerin, was ich nicht ganz verstehe: die Oma bucht diese Überraschungsreise, ohne vorher mit Euch gesprochen zu haben? Dein Mann muss sich doch jetzt auch noch Urlaub holen, vielleicht bekommt er den gar nicht genehmigt!? So eine Überraschung wäre bei uns absolut nicht willkommen: Mann ist selbständig, ich bin auch berufstätig, ein Großer auf dem Gymnasium..... da MUSS man sich vorher abstimmen finde ich. USA und Europa können da doch nicht verglichen werden. Und auch, wenn es kleinkariert von der Direktorin "rüber kommt": sagt sie zu Euch ja, kommt bald die nächste Familie. So etwas spricht sich ja auch herum, und da kann ich die Schule schon verstehen, wenn sie dies rigoros nicht genehmigen. Bitte melde Dich doch noch einmal, wenn Du das Gespräch mit der Direktorin hattest! Glück wünsche ich Euch, aber ich befürchte, dass sie ihre Meinung nicht ändern wird.


montpelle

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

"Sache ist halt leider die, das SchwieMu von USA gewohnt ist, das man das Kind mal fuer ein paar Tage (bzw Wochen) mit den Hausaufgaben aus der Schule nehmen kann!" Andere Länder andere Sitten ..... das wird auch wohl deine Schwiegermutter wisen.


MM

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

... - also ein "Paragraphenscheisser"... (gutes Wort ;-))


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

Ich müsste dann mein Kind dazu anhalten, die Lehrerin anzulügen. DENN: Kommt mein Kind von einer tollen Reise nach London, dann will es darüber erzählen. Dann bekommt die Lehrerin das ohne Zweifel mit. Und (allerspätestens) dann gibts richtig Ärger... Alle andren Gründe wurden genannt - man hätte das besser planen können. Gruß, M


MM

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Antwort auf Beitrag von tigerin1174

... das kann man so etwas i.d.R. immer in Absprache mit Lehrerin und/oder Schulleitung regeln. Wenn das Kind im Stoff gut mitkommt, nicht zu oft fehlt bzw. die Möglichkeit der Beurlaubung nicht offensichtlich missbraucht wird, kann man immer eine Regelung finden. Das finde ich auch richtig so! Gerade wenn in eurem Fall dann ein kleines Referat über London gehalten wird, profitiert doch die ganze Klasse davon! Ich verstehe nicht so ganz, wo das Problem liegt??? Aber ich habe den Eindruck, dass dies in Deutschland viel bürokratischer und dogmatischer gehandhabt wird als hier in Tschechien. Ach ja, warum sind "religiöse Gründe" angeblich wichtiger als die bei euch vorliegenden??? Finde ich sehr befremdlich... :-/ Ich würde wohl an deiner Stelle nochmal versuchen, mit der Schulleiterin zu sprechen. "Persönliche Gründe" sind doch auch Auslegungssache und auch in eurem Fall könnte man sie m.E. durchaus finden und begründen. Sonst fällt mit jetzt leider auch nichts ein...