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betr. sachkunde - thema sexualität (BL sachsen)

betr. sachkunde - thema sexualität (BL sachsen)

sechsfachmama

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bei uns kommt das thema in sachkunde kurz in der 2. klasse und richtig ausführlich in der 4. klasse. 4 meiner kinder sind jetzt durch die gs (das 4. in der 4. klasse gerade) und ich unterhielt mich kürzlich mit anderen müttern über das thema und sie sagten ganz entsetzt: wie jetzt, hat es da vorher keinen elternabend gegeben? die schule ist verpflichtet, zu diesem thema die eltern genau zu informieren. welches material genau verwendet wird, wie es behandelt wird usw. und dann kann man als eltern entscheiden, ob mein kind vielleicht (zeitweise) diesen unterricht nicht mitmacht. davon hatte ich noch nie etwas gehört (bin seit vielen jahren schulelternsprecher) und habe mich gleich kundig gemacht beim bildungsministerium. lt. § 36 (bildungsgesetz? oder so ählich) ist die schule verpflichtet, die eltern genau über ziel, inhalt und form der vermittlung dieses stoffes zu unterrichten. heute sprach ich die lehrer darauf an und sie sagten, dass das ja im ersten elternabend der klasse mit erwähnt wird, dass es drankommt, dass das material ja im lehrbuch vorhanden ist und man dort nachschauen könne und dass ergänzend nur ein niedlicher film (wohl so ähnlich wie papa, mama und ich) gezeigt würde und dass diese infos doch völlig ausreichend seien. es kommen aber div. arbeitsblätter zusätzlich in die hefter, die wir noch nie gesehen haben. ein anwesender gast meinte: wo kommen wir denn da hin, wenn die eltern hier auch noch was zu sagen hätten, ob material verwendet wird oder nicht und ob kinder dahingehen dürfen oder nicht. eine lehrerin wandte ein, dass es in klassen mit ausländischen mitbürgern schon öfter bei ihr vorgekommen ist, dass die kinder nicht an diesen stunden teilnehmen durften. (in unserer schule sind keine, sie arbeitet noch an anderen schulen) mir geht es nicht drum, alles "kontrollieren" zu wollen - aber das gesetz ist hier eindeutig. die lehrer sind der meinung, mit der erwähnung beim elternabend sei ihrer informationspflicht genüge geleistet. für mich heißt: ziel, inhalt und form der übermittlung aber viel mehr. dass genau der inhalt der stunden vorgestellt wird - welches material GENAU verwendet wird, der film gezeigt wird, die arbeitsblätter die genommen werden usw. eigentlich kein "programmpunkt" für den ersten elternabend, sondern ausreichend stoff für einen elternabend bevor das thema "mensch" behandelt wird. und nur zu sagen: da müssen die eltern eben mal in die lehrbücher gucken ... hm, unsere kinder haben die bücher fast immer in der schule, da kommt im alltagswahnsinn fast keiner drauf und sagt: bring mal dein buch mit, ich muss mal alles checken. meine tochter und auch ihre freundin kamen einen tag völlig aufgelöst nach hause, denn die dame (keine lehrerin aus der schule, da kommt eine vom landratsamt) hätte wohl gesagt, wenn man die erste regel bekommt, dann blutet das ganz schlimm und dolle ... und sie waren völlig überdreht - was mach ich dann, wenn ich unterwegs bin, wie soll ich das denn mitkriegen usw.usw. es hat stunden gedauert, bis sie meine erklärung im kopf begriffen hatte - dass es mit sicherheit nicht so sein wird, wie diese dame erzählt hat. sondern "minimal" anfängt und man genug zeit hat, vorsorge zu treffen. (nur ein beispiel) ich bin nicht gegen diesen unterricht - falls das so rüberkommen sollte - meine kinder bekommen alle fragen beantwortet, schauen sich entsprechende bücher an, seit sie diese bücher sinngemäß erfassen können usw. aber es wurde z. b. auch nie im elternabend gesagt, dass es die entscheidung der eltern ist, ob ihr kind an dem unterricht teilnimmt oder nicht. heute hieß es zu diesem punkt: naja, bei uns gibts ja keine ausländischen familien, wo das in frage käme (aus religiösen gründen vermute ich mal). so pauschal kann man das doch aber nicht abtun. wenn eltern dieses recht haben, dann sollten sie es auch gesagt bekommen. die entscheidung liegt bei ihnen. aber sie gar nicht darüber zu informieren und vorauszusetzen: das betrifft an unserer schule ja eh keinen? die lehrer sind - trotz meines hinweises auf den paragraphen - weiterhin der meinung, die kurze erwähnung in dem elternabend genügt. ok, den film wollen sie in den nächsten betreffenden klassen zeigen. wie ist das bei euch im allg.?


berita

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hmm, die Frage ist, ob diese Informationen eine Bring- oder eine Holschuld sind? Vielleicht reicht es gesetzlich gesehen aus, dass die Schule Auskunft über den Sexualkundeunterricht gibt, wenn man danach fragt. DASS das Thema irgendwann dran ist, weiß man ja normalerweise (und wurde auf eurem EA erwähnt), und wenn jemand damit z.B. aus religiösen Gründen ein Problem hat, dann wird er sich schon selbst nach Details erkundigen. Ansonsten geht die Schule wahrscheinlich davon aus, dass die deutschen Otto-Normal-Schulkind-Eltern damit einverstanden sind, dass ihre Kinder aufgeklärt werden. Ich würde erstmal bei anderen Eltern rumfragen, wie sie die Sache sehen, ob sie überhaupt zusätzliche Infos wünschen oder nicht, ansonsten bleibt das ganze ein Sturm im Wasserglas. Mich würde eher die unsensible Art der einen Lehrerin stören, Angstmachen ist bei dem Thema wirklich nicht angebracht, das würde ich vielleicht mal ansprechen, wenn es sich häuft.


wickiemama

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naja... bei allen anderen Themen gibt es ja auch keinen Extra Elternabend... seh ich jetzt nicht so eng... Bei uns gibt es einen, allerdings von Donum Vitae, die führen auch den Aufklärungsunterricht durch (2 Projekttage).... In der ersten Klasse war schon mal ansatzweise Aufklärung in HSU. Davor gab es einen Infozettel der Lehrerin... Eigentlich hab ich mich eher über diesen Zettel gewundert, weil wie schone erwähnt, beim Thema Wiese z.B. gab es auch keine Extra Infozettel....


simnik

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also hier ( auch Sachsen ) wurde das beim Elternabend mit erwähnt, genau so wie die Fahrradprüfung. Ich setze Aufklärungsunterricht da auch auf diese Stufe. Das, was sie dort lernen, kennt mein Sohn schon von uns. Und das Mädchen bei der Regel bluten , sollte deine Tochter auch schon wissen. Das es bei der einen mehr und bei der anderen weniger ist, weis mein Sohn auch schon. Das hat auch nichts mit Angst machen zu tun. Das ist halt so. Simnik


Huhn

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Auch Sachsen, es wurde nicht mal beim Elternabend erwähnt. Tochter kam heim und meinte: "Wir behandeln jetzt den Menschen, das ist ganzschön peinlich." Unsere Tochter ist aufgeklärt. Aber zur Vorbereitung hat unsere Tochter (von ihrer großen Schwester) diese Aufklärungsheftchen der BZgA angeschaut. Die kann man kostenlos anfordern. Weitere Fragen wurden von mir im Voraus beantwortet. Und schon war nichts mehr peinlich. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn da auch Kinder (die einer anderen Religion angehören) in der Klasse sitzen.


liha

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Ich verstehe einfach nicht, warum um das Thema so ein Tamtam gemacht wird. Für mich ist es total natürlich und es ist genau so ein Thema im Lehrplan wie jedes andere auch. Und ich versuche auch meinen Kindrn zu vermitteln, dass Sexualität etwas total normales ist. Es interessiert mich nicht mehr oder nicht weniger, welches Material sie dafür benutzen, als wenn sie über die Zellteilung einer Amöbe sprechen. Wozu soll es da einen Elternabend geben? Also mein Mann und ich, wir sind aufgeklärt. ;-)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hier in Bayern ist auch ein Elternabend vorgeschrieben, und der wird an unserer Schule penibel durchgeführt. Ich habe ÜBERHAUPT nichts gegen Sexualkunde. Meine Kinder lernen da nichts, was sie nicht schon wissen. Aber ich bin schon der Ansicht, daß diese Vorschriften für viele Eltern einen Sinn machen und einzuhalten sind. Und daß die Schule nicht zu entscheiden hat, ob die Eltern das brauchen oder nicht. Gruß, Elisabeth.


alphafrau1

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Wir hatten diesen Elternabend vor kurzem (Tochter ist 3.Klasse). Da wurde uns der Film gezeigt und wir mussten unterschreiben, ob wir unsere Kinder diesen Film gucken lassen oder eben nicht. Denke schon, dass das okay ist, denn jeder hat doch eine andere Einstellung. Bei uns durfte übrigens jedes Kind den Film sehen ;-) VG pali


Henriette

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Ich verstehe ehrlich gesagt deine Besorgnis nicht, die implizit aus deinem Posting heraus gelesen werden kann. Wenn Sexualkunde Teil des Lehrplans in Klasse 2 und 4 ist, dann kann man doch davon ausgehen, dass dieses Thema altersgerecht vermittelt wird. Abgesehen davon sollte der Umgang mit Sexualität etc. ohnehin so unbeschwert und frei von Gehemmtheit seitens der Erwachsenen wie möglich sein, so dass ich es sehr begrüße, wenn es in der GS thematisiert wird. Ich unterstelle mal, dass es einige Kinder gibt, die im 2. Schuljahr zum ersten Mal bewusst mit dem Thema konfrontiert werden und einen unbeschwerten Zugang erfahren. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir von der KL meines Sohnes explizit auf das Thema und schon gar nicht auf verwendete U-Materialien hingewiesen worden sind. Wenn es in eurem Schulgesetz so festgeschrieben ist und die KL beim Elternabend doch darüber informiert hat, wo ist dann das Problem? Henriette


chartinael

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... diese ausufernden diskussionen mit merkwürdigen miteltern kann ich mir sparen. Den Elterabend würde ich wohl verpassen müssen. Wenn mir Material auffällt, welches ich für nicht akkurat halte, würde ich den Lehrer direkt ansprechen.


claudiH

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bei uns gab es einen info-abend, aber ob der pflicht war, keine ahnung. jedenfalls war das unsäglich, wei sich manche eltern anstellen. v.a. als der umgang mit den entsprechenden schimpfwörtern aus diesem bereich vorgestellt wurde. da taten mir dann eher die lehrerinnen leid. aber wenn´s so sein muß. befreien kann man sich bei uns übrigens nicht. da müssen alle mit, egal welcher glauben. da aber jahrgangsübergreifend, hatten dann auch letztes jahr die entsprechenden 3. klässler sexualkundeunterricht. aber die erfahrungen damit sind wohl ok.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

§ 36 Familien- und Sexualerziehung (1) Unbeschadet des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern gehört Familien- und Sexualerziehung zur Aufgabe der Schule. Sie wird fächerübergreifend erteilt. Ziel der Familien- und Sexualerziehung ist es, die Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen und auf das Leben in Partnerschaft und Familie vorzubereiten. Die Sexualerziehung soll für die unterschiedlichen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein. Dabei ist insbesondere die Bedeutung von Ehe und Familie für Staat und Gesellschaft zu vermitteln. Die Familien- und Sexualerziehung soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre in Ehe und Familie sowie in persönlichen Beziehungen entwickeln und fördern. Eine Zusammenarbeit mit Angeboten der Familienbildung und Erziehung ist im Rahmen des Unterrichts oder von Ganztagsangeboten anzustreben. (2) Ziel, Inhalt und Form der Familien- und Sexualerziehung sind den Eltern rechtzeitig mitzuteilen und mit ihnen zu besprechen. Besonders Absatz 2: MIT IHNEN zu besprechen Das heißt für mich nicht, dass angekündigt wird, dass das Thema dran ist, sondern das ein Gedankenaustausch dazu stattfindet.


timniklas

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Das scheint doch eher ein Artikel aus dem Grundgesetz zu sein und hat mit speziell BL Sachsen und Thema in Kl. 4 GS nicht wirklich zu tun. Ich versteh ehrlich gesagt nicht was du bezweckst. In der GS meines Sohnes wurde das kurz abgehandelt und fertig. Wenn dir das Thema peinlich ist, ich hab ein Buch dazu gekauft "Wo kommen eigentlich die Babys her" sehr nett und viel ausführlicher als es jemals im Unterricht behandelt wurde. Ich wohne im BL Sachsen und hätte mich genervt gefühlt, wenns dafür nun auch noch mal eine extra EV gegeben hätte hats aber nicht, warum auch?


LuAnJo

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Hallo, da ich Bio-Lehrerin (zwar Gymnasium) in Sachsen bin mal meine Anmerkung: im Referendariat im Schulrecht wurde uns gelehrt- das §36 für uns heißt, die Eltern zu informieren per kleiner Info, die zu unterschreiben ist, dass dieses Thema behandelt wird und ggf. Fragen der Eltern zu beantworten (machen wir aber eigentlich immer). Eine extra Diskussion in einem EA o.ä. ist nicht notwendig.Wäre für mich mit drei 8.Klassen zur Zeit mit diesem Thema organisatorisch und zeitlich nicht umsetzbar. Zu dem der Lehrplan auch Gesetz ist und es den Eltern sicher nicht zusteht mir zu verbieten, dass wir zum Beispiel den Bau der Geschlechtsorgane behandeln. Und noch was- ich denke nicht, dass Eltern die da ein Problem haben, dass dann in einem EA vor versammelter Mannschaft äußern würden. LG


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von timniklas

also der text ist direkt aus dem sächsischen bildungsgesetz, ich habe ihn mir angefordert vom ministerium. es geht in diesem allg. um das thema sexualkunde, nicht nur um 4. klasse mir ist das thema absolut nicht peinlich (wie ich schon mehrfach schrieb), meine kinder sind schon lange aufgeklärt, wissen wie das mit der regel funktioniert, warum weshalb usw. bücher sind ausreichend vorhanden und werden immer wieder mit interesse gelesen. fragen werden beantwortet. was ich damit bezwecke. nun, ich bin schulelternsprecher und habe somit die interessen der eltern zu vertreten. und wenn in dem gesetz verankert ist, wie bei diesem sensiblen thema genau zu verfahren ist, dann ist mir unbegreiflich, warum sich da fast keiner von den lehrern dran hält. und im interesse der ausführlichen information an die eltern muss ich sagen, nur eine kurze ankündigung, dass das thema behandelt wird, genügt mir nicht und so ist dieser paragraph auch nicht zu verstehen. einfach zu sagen: naja, von den eltern an unserer schule betrifft das ja sowieso niemanden, also brauchen wir das denen auch gar nicht zu sagen, dass sie die möglichkeit hätten, sich gegen den unterricht zu entscheiden - das finde ich nicht in ordnung. auch wenn sehr wahrscheinlich keiner sein kind rausnehmen würde, muss den eltern diese möglichkeit aufgezeigt werden.


timniklas

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Ja du hast recht, entschuldigung, war tatsächlich Schulgesetz Sachsen, diese Ausführungen. Ich bleibe aber dabei, dass ich nicht verstehe, was daran nun noch ewig mit Eltern besprochen o.ä. werden soll, ganz ehrlich nicht. Ehm kann es sein das du aus einem anderen BL zugewandert bist? Ich sag jetzt mal bisschen polemisch, soviel Bohei machen Einheimische um dieses Thema nicht.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von timniklas

nee, bin schon fast immer in sachsen - als kleines kind aus brandenburg eingewandert.


glückskinder

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Wir mussten an einem Elternabend unterschreiben, dass unser Kind an dem Unterricht teilnehmen darf. Wer nicht durfte, war keiner, musste einen anderen Unterricht besuchen.