Elternforum Die Grundschule

Baden-Württemberg - weiterführende Schule - wer kennt sich aus (Zeit drängt)

Baden-Württemberg - weiterführende Schule - wer kennt sich aus (Zeit drängt)

AnnaMa

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Hallo zusammen, ich habe grad auch schon im 10-13 gepostet, aber hier auch noch mal, in der Hoffnung auf möglichst viel Input - folgendes Problem: mein Sohn hat eine Gymnasialempfehlung bekommen (die ja nicht mehr bindend ist, aber die Empfehlung gibt es ja trotzdem noch), und wir haben ihn auch an seinem Wunschgymnasium (G8) angemeldet - dort hat er aber keinen Platz bekommen (wegen zu vieler Anmeldungen). So weit, so doof, nun haben wir also eine Zuweisung zu einer anderen Schule erhalten - aber: diese ist eine Gesamtschule, man kann dort zwar Abitur machen, aber mit G9, und in der Orientierungsstufe werden alle zusammen auf Realschulniveau unterrichtet, die Zuweisung zu Gymnasial-, Real- oder Werk-Zweig erfolgt Ende der 6. Klasse durch die Schule. Also anderer Schultyp, vollkommen andere Bedingungen (z.B. ist die Gesamtschule im Gegensatz zu der anderen eine Ganztagsschule) - also nix von freier Schulwahl. Ist das überhaupt rechtens? Und was können wir jetzt machen bzw. was müssen wir machen, um zu verhindern, dass unser Sohn an eine Schule kommt, die absolut nicht das ist, was wir und er uns vorgestellt haben? Wäre toll, wenn mir jemand fundierte Informationen geben kann. Ich hoffe, ich habe es verständlich dargestellt - bin grad noch etwas fassungslos ob solcher Willkür. Viele Grüße, Anna


Henni

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Antwort auf Beitrag von AnnaMa

Du scheinst da einiges zu verwechseln, nämlich Gesamtschule und Gemeinschaftsschule!!! Richtig? Denn nur die haben Realschulniveau als GRUNDNIVEAU was aber natürlich dann für Gym Kinder erweitert wird, zB was die frendsprachen etc angeht.... und natürlich MUSS dein Kidn da nciht hin! Du hast die freie Wahl es an anderen Gymnasien oder anderen Schulen anzumelden nur MUSS euch da eben kein Gymnasium nehmen! !!! Wo bist du denn??? Und ehrlich gesagt würde ich MEIN Kind mit GYM empfehlung auch nciht unbedingt an der Gemeinschaftsschule anmelden....


MaterTrium

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Antwort auf Beitrag von Henni

Ob es rechtens ist, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Wir durften (auch Baden-Württemberg) hier bei der Anmeldung am "Wunschgymnasium" noch 2 andere Gymnasien angeben, an die das Kind dann weiterverwiesen worden wäre, hätte es nicht geklappt. Ist das bei Euch denn nicht so? Würde mich evtl. nochmal beim Schulamt schlau machen!? Das ist jetzt das Erste, was mir dazu einfällt.


Silke11

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Antwort auf Beitrag von AnnaMa

ist auf dem ablehnenden Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten? Falls ja, ggfs. mit Anwalt Widerspruch einlegen und Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Und ich kenne das auch so von einer Gesamtschule in Ba-Wü, dass erst nach der Orientierungsstufe auf die verschiedenen Zweige aufgeteilt wird.


AnnaMa

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Antwort auf Beitrag von Silke11

Hallo, es gab gar keinen ablehnenden Bescheid - es gab nur einen Brief von der Gesamtschule, dass er da zum Schuljahr 2013/14 die Orientierungsstufe besuchen wird herzlich willkommen etcpp ... Im Wunschgymnasium habe ich bereits angerufen und gleich mal nachgefragt, dort sagte mir die Sekretärin, dass es mehr Anmeldungen als Plätze gab und er halt nicht dabei ist - Gründe kennt sie auch nicht - die überzähligen Kinder würden aufgeteilt, meist nach Wohnortnähe. Die Gesamtschule ist tatsächlich wohnortnah, das Wunschgymnasium wäre aber ebenso wohnortnah gewesen. Es gibt aber noch zwei weitere Gymnasien in 5 km Umkreis. Seine beiden Freunde, die auch dort angemeldet waren, ebenfalls mit Gymnasialempfehlung, sind auch der örtlichen Gesamtschule zugewiesen, wie ich inzwischen telefonisch erfahren habe. Und morgen ist Feiertag ... Und übrigens: Es ist eine Gesamtschule, die nach der 6. Klasse in Gymnasial, Real oder Werk-Zweig eingeteilt wird. Diese Einteilung macht aber die Schule, als Eltern hat man darauf keinen Einfluss. Danke schon mal für die Resonanz, Anna


Birgit67

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Antwort auf Beitrag von AnnaMa

in Baden Württemberg ist was die weiterführende Betrifft freie Schulwahl - man kann jede wählen - die Schule muss nur nicht jeden nehmen. wenn es zwei Schulzentren in einer Stadt gibt werden die Einzugsgebiete zugeteilt - man kann durchaus aber auch das Schulzentrum wählen das nicht zum Einzugsgebiet gehört - man muss es nur erklären wieso. Es gibt die privaten Schulen die sich ihre Schüler selber aussuchen - dann die normalen städtische Schulen die immer für zugezogene noch einen Platz freihalten sollten wenn es möglich ist. In welcher Ecke von BaWü seit ihr denn??? Bei uns gehen viele in das Schulzentrum das vom Einzugsgebiet her passend ist - viele gehen aber auch an Gymnasien in anderen Orten teilweise so dass halt die Eltern unter Umständen einen Fahrdienst einrichten müssen weil es mit den öffentlichen nicht klappt rechtzeitig in der Schule zu sein. Schaut Euch doch nochmal um was in Eurer Möglichkeit liegt. Gruß Birgit


Henni

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Antwort auf Beitrag von Birgit67

sind die drei Gesamtschulen in Ba Wü..aber in all den Orten gibts doch massenhaft gymnasien?


MaterTrium

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Antwort auf Beitrag von Henni

Gesamtschule Mannheim da wird erst in der 8. Klasse in versch. Zweigen unterrichtet. Und - ich komme aus MA - man darf ann auch die vorher genannten (in meinem ersten Beitrag) zwei Alternativschulen angeben. In diese Gesamtschule möchten so viele Kinder gehen, dass mehr als die Hälfte abgelehnt werden muss. In Mannheim wohnt ihr also bestimmt nicht oder? Da wärt ihr nämlich nicht einfach so zugeteilt worden... Ich würde nochmal bei den anderen in Frage kommenden Gymnasien anrufen und die Lage schildern. Oder eben auch Schulamt etc. Ich drücke Euch ganz feste die Daumen, dass ihr etwas erreichen könnt!


AnnaMa

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Antwort auf Beitrag von Henni

Hallo Henni, ja deshalb wundere ich mich ja, dass mein Sohn einer Gesamtschule zugeteilt wird, wo es noch zahlreiche weitere Gymnasien gibt. Vlg, Anna


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von Henni

Hallo, es gibt aber nicht nur in Heidelberg, Mannheim und Freiburg Gesamtschulen. Bei uns im Nachbarort gibt es auch schon seit einigen Jahren eine Gesamtschule. Bei uns gibt es jetzt ab kommenden Schuljahr eine Gesamtschule. ich würde versuchen, dein Kind an einem anderen Gymnasium unterzubringen. Ich habe mich mit einer Lehrerin von unserer Schule unterhalten. Sie befürwortet die Gesamtschule sehr, aber sie sagt ganz klar, wenn ein Kind eindeutig für einen gewissen Schultyp eignet, dann sollte man das auch da hin bringen. Sie sagt, die Gesamt schule sei eine absolute Chance für Kinder, bei denen man noch nicht weiß, wo die Reise hin geht. Liebe Grüße Sabine


.Anna.

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Antwort auf Beitrag von AnnaMa

Hallo Anna, obwohl zwar grundsätzlich vom Fach, habe ich auf die Schnelle nichts Besseres als das hier gefunden; einige Jahre alt, aber deshalb nicht unbedingt veraltet, allerdings wohl nicht so besonders hilfreich. Aber mal kurz lesen : http://blog.staatsrecht.info/?p=92 Die Unterschiede der Schule scheinen ja doch beträchtlich : die zugewiesene Schule bietet letztlich nur G9 und ist verpflichtende Ganztagesschule - habe ich das richtig verstanden, das scheinen die maßgeblichen Unterschiede zu sein ? Daraus ließe sich etwas machen ! Offen gestanden würde ich aber zunächst versuchen, einen der sanften Wege zu gehen (den Rechtsweg kannst du immer noch wählen) : Mit Schulleiter/in des Wunschgymnasiums sprechen/telefonieren und die Situation schildern: Kind wollte schon immer an unbedingt diese Schule, dort auch unbedingt die Arbeitsgemeinschaft xy besuchen, Kind sei ja so frustriert, habe sich in der Grundschule doch stets angestrengt und nun das ... Als Eltern versuche man ja alles, um das Kind aufzubauen, aber na ja ... Der/die Rektor muss zu deinem Verbündeten werden; er muss die Aufnahme deines Kind zu seinem eigenen Interesse machen. Das wäre das Ziel eines solchen Telefonats/Gesprächs. Leider klappt das nicht immer (aber sehr häufig. Lehrer wollen als pädagogische Fachkräfte ernst genommen werden; da würde ich versuchen, sie/ihn zu packen ;-) Dann sehe ich als Stufe 2 ein Gespräch mit dem zuständigen Schulamt. Das könnte man z.B. aufziehen nach dem Prinzip : Ich will das ja nicht, aber mein Mann ist so sehr entschlossen, gegen die Schulzuweisung zu klagen... was raten sie mir denn da ? Das nur des nächtens spontan. Da gibt es sicher noch andere Taktiken. Das Grundprinzip hast du sicher verstanden : Du musst die Entscheider an den richtigen Positionen zu deinen Verbündeten machen. Sie müssen überzeugt davon sein, dass euer Anliegen absolut richtig ist, so dass sie es selbst auch unbedingt wollen. Falls das nicht gelingt, sollten die Leute zumindest den Eindruck gewinnen, dass es mit dir/euch schwierig werden könnte. In diesem Fall (sofern man nicht als der fiese Querulant auftritt) funktioniert fast immer das alte Prinzip, dass jeder dem Ärger lieber aus dem Weg geht. Und wenn das alles nicht funktioniert, könnt ihr immer noch klagen. Ich möchte aber fast wetten, dass einer der anderen Wege auch klappt. (Räume trotz eingerosteter Kenntnisse im öffentlichen Recht einer Klage gute Chancen ein : Es kann nicht sein, dass Eltern/Kindern zur Ganztagesschule gezwungen werden ... bisher. In ein paar Jahren wird die verpflichtend für alle..). Gruß von der anderen Anna :-) und berichte doch bitte von der weiteren Entwicklung


AnnaMa

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Antwort auf Beitrag von .Anna.

Hallo, danke, Anna - und natürlich auch allen anderen. etwa so sieht die Strategie aus, die wir uns auch überlegt haben. Jetzt lese ich mal noch den blog.staatsrecht ... Viele Grüße, Anna