Elternforum Die Grundschule

Ausserordentliche Elternversammlung - wer hat Ahnung?

Ausserordentliche Elternversammlung - wer hat Ahnung?

Lis-chen

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Hallo, aufgrund vieler Elternbeschwerden, die das Allgemeine unserer Klasse (5) betrifft habe ich bei der Direktorin um eine Elternversammlung gebeten. Die hat mich gleich an die Klassenlehrerin verwiesen und es folgten viele Gespräche, ohne Ergebnis. Die Direktorin denkt dass es persönliche Sachen zwischen Eltern und Lehrer sind, die in Einzelgesprächen erledigt werden sollen. Wir bestehen aber auf eine Versammlung. Seitens der Schule meldet sich jetzt keiner mehr bei mir (uns). Kennt sich jemand aus, welche Paragraphen man den Lehrern um die Ohren hauen kann, damit sie merken, dass es uns ernst ist. Fühlen uns alle ein bißchen veräppelt. Vielen Dank für Eure Tips. Lis-chen


Kalleleo

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Hallo Möchtet Ihr denn das die Klassenlehrerin oder die Schulleitung anwesend ist? In NRW können die Elternvertreter auch ohne Zustimmung der Schule einen Elternabend anberaumen. Allerdings ist kein Lehrer verpflichtet,dort zu erscheinen.


snow-fee

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Antwort auf Beitrag von Kalleleo

Hallo, bei uns sind lt. Schulgesetz (SG) 3 Elternabende vorgeschrieben. 2 im 1. HJ und der letzte im 2. HJ. Jedoch kann man auch je HJ 2 Elternabende als EV festlegen. Einfach auf das SG verweisen und den EV bitten einen Elternabend einzuberufen. LG


kruemel-inside

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Bei uns im Bundesland ist es so geregelt, dass die Elternvertreter zum Elternabend einladen und diesen auch leiten (in der Praxis überlassen sie das aber trotzdem gern den Lehrern :) ). Der Lehrer wird zum Elternabend formal von den Elternvertretern eingeladen. Er hat keine Anwesenheitspflicht - habe aber noch keinen Elternabend erlebt, wo der Lehrer nicht anwesend war. Schulleitung kann ebenfalls eingeladen werden, muss aber nicht erscheinen. Grundsätzlich gehören auf Elternabende nur Themen, die ALLE Schüler und Elternhäuser betreffen. Geht es um Themen die nur einzelne Schüler/Eltern betreffen, dann gehört das in Einzelgespräche/kleinere Gruppengespräche und nicht auf den Elternabend. Da gibts auch einen entsprechenden Absatz im Schulgesetz zu.


Joscha

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Antwort auf Beitrag von kruemel-inside

Wir hatten mal eine ähnliche Situation in der GS und haben wieso geregelt: Alle Eltern sind von den Elternvertretern der Klassen zu einem "Gespräch" eingeladen worden. In der Einladung stand schon worum es ging. Alle Eltern hatten in diesem Gespräch die Möglichkeit das anzusprechen was sie an der Klassen/Schulleitung und dem Unterricht (darum ging es bei uns Hauptsächlich) stört. Die Elternvertreter haben diese Informationen gesammelt und dann der Klassen/Schulleitung objektiv dargelegt. Zwischen Schulleitung und Elternvertretern hat dann ein Gespräch stattgefunden und die Ergebnisse dieses Gesprächs wurden dann wieder an die Eltern weitergeleitet.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Joscha

Hier gibt es "Elternstammtische", von den Elternvertretern initiiert. Eigentlich kommen die Klassenlehrer dazu, bei meinem Sohn auch noch die Mathelehrerin... Wenn die Schule keine Versammlung will, was hält Dich davon ab, offiziell - mit Einladung - zu einem Stammtisch einzuladen, auf die Einladung die Tagesordnungspunkte zu setzen und ein Mehrstück der Einladung der Klassen- und der Schulleitung zukommen zu lassen.... Wir treffen uns meist in einem netten Café oder Bistro - abends, gegen 19 Uhr


glückskinder

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Antwort auf Beitrag von Lis-chen

Der Elternsprecher lädt zum Elternabend ein. Dazu ladet ihr die Lehrer dazu. Der Schulleitung teilt ihr den Termin mit, damit die Schule abends offen ist.